Hartz IV Regelsatzüberprüfung dauert an

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Landessozialgericht schiebt Hartz IV-Regelsatz-Überprüfung auf die lange Bank, weil Lebensmittel nur für den halben Monat keine akute Notlage seien. Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin setzt ihre Musterklage fort

In der Musterklage von Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin gegen den zum Leben zu geringen 347 €-Regelsatz hat jetzt auch das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt (HLSG) das Eilverfahren zurück gewiesen, weil eine „Notlage“ und „ Gefährdung der Existenz (…) nicht erkennbar“ sei. Vallenthin setzt das Verfahren nunmehr über das so genannte „Hauptsacheverfahren“ zunächst beim Sozialgericht Wiesbaden fort, das sie vorsorglich bereits am 28. September eingeleitet hatte. Die Klägerin geht davon aus, dass in der bereits seit zwei Monaten beim Gericht anhängigen Klage in Kürze über weitere Verfahrensschritte entschieden wird.

„Wir haben den Eindruck,“ so Vallenthins Stellvertreter Ralf Lütgens, „als hätten Politik und Justiz wechselseitig viel Verständnis für pauschale, ungeprüfte Ablehnungsgründe einer Erhöhung des Regelsatzes. Wissen Sie vielleicht gar nicht, – weil in diäten- und rentensicheren Lebenslagen –dass sie ein Monatsbudget pauschal für ausreichend erklären, mit dem sie selber vermutlich noch nicht einmal über eine Woche kämen?“

„Diese Entscheidung der Darmstädter Richter deckt sich leider mit dem Geist des Wegschauens,“ so die Arbeitslosenvereins-Vorsitzende, „den wir jüngst bei der Ablehnung der Stadt Wiesbaden für ein Weihnachtsgeld zugunsten von Hartz IV-Familien erlebten.“ Die Hartz4-Plattform hat wenig Verständnis dafür, dass das HLSG in seinem Urteil zwar feststellt: „Eine (…) Notlage ist bei der Gefährdung der Existenz oder erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen zu bejahen“ – gleichzeitig aber angesichts des Beweisvortrages, dass u.a. das Hartz IV-Lebensmittelgeld nur für einen halben Monat ausreicht, erklärt: „Es ist nicht erkennbar, dass die Antragstellerin in eine derartige Notlage geraten könnte.“ „Ich empfinde es als zynisch, wenn die Darmstädter Richter „die Darlegung einer gegenwärtigen konkreten Notlage“ der Klage nicht „entnehmen“ können,“ so Vallenthin. Sie vermisst bei den Gerichten das soziale Einfühlungsvermögen dafür, dass Hartz IV nicht nur eine „gegenwärtige konkrete“ Notlage ist – womit wohl akut gemeint sein soll. „Wann,“ kritisiert die Arbeitslosen-Sprecherin die Verantwortlichen in Behörden und Politik, „wird endlich zugegeben, dass Hartz IV nicht nur eine „gegenwärtige konkrete Notlage“ ist sondern vielmehr noch eine dauerhaft akute, die mit Hungern und Frieren in einem der reichsten Länder Westeuropas verbunden ist?“ (Hartz IV Plattform, 29.11.07)