Hartz IV Schonvermögen soll verdreifacht werden

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Union und FDP einigen sich auf eine Anhebung der Schonvermögen Freibeträge bei Hartz IV

Laut Medienberichten einigten sich CDU/CSU und FDP auf eine Anhebung des Schonvermögens bei Hartz IV. Eine konkrete Zahl wurde allerdings nicht genannt. Laut der Zeitung "Financial Times Deutschland" sollen die Beträge beim Schonvermögen in etwa verdreifacht werden. Diese Information wird allerdings von offizieller Seite nicht gestützt. Auch ist bislang offen, wann das Schonvermögen für ALG II Bezieher angehoben wird.

Bereits vor der Wahl hatten die FDP und Union eine deutliche Anhebung des Hartz IV Schonvermögens gefordert. Hintergrund ist, dass vermutlich durch die Wirtschafts- und Finanzkrise deutlich mehr Menschen von Hartz IV betroffen sein werden. Für momentan Hartz IV Betroffene spielt in der Regel diese Neuregelung keine Rolle, da es ALG II Empfängern nicht möglich ist, Geld für die Altersvorsorge anzusparen. Laut aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes lag das durchschnittliche Bruttogeldvermögen aller Bundesbürger bei 40.000 Euro – mit Aktien, Renten und pro Haushalt. Nur die wenigsten Hartz-IV Bezieher dürften über eine solche Altersvorsorge-Summe verfügen.
Derzeit liegt die Hartz IV-Schonvermögens-Freigrenze bei 250 Euro pro Lebensjahr. Der maximale Freibetrag liegt bei 16.250 Euro pro Person. Vor der Bundestagswahl hatte die CDU ein Erhöhung auf 700 Euro und die FDP eine Erhöhung auf 750 Euro pro Lebensjahr gefordert.

Zuverdienst Grenze soll angehoben werden
Der Zuverdienst für ALG II Empfänger soll ebenfalls angehoben werden. Derzeit dürfen ALG II Bezieher/innen 100 Euro anrechnungsfrei dazu verdienen. Jeder weitere Euro, der dazu verdient wird, wird drastisch einbehalten. So können Hartz IV Betroffene bei jedem weiteren Euro gerade einmal 0,20 EUR behalten. Jedoch wurde auch hier keine konkrete Zahl genannt. Die Regelung dürfte ähnlich sein, jedoch sollen Erwerbslose mehr Geld bei einem Zuverdienst einbehalten dürfen. (09.10.2009)