Rente 2026: So viel darf ein Rentner steuerfrei dazuverdienen

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Ab 2026 rรผckt fรผr viele Ruhestรคndler eine Frage in den Vordergrund: Wie viel darf ich neben der Rente im Monat steuerfrei dazuverdienen? Die Antwort lautet deutlich groรŸzรผgiger als bisher โ€“ aber sie hรคngt von mehreren Bausteinen ab: dem allgemeinen Grundfreibetrag, der neuen Aktivrente, Minijob-Regeln und der persรถnlichen Rentenhรถhe.

Dieser Beitrag erklรคrt Schritt fรผr Schritt, wie die Regeln ab 2026 voraussichtlich aussehen, was wirklich steuerfrei bleibt โ€“ und wo trotz โ€žSteuerfreiheitโ€œ trotzdem noch Abgaben fรคllig werden. Stand der Informationen ist der 17. November 2025; das Aktivrentengesetz befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren, soll aber zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Was โ€žsteuerfreiโ€œ im Rentenalter รผberhaupt bedeutet

Wenn Rentnerinnen und Rentner fragen, wie viel sie โ€žsteuerfreiโ€œ hinzuverdienen dรผrfen, meinen sie oft drei verschiedene Dinge:
Zum einen geht es um die Einkommensteuer: Hier ist entscheidend, ob ein Betrag nach dem Einkommensteuergesetz รผberhaupt besteuert wird โ€“ entweder, weil er รผber dem Grundfreibetrag liegt oder weil er ausdrรผcklich als steuerpflichtig gilt.

Zum zweiten spielt die Rente selbst eine Rolle: Bis 2022 gab es bei vorgezogenen Altersrenten noch Hinzuverdienstgrenzen, ab denen die Rente gekรผrzt wurde. Diese Grenzen sind bei Altersrenten seit dem 1. Januar 2023 vollstรคndig entfallen; selbst Frรผhrentner kรถnnen seitdem unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Altersrente gekรผrzt wird.

Drittens gibt es noch die Sozialabgaben: Auch wenn ein Einkommen steuerfrei gestellt wird โ€“ etwa im Rahmen der geplanten Aktivrente โ€“ fallen auf Arbeitslohn in der Regel Beitrรคge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Genau hier liegt ein hรคufiger Irrtum: Steuerfrei bedeutet nicht automatisch, dass brutto gleich netto ist.

Hรถherer Grundfreibetrag 2026: das steuerfreie Existenzminimum

Die Grundlage jeder Einkommensteuerberechnung ist der Grundfreibetrag. Bis zu dieser Grenze bleibt das zu versteuernde Einkommen steuerfrei. Fรผr 2026 ist ein Grundfreibetrag von 12.348 Euro im Jahr vorgesehen.

Umgerechnet entspricht das etwa 1.029 Euro pro Monat โ€“ wohlgemerkt bezogen auf das steuerpflichtige Einkommen, nicht auf die Bruttorente. Denn bei gesetzlichen Renten ist nur ein bestimmter Anteil steuerpflichtig; wie hoch dieser Anteil ist, hรคngt vom Jahr des Rentenbeginns ab.

Wichtig ist: Der Grundfreibetrag gilt fรผr alle Steuerpflichtigen โ€“ also fรผr Erwerbstรคtige, Rentner, Selbststรคndige gleichermaรŸen. Er schรผtzt das Existenzminimum. Fรผr Rentner bedeutet das:

Wenn die Summe aus steuerpflichtigem Rentenanteil und sonstigen steuerpflichtigen Einkรผnften (zum Beispiel Vermietung, selbststรคndige Tรคtigkeit, Zinsen รผber den Sparer-Pauschbetrag hinaus) unterhalb von 12.348 Euro bleibt, fรคllt grundsรคtzlich keine Einkommensteuer an.

Wer dagegen bereits mit seiner Rente allein mit dem steuerpflichtigen Teil รผber dem Grundfreibetrag liegt, muss auch ohne Hinzuverdienst Einkommensteuer zahlen. Zusรคtzlicher Verdienst kann die Steuerlast dann erhรถhen โ€“ es sei denn, er wird durch eine spezielle Steuerbefreiung wie die Aktivrente komplett aus dem zu versteuernden Einkommen herausgenommen.

Aktivrente ab 2026: 2.000 Euro monatlich steuerfrei aus Arbeit

Der wichtigste Baustein fรผr den steuerfreien Zuverdienst ab 2026 ist die geplante Aktivrente. Laut Gesetzentwurf soll im Einkommensteuergesetz ein neuer Steuerfreibetrag geschaffen werden: Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat und weiter in einem sozialversicherungspflichtigen Beschรคftigungsverhรคltnis arbeitet, soll bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat steuerfrei erhalten kรถnnen.

