Hartz IV Bezieher, die in einer privaten Krankenversicherung versichert sind, sollen zum Wechsel in gesetzliche Krankenkassen "gezwungen" werden.
Laut Medieninformationen sollen Hartz IV Bezieher, die privat Krankenversichert sind, zukünftig zum Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse gezwungen werden. Hintergrund der Debatte sind die fehlenden Ausgleichszahlungen der Jobcenter. PKV-Krankenversicherte müssen die fehlende Differenz vom ALG II Regelsatz selbst bezahlen.
Gesetzlich Krankenversicherten Hartz IV Betroffenen werden die Kosten für die Krankenkasse in Höhe von 126 Euro im Monat von den Arbeitsagenturen beglichen. Bei PKV Versicherten wird ebenfalls der Kostenanteil in Höhe des GKV Tarifs übernommen. Das Problem: Im Durchschnitt kostet eine PKV Police rund 290 Euro im Monat. Die entstehende Differenz müssen die Betroffenen selbst aus eigener Tasche bezahlen. Betroffen sind vor allem ehemalige Selbstständige, die vor der Erwerbslosigkeit in der privaten Krankenversicherung waren.
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Das Landessozialgericht Nordrhein Westfalen urteilte unlängst, dass Arbetslosengeld II Beziehern den Kosten für die PKV erstattet werden müssen. Das gelte für den Basistarif, aber auch für weitere Tarife, sofern diese kostengünstiger als der Basistarif sind (AZ: L 12 B 107/09 SO ER). Die Berufung ist nun beim Bundessozialgericht vorliegend. Im Januar nächsten Jahres wird ein entsprechendes Urteil hierzu erwartet.
Das weiß auch das Bundesarbeitsministerium und gab aus diesem Grund die Erarbeitung einer Gesetzesvorlage in Auftrag. Dort werden vor allem zwei unterschiedliche Varianten favorisiert. Zum einen soll die PKV dazu bewegt werden, einen speziellen Tarif anzubieten, wenn jemand in den Hartz-IV Bezug gerät. Der Tarif soll die Höhe des gedeckelten GKV Tarifs haben, also nicht mehr als 126 Euro monatlich betragen. Die andere Variante besagt, dass die Betroffenen zum Beitritt in die gesetzliche Krankenkasse „gezwungen“ werden. Bislang bleibt den Betroffenen der Weg in die GKV verwehrt.
Zahlreiche Experten sehen darin den Versuch, die PKV von ihren Kosten zu befreien. Denn viele können sich die teuren Policen der Versicherungsgesellschaften von dem geringen Hartz IV Regelsatz nicht leisten. Laut Schätzungen soll hier bereits ein Fehlbetrag von rund 400 Millionen Euro angewachsen sein. Das Bundesarbeitsministerium teilte mit, dass es ein abschließendes Ergebnis noch nicht vorliege. Man wolle zunächst mit dem Bundesgesundheitsministerium Möglichkeiten der Lösung besprechen. (gr, sb 27.11.2010)
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