Wenn die Arge sagt, dass die Wohnung angeblich zu teuer ist. Information für Arbeitslosengeld II (ALG II) – Empfänger.
Haben Sie schon einen Brief von der Arge bekommen, in dem steht, dass Sie zu teuer wohnen und demnächst nur noch einen Teil der Miete erstattet bekommen? Erst ist der Arbeitsplatz weg und jetzt auch noch die Wohnung in Gefahr. Werden die Miet- und Heizkosten nur noch teilweise von der Arge bezahlt, verschärft sich die Lebenssituation der Arbeitslosengeld II – Empfänger. Es steht weniger Geld für das tägliche Leben zur Verfügung, wenn aus der ohnehin zu niedrigen Regeleistung noch zusätzlich mehr für das Wohnen ausgegeben werden muss. Vielfach werden Hartz IV – Empfänger so gezwungen, ihre bisherige Wohnung aufzugeben.
Das sollten Sie auf keinen Fall tun: Stecken Sie den Kopf nicht in den Sand. Folgen Sie nicht einfach der Aufforderung der Arge, die Wohnkosten zu senken; denn längst nicht jede Aufforderung des „Amtes„ ist rechtmäßig. Das gilt auch für sonstige Leistungskürzungen oder Leistungsverweigerungen. Vielfach kürzen die Ämter nach Schema "F". Dabei kann es gute Gründe dafür geben, dass ein Umzug nicht zumutbar ist:wenn Ihr Kind in Folge eines Umzuges die Schule wechseln muss und dadurch Nachteile zu erwarten sind;wenn Ihr Kind nicht mehr in die gewohnte Kita gehen kann;weil es überhaupt keine verfügbare Wohnung zu den vorgegebenen Mietkosten gibt.
Denken Sie immer daran, dass viele Hartz IV-Bescheide falsch sind. Glauben Sie nicht alles, was Sie lesen. Lassen Sie sich beispielsweise von der ver.di – Erwerbslosengruppe beraten. Wehren Sie sich gegen falsche Bescheide mit Widerspruch, Klagandrohung oder Klage. Ver.di hilft Ihnen dabei und übernimmt für seine Mitglieder die Kosten des Verfahrens. Informieren Sie sich selbst und fragen Sie aktiv nach! In unserem Hartz IV Forum erhalten Sie wertvolle Hinweise von ebenfalls Hartz IV Betroffenen!
Damit sich die Situation für alle Arbeitslosengeld II – Berechtigten verbessert, reichen Klagen vor Gericht allein nicht aus. Wir brauchen neue "Spielregeln", die sicherstellen, dass ALG II – Empfänger im Regelfall Ihre vollen Mietkosten erstattet bekommen. Das wird uns aber nicht geschenkt. Notwendig ist, dass viel Betroffene aufstehen und sich gemeinsam wehren. Zum Beispiel indem Kürzungen der Miete nicht mehr privat hingenommen sondern öffentlich gemacht werden. (19.04.2009)
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors