Hartz IV und der Niedriglohnsektor in Deutschland
Das Ziel der Agenda 2010, die Einführung von Hartz IV und die Liberalisierung der Leiharbeit, war und ist die Einführung eines der größten Niedriglohnsektors in Europa. Dies behaupten zumindest die Autoren von nachdenkseiten.de. Ziel der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe war demnach nicht Sozialhilfeempfänger durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) besser zu vermitteln. Der Autor beruft sich mit seiner Behauptung auf eine Rede des Alt Kanzlers Gerhard Schröder vom 28 Januar 2005 auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos. Im Folgenden ein Auszug aus der Rede: „Wir müssen und wir haben unseren Arbeitsmarkt liberalisiert. Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt. … Wir haben einen funktionierenden Niedriglohnsektor aufgebaut, und wir haben bei der Unterstützungszahlung Anreize dafür, Arbeit aufzunehmen, sehr stark in den Vordergrund gestellt. Es hat erhebliche Auseinandersetzungen mit starken Interessengruppen in unserer Gesellschaft gegeben. Aber wir haben diese Auseinandersetzungen durchgestanden. Und wir sind sicher, dass das veränderte System am Arbeitsmarkt erfolgreich sein wird.“
Hierdurch soll wohl das Ziel, dass die Europäische Union (EU) weltweit der adäquateste Wirtschaftsstandort werden soll erreicht werden. Dies ist wohl nur möglich, wenn es möglich ist Niedriglöhne in der EU bezahlen zu können. Ist in Deutschland ein Niedriglohnsektor aufgebaut, so lässt sich dieser auch auf die EU ausweiten.
Doch wie kam es dazu, dass sich der Niedriglohnsektor in Deutschland durchsetzen konnte?
Mit der Einführung des Arbeitslosengeldes I und II wurde der Grundstein gelegt. Die Höhe der Arbeitslosenhilfe, die auf das Arbeitslosengeld folgte, orientierte sich, wie auch das Arbeitslosengeld am letzten Nettoeinkommen. Sie entsprach in der Regel 53 % des letzten Nettoeinkommens. Die Arbeitslosenhilfe lag also durchschnittlich bei ca 510 Euro und das Arbeitslosengeld bei 767 Euro. Durch die Zusammenlegung von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe, war es nun möglich die Höhe der vorherigen Arbeitslosenhilfe in Form des Arbeitslosengeldes II auf Sozialhilfeniveau zu drücken. Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist sicherlich noch, dass das heutige Arbeitslosengeld II unter dem Sozialhilfeniveau vor 2005 liegt, da Leistungen für einmalige Ausgaben in dem Hartz IV Regelsatz bereits enthalten sind. Der Hartz IV Regelsatz ist jedoch in etwa so hoch wie der vorherige Sozialhilfesatz. Die Höhe des Arbeitslosengeldes II orientiert sich nun nicht mehr daran welches Einkommen ein Arbeitsloser einmal hatte.
Durch Senkung der Arbeitslosenhilfe auf Sozialhilfeniveau war es der Wirtschaft nun möglich Stundenlöhne von 5 Euro einzuführen. So liest sich dies auf nachdenkseiten.de, „Im Politiker-Jargon heißt das “Mindesteinkommen”, sprich ein Armutslohn (trotz Vollzeittätigkeit) und steuerfinanzierte ergänzende Sozialleistungen zur Gewinnmaximierung von Unternehmen!“
Wegweisend im weiteren Umgang mit dem Niedriglohnsektor wird sicherlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes am 9 Februar 2010 sein. Doch um was geht es in diesem mit Spannung erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Höhe der Hartz IV Regelsätze eigentlich? Die Richter entscheiden darüber, ob mit der Höhe des Arbeitslosengeldes II ein menschenwürdiges Leben möglich ist. Auf dem Prüfstand steht auch die Methode nach der die Höhe der Regelleistungen berechnet wurden.
„Papier betonte gleich zu Anfang die Verpflichtung des Staates „zur Gewährleistung der Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein“. Vom Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums spricht Papier.“ (Quelle: Focus)
Sollten die Richter nun entscheiden, dass es nicht möglich ist von Arbeitslosengeld II ein menschenwürdiges Leben zu führen, müsste der Regelsatz erhöht werden. Der Autor des Artikels geht davon aus, dass die Politik nun gezwungen sein wird einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen. Der Niedriglohnsektor in Deutschland würde somit wahrscheinlich keinen Bestand haben.
Sollten die Richter in ihrem Urteil zu dem Schluß kommen, die Regeleistungen des Arbeitslosengeldes II garantiere ein menschenwürdiges Leben, wäre dies wegweisend für alle folgenden Reformen des Arbeitsmarktes. Diese werden nicht im Sinne der Arbeitnehmer sein! (29.01.2010)