Hartz IV: Reise ins Ausland verboten?

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Hamburger ARGE: Grundsätzlich verboten bedeutet, es ist auch erlaubt

Hamburg (pr-sozial). Reisen ins Ausland sind grundsätzlich verboten. Reisen im Inland nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermittler“. Die Hartz IV-Betroffene, Sabine D (Name von der Redaktion geändert) konnte es kaum fassen, als ihr die Hamburger Arbeitsgemeinschaft eine Eingliederungsvereinbarung zur Unterschrift vorlegte, indem ihr neben den Verpflichtungen der Bewerbungsbemühungen ein Auslandsreiseverbot erteilt wurde. Ich darf noch nicht mal Sonntags ins benachbarte Holland fahren“, so Sabine D. Auf die Praxis der Hamburger Arbeitsgemeinschaft befragt, äußerte sich der Pressesprecher René A. Tollkühn gegenüber PR-SOZIAL: Grundsätzlich verboten bedeutet, dass es auch erlaubt ist“. Er hielt das ganze für einen Einzelfall.

Dem Erwerbslosen Forum Deutschland sind ähnliche Fälle in Hamburg bekannt und spricht deshalb nicht von einem Einzelfall. Immerhin sei in den Eingliederungsvereinbarungen ausdrücklich betont, dass Reisen im Inland grundsätzlich nach Genehmigung erlaubt werden könnten. Eine Erklärung konnte Tollkühn (Arge Hamburg) nicht geben, sagte jedoch zu „PR-SOZIAL“: „ Grundsätzlich dürfen auch Hartz IV-Empfänger Urlaub machen und ein Auslandsverbot würde es nicht geben. Bei vorheriger Absprache mit dem Arbeitsvermittler müsse auch einer Reise ins Ausland zugestimmt werden. Allerdings dürfe die Arge die Betroffenen fragen, woher sie das Geld für einen Urlaub hätten“. So dürften Verwandte ohne weiteres den Betroffenen eine Reise schenken.

Ob die Betroffenen nach diesen Aussagen Rechtssicherheit haben bleibt abzuwarten. Das Erwerbslosen Forum Deutschland rät den Betroffenen, dass sie gegen derartige Eingliederungsvereinbarungen Rechtsmittel einlegen sollen. Grundsätzlich sei ein solcher Passus – des Auslandsreiseverbotes – rechtswidrig. (Pr-Sozial, 06.07.07)

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