Hartz IV: Wenn das Sozialamt keine Gnade kennt

Lesedauer 2 Minuten

Erst verstarb die Tochter dann der Lebenspartner. Jetzt verlangt die Behörde von Gabriele L. aus ihrer behindertengerechten Wohnung auszuziehen, in der sie mit ihrem kranken Sohn wohnt.

Traurig nimmt Gabriele L. aus Schwäbisch Hall ihren schwerbehinderten Sohn in den Arm. Der kleine vierjährige Junge soll nicht merken wie traurig seine Mutter in Wirklichkeit ist. Denn die Frau weiß nicht mehr weiter. Sie hat große Angst davor, dass uneinsichtige und sture Beamte der Sozialbehörde sie aus ihrer Wohnung drängen könnten.

Das Schicksal meint es mit Frau L. wirklich nicht gut. Als 18-Jährige lernte sie 1978 ihren Ehemann kennen. Zwei Jahre später wurde Töchterchen Claudia gebohren. Sie war das ganze Glück der Familie. Doch das Familienglück war nur kurz. Die Ärzte diagnostizierten bei dem einjährigen Kind eine unheilbare Leberzirrhose. Auch die Ehe zeigte erste Auflösungserscheinungen – der Mann verviel dem Alkohol und das Paar ließ sich 1986 scheiden. Die Hoffnung, von Frau L. dem Kind irgendwie helfen zu können erfüllte sich nicht. Das Kind verstarb im Jahr 2000 im Alter von 10 Jahren. Die tapfere Frau machte eine Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin und lernte den Schwerbehinderten Werner J. (41) kennen. Der Mann litt von seiner Geburt an einer seltenen Knochenkrankheit. 2002 bekam das Paar ein Kind. Sohn Daniel hatte die gleiche Krankheit wie der Vater und ist aus ständige Pflege angewiesen. Die Familie suchte sich eine behindertengerechte Wohnung und fand diese auch in einem Hochhaus. Gegenüber der Wohung befand sich eine Behinderteneinrichtung für Jung und Alt. In dieser Einrichtung fand Herr J. eine Stelle und arbeitete dort als Bürohilfe. Plötzlich und völlig unerwartet verstarb der Lebenspartner. Die Todesursache ist bis heute ungeklärt.

Damit aber nicht genug: Das Sozialamt teilte Frau L. mit, dass die Wohnung in der sie noch wohnt zu groß sei und verlangt den Auszug aus der behindertengerechten Wohnung. Das Amt wies Frau L. darauf hin, wenn sie dieser Aufforderung nicht folge, würde man die Leistungen erheblich kürzen. Der Eigentümer der Wohnung ist empört über das Verhalten der Behörde. Jetzt kämpft er zusammen mit Frau L. für den Erhalt der Wohnung. Kennt das Sozialamt keine Nächstenliebe? (Ein Leserbeitrag von Jörg Kuhn, 15.06.07)