Hartz IV-Regelsatz-Klage: Wichtige Aufschlüsselung

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Aufteilung der Hartz IV Regelbedarfe 2011 – 2012 – 2013

13.11.2012

In Deutschland sind derzeit mehrere Klagen gegen die verfassungswidrig zu niedrig bemessene Hartz IV Regelbedarfe anhängig. Rüdiger Böker, bestellter Gutachter beim Bundesverfassungsgericht zur Regelsatzentscheidung vom 9. Februar 2010 und Sachverständiger vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages hat ein aktuelles Papier veröffentlicht, in dem er die Zusammensetzung der Hartz IV Regelsätze/Regelbedarfe 2011/2012/2013 aufschlüsselt.

Harald Thomé von Tacheles e.V. in Wuppertal, schreibt dazu in seinem Newsletter: "Das Papier ist dann wichtig, wenn geprüft werden soll, in welcher Höhe Strom im Regelsatz enthalten ist, Fahrtkosten oder auch Ernährung und Hygiene. Auch spannend ist, darin zu sehen, wie viel zum Leben und zur Teilhabe die Politik den Hartz IV-/SGB XII-Leistungsbeziehern zuerkennt."

Der Sachverständige Böker weist hier zudem weitere Fehler betreffend Bemessung der Hartz-IV-Regelbedarfe nach, und er weist nach, wie sehr sich Gerichte in Deutschland bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht bisher in Sachen Bemessung der Regelbedarfe von den jeweiligen Bundesregierungen haben blenden lassen.

Böker bezieht sich dabei unter anderem auch auf die Zahlenangaben des sogenannten "Deutschen Verein", eine Einrichtung, die die staatlichen Kommunen vor vielen Jahrzehnten gründeten, um sich so jederzeit Pseudogutachten verschaffen zu können, die ihr eigenes Handeln und kommunale Interessen rechtfertigen sollen.

Ein Schelm, der Arges dabei denkt…
Denn auf den "Deutsche Verein" beziehen sich auch höchste Gerichte in Deutschland, obwohl diese Gerichte aber doch unabhängig und neutral Sachverhalte prüfen sollen. Würden sie das nämlich tun, würden sie z.B. feststellen, dass der "Deutsche Verein" die ja nun bundesweit bekannte und eklatante Falschbemessung der Regelbedarfe für Erwachsene und Kinder im SGB II (Hartz-IV) und SGB XII (Grundsicherung) im RBEG stets und wider besseren Wissens voll befürwortet hat – gemäß den Wünschen seiner Auftraggeber.

Es muss viel mehr in die Öffentlichkeit gerückt werden, dass die Kommunen und damit der Staat auch vor dem schmutzigen Trick nicht zurück schrecken, sich u.a. ihre/seine "Gutachter" mittels eben dieses "Deutsche Verein" selbst zu schaffen, um ihren Willen gegenüber dem Volk und, leider aus Unverstand heraus, mit Hilfe unwissender Richter durch zu setzen, hier vor allem im sozialen Bereich. Das Papier kann hier nachgelesen werden. (Thomas Kallay, vormaliger Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht betreffend die zu niedrigen Hartz-IV-Regelbedarfe für Erwachsene und Kinder, aktueller Kläger seit 2011 mit vier Klagen vor dem Sozialgericht Kassel und LSG Hessen aus dem selben Grund)