GEZ: Wohngeld-Bezieher können sich auch vom Rundfunkbeitrag befreien lassen

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Wohngeld ist ausdrücklich für Menschen gedacht, die (noch) nicht so bedürftig sind, dass sie Bürgergeld beziehen können, also zwar ihren Lebensunterhalt, nicht aber ihre Wohnkosten selbst finanzieren können. Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag (GEZ-Gebühren) ist hier aber über die Härtefallregelung möglich. Hierfür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Was bedeutet beim Wohngeld Härtefall?

Wer Wohngeld bezieht oder Kinderzuschlag, ohne Sozialleistungen zu beziehen, kann von den GEZ-Gebühren (nur) nach der Härtefallregelung befreit werden.

Diese tritt ein, wenn ihr Einkommen den Regelsatz I des Bürgergeldes nicht um mehr als den GEZ-Beitrag von 18,36 Euro übersteigt.

Wer wird automatisch vom GEZ-Beitrag befreit?

Grundsätzlich vom GEZ-Beitrag befreit sind Bürgergeld-Bezieher, Menschen, die Grundsicherung im Alter oder als Erwerbsgeminderte erhalten, sowie diejenigen, die einen Anspruch auf Blindenhilfe oder Pflegegeld haben. Auch BAföG-Empfänger und Menschen, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, zahlen keine GEZ-Gebühren.

Tabelle: Wann Wohngeld-Bezieher sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen können

Situation (Wohngeld & Härtefall) Regel / Folge (Stand 2025)
Wohngeld allein Keine Befreiung. Nur im besonderen Härtefall möglich.
Härtefall, Variante 1:
Antrag auf Sozialleistung (z. B. Bürgergeld/Grundsicherung) wurde abgelehnt, weil die Bedarfsgrenze um weniger als 18,36 € überschritten ist
Befreiung möglich. Erforderlich: Ablehnungsbescheid, aus dem die geringe Überschreitung hervorgeht; zuvor muss der Leistungsantrag gestellt worden sein.
Härtefall, Variante 2:
Einkommen (ohne verwertbares Vermögen) liegt nach Abzug der Wohnkosten unterhalb des Regelsatzes für Hilfe zum Lebensunterhalt
Befreiung möglich. Nachweise zu Einkommen sowie Miet-/Heizkosten erforderlich.
Nachweise & Antragstellung Online-/Papierantrag beim Beitragsservice. Wohngeldbescheid beifügen (informativ), maßgeblich sind Ablehnungsbescheid der Sozialleistung bzw. Einkommens-/Kostenunterlagen.
Referenzwert 2025 Monatsbeitrag beträgt weiterhin 18,36 € (bis auf Weiteres); daran bemisst sich die „geringfügige Überschreitung“ für Variante 1.

GEZ-Befreiung für Rentner?

Für Rentner gilt derselbe Grundsatz wie beim Wohngeld. Nur wer eine Grundsicherung als Rente erhält beziehungsweise bei seinem Einkommen nicht über das Bürgergeld kommt, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.

ALG I und Übergangsgeld

Wer Arbeitslosengeld I bezieht oder Übergangsgeld bekommt, steht genau so da wie diejenigen, die Wohngeld erhalten. Sie haben keinen grundsätzlichen Anspruch von den Gebühren befreit zu werden.

Menschen mit Schwerbehinderungen und Kinderzuschlag

Ein Kinderzuschlag allein rechtfertigt keine Befreiung von den GEZ-Gebühren. Menschen, die eine Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen RF nachweisen, werden zwar nicht von den Gebühren befreit. Sie zahlen allerdings mit 6,12 Euro pro Monat einen deutlich geringeren Beitrag.

Wie stellen Sie einen Härtefallantrag?

Einen Härtefalltrag können Sie beim Beitragsservice der GEZ stellen. Dafür benötigen Sie das Beitragsformular 440, und hier wählen Sie “aufgrund einer Einkommensüberschreitung”.

Welche Dokumente muss der Antrag enthalten?

Zusätzlich zu ihren persönlichen Angaben benötigen Sie einen Nachweis der Sozialbehörde, der bescheinigt, dass Sie keine Sozialleistungen bekommen, ihr Einkommen den Regelsatz 1 des Bürgergeldes aber nur gering überschreitet.

Die Sozialbehörde muss dabei den exakten Mehrbetrag angeben.

Härtefall auch bei nicht beanspruchten Leistungen

Eine Härtefallregelung können Sie auch einfordern, wenn Sie berechtigt sind, Bürgergeld (oder andere Leistungen zu beziehen, bei keine GEZ-Gebühren verlangt wird), dies aber nicht in Anspruch nehmen.

Was ist dafür die Voraussetzung?

Auch dies muss aber schriftlich bestätigt werden. Sie müssen also nachweisen, dass eine Sozialleistung bewilligt wurde, Sie aber bei der Sozialbehörde schriftlich darauf verzichteten. (§ 46 Abs. 1 SGB I).

Der Beitragsservice benötigt hier zum Antrag den Bewilligungsbescheid der Sozialbehörde ebenso wie die Verzichtserklärung.

Die Härtefallregelung begründet sich durch das Bundesverfassungsgericht. Laut diesem sind Bürgergeld und geringe Einkommen gleich zu behandeln.

Formulierungshilfe für den Härtefallantrag zur Befreiung von der GEZ

Variante 1: Ablehnung einer Sozialleistung um geringfügigen Betrag

Betreff: Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag als Härtefall (§ 4 Abs. 6 RBStV)
Beitragsnummer: [•••] Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe Wohngeld (Bescheid vom [Datum]). Mir ist bewusst, dass Wohngeld allein kein Befreiungsgrund ist.
Mein Antrag auf [Bürgergeld/Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt] wurde mit Bescheid vom [Datum] abgelehnt, weil mein Bedarf um [Betrag] € überschritten ist. Diese Überschreitung liegt unter der Höhe eines monatlichen Rundfunkbeitrags.

Ich beantrage daher die Befreiung als besonderer Härtefall gemäß § 4 Abs. 6 RBStV ab [Monat/Jahr], hilfsweise ab dem Monat der Antragstellung.
Als Nachweise füge ich den Ablehnungsbescheid sowie meinen Wohngeldbescheid bei.

Mit freundlichen Grüßen
[Name, Anschrift, Ort/Datum, Unterschrift]

Variante 2 – Einkommen unter Regelbedarf (nach Abzug der Wohnkosten)

Betreff: Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag als Härtefall (§ 4 Abs. 6 RBStV)
Beitragsnummer: [•••]

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe Wohngeld (Bescheid vom [Datum]). Mir ist bewusst, dass Wohngeld allein kein Befreiungsgrund ist.
Mein monatliches Einkommen liegt – nach Abzug der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung – unter dem maßgeblichen Regelbedarf nach SGB XII. Verwertbares Vermögen steht nicht zur Verfügung.

Ich beantrage daher die Befreiung als besonderer Härtefall gemäß § 4 Abs. 6 RBStV ab [Monat/Jahr], hilfsweise ab dem Monat der Antragstellung.

Als Nachweise füge ich Einkommensunterlagen sowie Miet-/Heizkostenbelege und meinen Wohngeldbescheid bei.

Mit freundlichen Grüßen
[Name, Anschrift, Ort/Datum, Unterschrift]