Nehmen wir an, Sie sind in Altersrente, erwerbsgemindert oder wiederholt krankgeschrieben. Ihrem behandelnden Arzt sagen Sie jetzt, dass Sie seit mehreren Monaten Tage haben, an denen Sie sich fühlen, als könnten Sie kein Auto mehr fahren. Sie berichten auch davon, dass Sie in solchen Phasen bereits in riskante Situationen kamen, auch wenn Sie bisher noch keinen Unfall verursachten.
Gerade ältere Menschen merken oft, dass Ihre kognitiven Fähigkeiten nachlassen, sie schlechter sehen oder schlechter hören, und besprechen entsprechende Probleme vertraulich mit ihrem Arzt, ohne deshalb jedoch ihren Führerschein abgeben zu wollen.
Darf der Arzt in diesem Fall eine Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde (oder Polizei) machen. Ist er dazu sogar verpflichtet? Oder ist ihm das verboten? Wir zeigen Ihnen in diesem Beitrag die rechtlichen Grundlagen und informieren Sie darüber, worauf Sie achten müssen.
Es gilt die ärztliche Schweigepflicht
Erst einmal gilt die ärztliche Schweigepflicht, und dabei handelt es sich um ein hohes Rechtsgut. Grundsätzlich ist der Arzt also nicht verpflichtet, Informationen über seine Patienten weiterzuleiten, und er ist dazu auch nicht ohne Hürden berechtigt.
Wann kann der Arzt die Fahrerlaubnisbehörde informieren?
Das Ärzteblatt schreibt zur Rechtslage:
“Diagnostiziert der Arzt eine Erkrankung, die eine Fahruntauglichkeit nach sich zieht beziehungsweise führt die Therapie zum Verlust der Fahrtüchtigkeit und zeigt sich der Patient nach entsprechender Aufklärung dennoch uneinsichtig und der Arzt hat die konkret begründete Befürchtung, der Patient werde weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen, kann der Arzt nach Abwägung der widerstreitenden Pflichten und Interessen eine Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde oder die Polizei machen – verpflichtet ist er hierzu jedoch grundsätzlich nicht.”
Eine Aussage von Ihnen selbst, in der Sie darüber berichten, dass Sie sich an manchen Tagen fahruntauglich fühlen, rechtfertigt einen solchen Bruch mit der ärztlichen Schweigepflicht jedoch nicht.
Wann muss der Arzt eine Meldung machen?
Der Arzt ist verpflichtet dazu, eine Meldung zu machen -bei der Polizei- wenn ein akuter Notstand besteht.
Es muss also eine extreme Gefahrenlage vorhanden sei, die fast unvermeidlich zu Selbst- und Fremdschädigung führen. Ein Beispiel dafür ist ein Patient, der beabsichtigt, mit seinem Auto Suizid zu begehen oder in eine Menschenmenge zu rasen.
In der Regel wird jedoch selbst in solchen Fällen lediglich ein Offenbarungsrecht des Arztes erkannt, nicht jedoch eine Pflicht. Dies liegt daran, dass meist nicht klar beurteilt werden kann, ob ein solcher Notstand wirklich vorhanden war.
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Was bedeutet rechtfertigender Notstand?
Paragraf 34 regelt den rechtfertigenden Notstand folgendermaßen:
“Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.”
Was bedeutet das für die Praxis?
Wenn Sie also Ihrem Arzt im Vertrauen erzählen, dass Sie Zweifel an Ihrer Fahrtüchtigkeit haben, dann ist das keineswegs ein rechtfertigender Notstand, der den Arzt verpflichtet, seine Schweigepflicht zu brechen. Auch ein Recht des Arztes, Ihre Informationen an die Fahrerlaubnisbehörde weiterzuleiten, besteht hier vermutlich nicht.
Worauf sollten Sie achten?
Sie sollten, wenn Sie fürchten, dass Ihre Fahrtauglichkeit nachlässt, ein aufklärendes Gespräch mit dem Arzt Ihres Vertrauens führen und klären, wie Sie weiter vorgehen. Vielleicht können Sie sinnvolle Hilfsmittel nutzen, um mögliche Defizite auszugleichen. Vielleicht müssen Sie sich auch Untersuchungen unterziehen, zum Beispiel Hör- und Sehtests durchführen und Ihr Reaktionsvermögen testen.
Falls Ihr Arzt letztlich zu dem Ergebnis kommt, dass Sie nicht mehr fahrtauglich sind, dann ist es sinnvoll, den Führerschein abzugeben. In manchen Regionen Deutschlands bekommen Senioren, die freiwillig auf ihren Führerschein verzichten, ein kostenloses Ticket für den Öffentlichen Personennahverkehr. Das ist allemal besser, als den Führerschein von der Polizei entzogen zu bekommen – oder sogar einen schweren Unfall zu verursachen.




