Kommunen klagen vor dem Verfassungsgerichtshof aufgrund der Verteilung der Hartz IV Gelder
Einige Kommunen klagen vor dem Verfassungsgerichtshof in NRW aufgrund der Verteilung der Hartz IV Gelder. Nach Ansicht der Kommunen wรคre der Verteilungsschlรผssel fรผr Finanzzuweisungen ungenรผgend. Das Verfahren findet am 26. Mai statt. In dem am Dienstag in Mรผnster beratenen Verfahren wenden sich u.a. die Stรคdte Aachen, Essen, Remscheid sowie Wuppertal und die Kreise Dรผren, Euskirchen, Heinsberg, Unna und Rhein-Erft gegen die derzeitige Hartz IV Praxis. Nach Ansicht der klagenden Kommunen und Kreise wรผrde das Land NRW zu wenig finanzielle Beihilfe fรผr die Kosten der Unterkunft von Hartz 4 Beziehern erbringen.
Laut Klรคger wรคre der Verteilungsschlรผssel aus dem jahr 2007 ungenรผgend und aufgrund der fehlerhaften Datengrundlage willkรผrlich. Der Verteilungsschlรผssel wurde von der Landesregierung gewรคhrt. Der Verteilungsschlรผssel regelt die Kosten der Unterkunft fรผr ALG II Bezieher. Die Daten seien jedoch veraltet, weil sie aus dem jahre 2005 stammt. Einige Kommunen wรผrden aufgrund dieser Daten mehr Geld erhalten, jedoch zu Lasten der anderen Kommunen. Auรer den Beschwerdefรผhrern ist auch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am Verfahren beteiligt. Sie hรคlt die Verfassungsbeschwerden jedoch fรผr nicht berechtigt. (20.04.2010)