410 Haushalte mussten in Berlin Zwangsumziehen. Der Grund: die Miete war zu hoch.
Im Jahre 2006 mussten in Berlin genau 410 Haushalte umziehen. Insgesamt wurden jedoch 17.400 Erwerbslose angeschrieben worden, da die Kosten der Wohnungen über dem örtlichen Mietspiegel lag. 2800 Haushalte hatten daraufhin ihre Mietkosten selbstständig gesenkt und die Kosten aus dem Hartz 4- Regelsatz beglichen.
Insgesamt leben in Berlin 316.789 Haushalte von Hartz IV. Hintergrund der "relativ" geringen Anzahl von Zwangsumzügen ist folgender: In Berlin gibt es eine sog. Härtfallregelung, die besagt, dass Alleinstehende Mütter und Väter, sowie chronisch Kranke und behinderte Menschen in den Wohnungen verbleiben dürfen. Vorallem gilt diese Regelung, wenn die Mieter schon eine längere Zeit in den Wohnungen leben. Die Entscheidung darüber fällt zumeist der zuständige Sachbearbeiter. Zum anderen sieht der Wohnungsmarkt in Berlin eher düster aus. In den ehemals sozial schwachen Stadtbezirken wie Berlin- Kreuzberg oder Prenzlauer Berg sind die Mieten in den letzten 10 Jahren rasant gestiegen, da es mittlerweile als "chic" gilt, dort zu wohnen. Und: In Berlin existieren relativ starke Erwerbslosen-Initiativen, die sich in der vergangenen Zeit erfolgreich gegen Zwangsumzüge zur Wehr gesetzt haben und mit Kampagnen die Öffentlichkeit auf Zwangsumzüge aufmerksam gemacht haben. Auch in der nächsten Zeit wird nicht damit gerechnet, dass die Zahl der Zwangsumzüge ansteigen wird.
Was tun bei Zwangsumzug?
In den meisten Städten und Regionen entspricht der aktuelle Mietspiegel nicht den Vorraussetzungen einer "angemessenen Wohnung". Oder die Wohnungen werden nicht an Hartz IV EmpfängerInnen vermietet. Dies bedeutet, dass es keine Alternativangebote auf dem Wohnungsmarkt gibt, obwohl man sich intensiv um eine neue Wohnung gekümmert hat. Es ist jedoch unbedingt erforderlich zu belegen, dass man eine intensive Wohnungssuche vollzogen hat. Jedoch sollte man darauf achten, dass man alle Stadtteile bzw. andere Regionen mit in die Suche einbezogen hat. Auch öffentlich geförderte Wohnungsangebote sollten in der Wohnungssuche mit einbezogen sein (Unbedingt wichtig!). Das heißt, man sollte zumindestens einen sog "B-Schein" (Berechtigungsschein für Sozialwohnungen) beantragt haben und beim Wohnungsamt vorstellig gewesen sein.
Kosten der Wohnung- weitere Gründe
Wenn sich pflegebedürftige Menschen im Haushalt befinden oder eine eigene "Gebrechlichkeit" vorliegt, kann dies ein Grund sein, dass die Kosten der Wohnung nicht gesenkt werden können. Dies sollten Sie ausführlich schriftlich begründen. Auch sollte eine Beratungsstelle hinzu gezogen werden! Dann kann die Zeit der Kosten für eine "unangemessene" Wohnung auch über 6 Monate weiterhin getragen werden- jedoch nur solange, bis das Amt Ihnen eine angemessene Wohnung vermittelt hat.
Notruf bei Zwangsumzug
Notruftelefon
Bundesweite Notrufnummer:
Telefonnummer bei Zwangsmaßnahmen und dessen Verhinderung
bundesweit und Raum Köln-Bonn:
Erwerbslosen Forum Deutschland: 0228/ 2495594
Tel. in Berlin: 0800/ 27 27 27 8 (kostenfrei, nur aus dem Berliner Festnetz)
erreichbar Mo.-Fr. 10-13 Uhr
und ein weiteres Infotelefon zu "Umzugsaufforderungen nach Hartz IV": Tel.: 030 / 80 90 82 42. Das Telefon vom Berliner Arbeitslosenzentrum und der MieterGemeinschaft ist Montag und Mittwoch von 17 bis 19 Uhr besetzt. (13.02.07)
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