Hartz IV: U25-Regel vorm Bundesverfassungsgericht

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Verfassungsbeschwerde zur U25-Regelung

02.11.2013

Neben dem vom Sozialgericht Berlin beschlossenen Verfassungsbeschwerde ist nun ein weiteres Hartz IV Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhรคngig. In diesem Verfahren geht es um die sogenannte Anwendung der U25-Regelung.

Der Klรคger bemรคngelt die SGB II-Regelung, nach der Leistungsberechtigte zwischen dem 18. und dem 25. Lebensjahr mit ihren Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft zusammengefasst werden und mit der den jungen Erwachsenen das Einkommen der mit ihnen in einem Haushalt lebenden Elternteile auch zugerechnet wird, wenn sie weder unterhaltsrechtliche Ansprรผche noch tatsรคchlichen Zugriff darauf haben.

Ferner soll es auch hier รผber die Berechnungsgrundlage und Hรถhe der Hartz IV-Regelsรคtze fรผr U25-Fรคlle nach ยง 20 Abs. 2 S. 2 SGB II gehen. Alle Unterlagen zu dem Verfahren finden sich hier als PDF-Format auf den Seiten von Harald Thomรฉ. Das Aktenzeichen lautet 1 BvR 371/11. Wir werden weiter berichten. (wm)

Bild: Gerd Altmann / pixelio.de