Hartz IV: Übernahme missbräuchlicher Stromschulden

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Jobcenter muss bei Missbrauch keine Energieschulden bezahlen

27.06.2016

Energieschulden von Hartz-IV-Abhängigen muss das Jobcenter nicht per Darlehen ausgleichen, wenn die Betroffenen sie herbeiführten, weil sie das dafür vorgesehene Geld anderweitig verbrauchten, und wegen diesem Verhalten vermutlich auch in Zukunft Energieschulden anhäufen. So entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem Eilverfahren.

Eine Frau aus dem Braunschweiger Umland erhielt Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende. Sie hatte bereits mehrere Darlehen des Jobcenters bekommen, um ihre Schulden bei Strom- und Gasversorgern zu bezahlen und mehrfach den Energieleister gewechselt. In einem gerichtlichen Eilverfahren wollte sie jetzt ein Darlehen für ihre neuesten Energieschulden bekommen.

Das LSG lehnte dieses Ersuchen ab. Zwar könne das Jobcenter auch Schulden übernehmen, nicht aber, wenn die Energieschulden missbräuchlich herbeigeführt worden wären.

Das sei aber der Fall, weil die Frau die monatlichen Leistungen des Jobcenters für Energiekosten nur zum Teil an die Energieleister weitergeleitet. 332, 92 Euro, die das Jobcenter für ihre Energieschulden bereit gestellt hätte, hätte sie ebenfalls anderweitig verbraucht. Auch ihr Verbrauchsverhalten hätte sie nicht auf die vom Jobcenter gewährten Bezüge eingestellt.

Das Gericht bezeichnete das Verhalten der mehrfachen Mutter als "sozialwidrig und verantwortungslos" gegenüber ihren Kinder. Sie zeige keinen Selbsthilfewillen und deshalb könne nicht davon ausgegangen werden, dass sie in Zukunft keine Energieschulden mehr aufbaue. LSG Niedersachsen-Bremen, Pressemitteilung vom 21.06.2016 zum Beschluss L 7 AS 170/16 B ER vom 19.04.2016

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