Verfassungsbeschwerde zur U25-Regelung
02.11.2013
Neben dem vom Sozialgericht Berlin beschlossenen Verfassungsbeschwerde ist nun ein weiteres Hartz IV Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. In diesem Verfahren geht es um die sogenannte Anwendung der U25-Regelung.
Der Kläger bemängelt die SGB II-Regelung, nach der Leistungsberechtigte zwischen dem 18. und dem 25. Lebensjahr mit ihren Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft zusammengefasst werden und mit der den jungen Erwachsenen das Einkommen der mit ihnen in einem Haushalt lebenden Elternteile auch zugerechnet wird, wenn sie weder unterhaltsrechtliche Ansprüche noch tatsächlichen Zugriff darauf haben.
Ferner soll es auch hier über die Berechnungsgrundlage und Höhe der Hartz IV-Regelsätze für U25-Fälle nach § 20 Abs. 2 S. 2 SGB II gehen. Alle Unterlagen zu dem Verfahren finden sich hier als PDF-Format auf den Seiten von Harald Thomé. Das Aktenzeichen lautet 1 BvR 371/11. Wir werden weiter berichten. (wm)
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors