Viele Leistungsberechtigte im Bürgergeld-Bezug sind überschuldet? Biete das Jobcenter selbst eine Schuldnerberatung an? Übernimmt es zumindest die Kosten dafür? Welche Möglichkeiten haben Sie, um sich bei Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II unterstützen zu lassen, um ihre Schulden abzubauen?
Die Schuldenfalle schnappt zu
Wenn Sie zuvor in Erwerbsarbeit tätig waren und von Grundsicherung / Bürgergeld abhängig werden, dann schnappt allzuoft die Schuldenfalle zu. Jede unvorhergesehene finanzielle Belastung geht jetzt ans Eingemachte, denn Bürgergeld bedeutet Existenzminimum – nicht mehr.
Sie haben also keine Ressourcen, um bestehende Schulden zu zahlen oder unvorhersehbare Extrakosten zu tragen. Ohne Arbeitseinkommen ist es kaum möglich, wieder einen Weg aus der Schuldenfalle zu finden.
Da Sie auf die Schulden Zinsen zahlen müssen, steigen diese sogar unaufhörlich, je weniger Sie abbezahlen können.
Schuldnerberatung ist nötig
Eine Schuldnerberatung ist in diesem Fall dringend angebracht. Sie allein werden kaum eine Lösung des Dilemmas finden, wenn Sie nicht in Ihrem Arbeitsleben selbst professionell in diesem Bereich tätig waren.
Eine Schuldnerberatung hilft Ihnen, einen Überblick zu bekommen und eine Perspektive für Ihre Finanzen zu entwickeln. Die als Berater beschäftigten Fachleute kennen nicht nur die rechtlichen Grundlagen, sondern sie wissen auch, welche Punkte Sie bei den Verhandlungen mit Gläubigern beachten müssen.
Nicht zuletzt lassen sich Gläubiger lieber auf eine Vereinbarung mit einer anerkannten Schuldnerberatung ein als auf Absprachen mit privaten Schuldnern ohne professionelle Unterstützung.
Kosten der Schuldnerberatung
Die Schuldnerberatung kann kostenlos sein oder Geld kosten. Das hängt vom Träger, vom Ausmaß der Leistungen und von der speziellen Situation ab. Kostenfreie Beratung gibt es bei gemeinnützigen Stellen wie Caritas, Diakonie oder Verbraucherzentrale. Viele Sozialverbände haben ebenfalls eine kostenlose Schuldnerberatung, doch für diese ist eine Mitgliedschaft erforderlich.
Gewerbliche Schuldenberater und Rechtsanwälte verlangen jedoch Gebühren, je nach Umfang ihrer Arbeit.
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Bescheid prüfenDas Jobcenter kann Schuldnerberatung bezahlen
Das Zweite Sozialgesetzbuch sieht vor, dass das Jobcenter die Kosten einer Schuldnerberatung übernehmen kann, und zwar im Paragrafen 16. Dafür müssen Sie als Leistungsberechtigter einen Antrag stellen.
In diesem müssen Sie zwei Punkte begründen. Erstens müssen Sie zeigen, warum die bestehenden Schulden Ihre Rückkehr in den Arbeitsmarkt behindern, und warum zweitens eine Unterstützung beim Mindern der ausstehenden Zahlungen notwendig ist.
Im Kern geht es also um die beiden Voraussetzungen, die einen Anspruch auf Bürgergeld begründen: Erstens ist das die Arbeitsvermittlung und zweitens die Hilfebedürftigkeit.
Was tun, wenn das Jobcenter ablehnt
Laut dem Sozialgesetzbuch II kann das Jobcenter eine Schuldnerberatung bezahlen, muss es aber nicht. Es handelt sich also um Ermessen der Behörde, die von Fall zu Fall entscheidet. Lehnt das Jobcenter den Antrag ab, dann können Sie Einspruch erheben.
Die Behörde muss diesen Einspruch überprüfen und eine Zurückweisung begründen. Wenn das passiert, können Sie im nächsten Schritt Klage vor dem Sozialgericht erheben, um Ihren Anspruch durchzusetzen.
Der Beratungsschein
Als Bürgergeld-Bezieher können Sie auch unabhängig vom Jobcenter einen Beratungsschein beantragen. Den Antrag stellen Sie beim zuständigen Amtsgericht, und er gilt für Menschen mit geringem Einkommen, wozu Sie als Leistungsberechtigter gehören.
Sie können mit dem Beratungsschein eine anwaltliche Beratung für eine Gebühr von 15,00 Euro beanspruchen. Dies soll Menschen mit geringem Einkommen die Möglichkeit geben, Rechtsberatung zu erhalten und außergerichtlich Probleme zu lösen.
Dazu gehört auch Überschuldung.
Der Beratungsschein gilt aber nur für den Fall, dass die Angelegenheit noch nicht vor Gericht ausgetragen wird. Geht es bereits im einen Prozess, dann müssen Sie Prozesskostenhilfe beantragen.