Hartz IV: 100 Prozent Voll-Sanktionen durch diesen Umweg!

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Fehlende Mitwirkungspflichten sind die neuen Hartz IV Totalsanktionen

Fast vor einem Jahr fällte das Bundesverfassungsgericht ein weitreichendes Urteil zu den Hartz IV Sanktionen.

Zwar besagte das Urteil, dass Sanktionen weiterhin zulässig seien, aber nur um maximal 30 Prozent gekürzt werden darf. Viele Jobcenter halten sich nicht an das Urteil und finden andere Wege, um maximalen Druck auszuüben.

Viele Jobcenter halten sich nicht an das Urteil

Nach dem Urteil ist die Bundesregierung dazu aufgefordert ein neues verfassungskonformes Gesetz zu erarbeiten und zu verabschieden.

Während das Gesetz ausgearbeitet wird, geht die Sanktionspraxis weiter. Viele Jobcenter halten sich an das Urteil und auch an die Weisung der Bundesagentur für Arbeit, die besagt, dass alle Leistungsbezieher nicht mehr als 30 Prozent Leistungserkürzungen erdulden müssen. Ebenso viele Jobcenter halten sich nicht daran und finden andere Wege der Gängelungen.

Optionskommunen fühlen sich nicht gebunden

Es gibt Jobcenter, die ignorieren Teile des Urteils, weil sie Optionskommunen sind, berichtet Harald Thome´von der Erwerbslosenberatungsstelle “Tacheles e.V.” gegenüber dem Radiosender “Corax”.

Optionskommunen fühlen sich nämlich nicht gebunden an den Dienstanweisungen der Bundesagentur für Arbeit. Deren Position ist, dass das Bundesverfassungsgericht nicht die Sanktionen der unter 25jährigen beanstandet hat. “Von dem heraus sind sie weiter am Sanktionieren”, so Thome´.

Es gibt aber auch Jobcenter, die sanktionieren sehr wenig. Diese Behörden vertreten die Auffassung, es sei momentan rechtlich alles unklar. Es gibt aber auch Jobcenter, die halten sich genau an die Weisung der BA und sanktionieren nicht mehr als 30 Prozent. Die Sanktionspraxis ist bundesweit demnach sehr unterschiedlich.

Totalsanktionen über den Umweg der Mitwirkungspflichten

Die Jobcenter in Berlin halten sich zwar an die Weisungen der BA, finden aber andere Wege, um Totalsanktionen auszusprechen.

So berichtet Sabine Möller von der Erwecbsloseninitiative “Basta”, dass sich die Hartz IV Behörden mehr auf die sogenannten Mitwirkungspflichten konzentrieren. “Sie sind schnell dabei, zu sagen, wenn Du nicht mitwirkst, streichen wir Dir von heute auf morgen alle Leistungen”. Solche Androhungen werden derzeit verstärkt ausgesprochen und auch umgesetzt.

Mutter wurden Leistungen aufgrund angeblich fehlender Mitwirkung alle Leistungen gestrichen

So wurden laut der Intiative beispielsweise einer Mutter die Leistungen vollständig gestrichen, da sie nicht erklären kann, warum sie trotz bestehender Sanktionen noch etwas zu essen hat.

Die Begrüdung ist abendteuerlich und unmenschlich, aber offenbar Realität. Möglich macht es der Umweg über die sogenannten Mitwirkungspflichten. Zwar handelt es sich hierbei nicht offiziell um Sanktionen, sondern um eine Leistungseinstellung.

Diese kommen allerdings einer Totalsanktion gleich. Denn nicht nur die Bezüge sondern auch die Miete wird von einem Tag auf den anderen nicht mehr gezahlt.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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