Klage vor dem Bundesverfassungsgericht: Die Linke wurde von allen Ausschüssen fern gehalten
Es ist bekannt, dass die Partei „Die Linke“ verstärkt für die Rechte von Hartz IV Beziehern im Bundestag eintritt und auch menschenwürdige und damit höhere Regelleistungen fordert. Weil das Berechnungsmodell der Bundesregierung an vielen Ecken und Kanten zusammengeschustert ist, um die Leistungen niedrig zu rechnen, vermuten viele Experten eine Verfassungswidrigkeit. Heute beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage, ob die Rechte der Linken-Bundestagsfraktion verletzt wurde. Denn bei der Suche nach einem Hartz-IV-Kompromiss im Jahre 2011 wurde die Fraktion mit Absicht außen vor gelassen.
Mit Absicht deshalb, weil sich die Bundesregierung davor scheute, eine inhaltliche Debatte zu führen, die die Rechte der Hartz IV Beziehenden anerkennt. Stattdessen ist man- im Einvernehmen der restlichen Parteien, bei der Flickschusterei geblieben, auf Kosten der Leistungsberechtigten.
Das Bundesverfassungsgericht wird nach einer Klage der Linken über die grundsätzliche Frage beraten, wie Untergremien des Vermittlungsausschusses zusammengesetzt sein müssen. Die Partei hatte geklagt, weil sie in einer vom Vermittlungsausschuss einberufenen Arbeitsgruppe nicht eingeladen wurde. Danach gab es zusätzlich eine „informelle Gesprächsrunde“. Auch bei dieser wurde die Linke außen vorgelassen.
Herausgekommen ist danach eine Hartz-IV-Reform mit einem Bildungspaket, dass in der Realität die Kinder nicht erreicht. Erst kürzlich wurde eine Studie veröffentlicht, in der ein weiteres Ansteigen der Kinderarmut in Deutschland zeigte. (sb)
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