Hartz IV: Übernahme von Strom- und Mietschulden auch durch das Jobcenter?

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Verhindern einer Kündigung der Wohnung und die Sperrung der Stromzufuhr

Wer seine Strom- und Mietkosten aus eigener Kraft nicht mehr begleichen kann, kann eine zwangsweise Räumung der Wohnung verhindern, in dem das Jobcenter um Hilfe gebeten wird. Allerdings muss man dazu Hartz IV oder Sozialhilfe-Leistungen beziehen. Damit ein Antrag auf Übernahme der Mietschulden, Energie- oder Stromschulden bewilligt wird, müssen einige Bedingungen erfüllt sein.

Immer erst die Miete zahlen

Wer überschuldet ist, sollte immer darauf achten, zuerst Miete und Energiekosten zu bezahlen. Ausbleibende Zahlungen können hier erhebliche Folgen haben: fristlose Kündigung der Wohnung, Zwangsräumung oder Sperrung von Energie und Wärmezufuhr. Doch manchnmal ist die Schuldenlast so groß, dass es sinnvoll ist, das Jobcenter über die drohnde Kündigung der Wohnung bzw. eine anstehende Räumungsklage zu informieren.

Antrag auf Übernahme der Mietschulden bei Hartz IV

Wer Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II Hartz IV) bezieht und aufgrund von Mietschulden die Kündigung der Wohnung oder eine Räumungsklage droht, sollte umgehend beim zuständigen Träger der Grundsicherung (Jobcenter) die Übernahme der Mietschulden nach § 22 Absatz 8 SGB II beantragen. Das gilt auch, wenn Sie bei den Heizkosten im Rückstand sind. Diese Schuldenübernahmen werden in der Regel als Darlehen gewährt.

Stromschulden und ein Darlehen vom Jobcenter bei Hartz IV

Andere Schulden, zum Beispiel bei Ihrem Energieversorger, können die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen in Form eines Darlehens übernehmen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Az.: L 7 AS 1289/14 B und L 7 AS 1290/14 B) urteilte, dass Jobcenter auch bei Stromschulden ein Darlehen gewähren müssen. Allerdings dürfen die Stromschulden nicht durch einen offensichtlich verschwenderischen Gebrauch entstanden sein. Es muss eine Notsituation vorliegen und der Stromlieferant muss eine Sperrung androhen. Zudem muss der Stromlieferant ein Abstottern in Form von Raten abgelehnt haben.

Antrag auf Übernahme der Mietschulden und Schulden beim Energieversorger bei der Sozialhilfe

Wer Sozialhilfe bezieht oder weder Sozialhilfe, noch Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhält, wendet sich bei einer drohenden Kündigung oder Räumungsklage an das Sozialamt. Man kann dort die Übernahme der Mietschulden nach § 36 SGB XII beantragen. Das Sozialamt kann die Übernahme als einmalige Beihilfe oder als Darlehen gewähren. Dies gilt auch, wenn die Stadtwerke mit einer Stromsperre drohen.

Gläubiger informieren

Den Gläubigern sollte mitgeteilt werden, dass man derzeit keine Zahlungen leisten kann. Wichtig: Weisen Sie auf einen Termin bei der Schuldnerberatung hin (Siehe auch: Schulden und Privatinsolvenz: Das kann die Schuldnerberatung leisten).

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