Hartz IV Regelsatz nicht verfassungskonform

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Juristische Expertise bescheinigt den "neuen" Hartz IV Regelleistungen Verfassungsbruch. Das wissenschaftliche Institut WSI hat die Hartz IV Neuregelung aus juristischer Sicht genauer unter die Lupe genommen. Die Analyse kommt dabei zum Ergebnis, die Bundesregierung habe die verfassungsrechtlichen Einwände des Bundesverfassungsgerichts nicht vollständig bearbeitet. Im Klartext bedeutet das, dass die „Hartz IV Reformen“ nach wie vor verfassungswidrig sind.

Am Donnerstag stellte das Forschungsinstitut der Hans-Böckler-Stiftung „WSI“ eine juristische Expertise der Jura- Professorin Anne Lenze aus Darmstadt vor. Die Expertin weist in dem Bericht darauf hin, dass die Bundesregierung keineswegs die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vollständig umgesetzt haben. Als Beispiel nannte Lenze die Ermittlung der Höhe der Arbeitslosengeld II Regelleistungen. Diese seien nach dem sogenannten Lohnabstandsgebot festgelegt, obwohl gerade dieser für die Herleitung keine Rolle spielen dürfte. Ferner kritisiert die Expertise, dass mit den geplanten Sachleistungen für Kinder die Rechte von Eltern deutlich eingeschränkt werden. Zudem werden die Kinder durch solche Methoden regelrecht stigmatisiert. Die Orientierung des Grundsicherungsniveaus an den Verbrauchsausgaben der ärmsten Bevölkerungsgruppe – wie von der schwarz-gelben Koalition praktiziert – ist nach Ansicht des Institutes kein objektiver Maßstab um ein menschenwürdiges Existenzminimum zu ermitteln. Das vernichtende Urteil lautete daher, dass das ganze Verfahren zur Ermittlung der Hartz IV Regelsätze nicht transparent sei. Doch genau diese Transparenz hatten die obersten Verfassungsrichter im Februar diesen Jahres kritisiert und abgemahnt.

Linke will Normenkontrollklage gegen Hartz IV vor dem Bundesverfassungsgericht vorbereiten
Am Mittwoch hatte die Bundesregierung den Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministerium im Bundeskabinett verabschiedet. Die Opposition kritisiert nach wie vor, in welcher Art und Weise die Gesetzes hergeleitet wurden. So sagte der Berliner Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD): „Bei der Berechnung des Regelsatzes sind erhebliche Verfahrensmängel da“. Nach Ansicht der Sozialexpertin Katja Kipping (Die Linke) steuert die Bundesregierung direkt auf einen Verfassungsbruch zu. Sie forderte die anderen Oppositionsparteien dazu auf, mit den Linken gemeinsam eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht vorzubereiten. So könnte überprüft werden, ob die Bundesregierung tatsächlich nach dem Richterspruch des Verfassungsgerichtes gehandelt haben. (sb, 21.10.2010)

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