Hartz IV Regelung vorm Verfassungsgerichtshof

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Kommunen klagen vor dem Verfassungsgerichtshof aufgrund der Verteilung der Hartz IV Gelder

Einige Kommunen klagen vor dem Verfassungsgerichtshof in NRW aufgrund der Verteilung der Hartz IV Gelder. Nach Ansicht der Kommunen wäre der Verteilungsschlüssel für Finanzzuweisungen ungenügend. Das Verfahren findet am 26. Mai statt. In dem am Dienstag in Münster beratenen Verfahren wenden sich u.a. die Städte Aachen, Essen, Remscheid sowie Wuppertal und die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, Unna und Rhein-Erft gegen die derzeitige Hartz IV Praxis. Nach Ansicht der klagenden Kommunen und Kreise würde das Land NRW zu wenig finanzielle Beihilfe für die Kosten der Unterkunft von Hartz 4 Beziehern erbringen.

Laut Kläger wäre der Verteilungsschlüssel aus dem jahr 2007 ungenügend und aufgrund der fehlerhaften Datengrundlage willkürlich. Der Verteilungsschlüssel wurde von der Landesregierung gewährt. Der Verteilungsschlüssel regelt die Kosten der Unterkunft für ALG II Bezieher. Die Daten seien jedoch veraltet, weil sie aus dem jahre 2005 stammt. Einige Kommunen würden aufgrund dieser Daten mehr Geld erhalten, jedoch zu Lasten der anderen Kommunen. Außer den Beschwerdeführern ist auch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am Verfahren beteiligt. Sie hält die Verfassungsbeschwerden jedoch für nicht berechtigt. (20.04.2010)