Hartz IV: Zwangsumzug wegen 2 Euro

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Eine schwer kranke Mutter soll wegen 2 Euro Mietmehrausgaben umziehen

01.09.2014

Melanie K. ist 35 Jahre alt und schwer krank. Die alleinerziehende Mutter ist derzeit auf Hartz IV Leistungen angewiesen und ihre Tochter (3) muss sie ohne Partner allein versorgen. Auf Hartz IV angewiesen zu sein, bedeutet einen täglichen Kampf um jeden einzelnen Euro. Zu allem Unglück schrieb das zuständige Jobcenter der jungen Frau einen bitterbösen Brief. Ihre Wohnung sei angeblich um ganze 2 Euro (!) zu teuer. Sie müsse nun umziehen und sich eine neue Wohnung suchen.

Die Behörde schrieb, dass der Richtwert für einen Zwei-Personen-Haushalt in Bonn 558 Euro beträgt. Die Wohnung der Betroffenen würde aber 560 Euro brutto kosten. Somit solle sie die Miekosten innerhalb von sechs Monaten senken, da ihre Wohnung „unangemessen im Sinne von §22 Abs. 1 SGB II“ sei.

Gegenüber „Express“ sagte die Betroffene: „Ich konnte das gar nicht glauben“. Abgesehen von den Stress und der Belastung würden auch dem Jobcenter Mehrkosten durch einen Umzug entstehen. Die Behörde müsste nämlich die Kosten für einen Umzugsunternehmer bezahlen, da die schwerkranke Mutter kaum mit ihrer kleinen Tochter alles allein bewerkstelligen könne. „Und das alles wegen 2 Euro??!“

Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forums Deutschland kennt solche Fälle. „Leider erreichen solche unsensiblen Horrorschreiben täglich Tausende von Menschen in Deutschland“. Es habe mittlerweile System, dass sich die Behörden nicht mehr um das Einzelschicksal sorgen, sondern sofort drohende Schreiben schicke. (wm)

Bild: Hannelore Louis / pixelio.de (Bild zeigt nicht die Betroffene)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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