Die wesentlichen Eckpunkte:

Der Freibetrag von 2.000 Euro gilt monatlich, also bis zu 24.000 Euro im Jahr.
Er betrifft nur Einkรผnfte aus nichtselbststรคndiger Tรคtigkeit, fรผr die der Arbeitgeber Beitrรคge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt.
Minijobs, selbststรคndige Tรคtigkeiten, Einkรผnfte von Beamten sowie Einkรผnfte aus Land- und Forstwirtschaft sollen nicht unter diese Regelung fallen.

Der Freibetrag soll bereits beim Lohnsteuerabzug berรผcksichtigt werden, sodass der steuerfreie Anteil gar nicht erst auf der Lohnsteuerkarte erscheint.

Damit wird der Arbeitslohn bis 2.000 Euro monatlich steuerrechtlich so behandelt, als wรผrde es diese Einnahmen gar nicht geben. Sie tauchen nicht als steuerpflichtiges Einkommen auf und erhรถhen auch nicht mittelbar den Steuersatz รผber einen Progressionsvorbehalt.

Wichtig bleibt aber: Auf diesen Lohn fallen weiterhin Beitrรคge zur Kranken- und Pflegeversicherung an; andere Sozialversicherungsbeitrรคge kรถnnen je nach Alter und Versicherungsstatus variieren. Die Aktivrente ist also ein Steuerbonus, keine Befreiung von allen Abgaben.

36.348 Euro im Jahr steuerfrei โ€“ wie kommt diese Zahl zustande?

In der รถffentlichen Diskussion taucht hรคufig die Zahl 36.348 Euro als โ€žsteuerfreies Einkommen fรผr Rentner ab 2026โ€œ auf. Medien fรผhren diese Summe darauf zurรผck, dass der Grundfreibetrag von 12.348 Euro und der Aktivrenten-Freibetrag von 24.000 Euro im Jahr addiert werden.

Rechnerisch stimmt das: 12.348 Euro Grundfreibetrag plus 24.000 Euro steuerfreier Arbeitslohn ergeben 36.348 Euro im Jahr, die steuerlich unbelastet bleiben kรถnnen โ€“ rein aus Sicht des Einkommensteuergesetzes.

Fรผr die Praxis sind zwei Punkte wichtig:

Erstens schรผtzt der Grundfreibetrag nicht nur Erwerbseinkommen, sondern auch den steuerpflichtigen Teil der Rente. Wer bereits mit seiner Rente allein รผber 12.348 Euro steuerpflichtigem Einkommen liegt, nutzt den Grundfreibetrag vollstรคndig dafรผr auf. Der Lohn aus der Aktivrente bleibt zwar zusรคtzlich bis 24.000 Euro steuerfrei, die Steuerpflicht auf die Rente verschwindet dadurch aber nicht.

Zweitens gibt es bei gesetzlichen Renten einen steuerfreien Rentenanteil, der zusรคtzlich zur Summe aus Grundfreibetrag und Aktivrente steuerfrei bleibt. Das bedeutet: Der tatsรคchlich steuerfreie Gesamtbetrag im Portemonnaie kann im Einzelfall deutlich รผber 36.348 Euro liegen โ€“ wenn ein Teil der Rente gar nicht in das zu versteuernde Einkommen eingeht.

Die oft zitierte Jahresgrenze von 36.348 Euro ist daher eher ein politisches und kommunikatives OrientierungsmaรŸ als eine starre Grenze, ab der ab dem ersten Euro darรผber automatisch Steuern fรคllig werden. Entscheidend bleibt immer die komplette individuelle Rechnung in der Steuererklรคrung.

Wie viel ist das im Monat? Ein Blick auf typische Konstellationen

Um die GrรถรŸenordnungen greifbar zu machen, hilft ein Blick auf die Monatsebene.

Der Grundfreibetrag von 12.348 Euro entspricht etwa 1.029 Euro pro Monat. Dazu kommen potenziell 2.000 Euro monatlich steuerfreier Arbeitslohn aus der Aktivrente. Theoretisch kann damit โ€“ losgelรถst von der Rente โ€“ ein Betrag von rund 3.029 Euro monatlich steuerfrei gestellt werden.

In der Praxis sieht das je nach Rentenhรถhe unterschiedlich aus:
Eine Rentnerin mit eher niedriger gesetzlicher Monatsrente, deren steuerpflichtiger Anteil unterhalb des Grundfreibetrags bleibt, kann mit der Aktivrente tatsรคchlich 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen, ohne dass insgesamt Einkommensteuer anfรคllt.

Ein Rentner mit hรถherer Rente, deren steuerpflichtiger Anteil klar รผber dem Grundfreibetrag liegt, zahlt weiterhin Einkommensteuer auf die Rente. Fรผr ihn bleibt der Aktivrenten-Lohn bis 2.000 Euro im Monat zwar steuerfrei, seine Steuerlast auf die Rente aber unverรคndert.

Damit lรคsst sich sagen: Die Aktivrente sorgt dafรผr, dass bis zu 2.000 Euro Monatslohn nicht zusรคtzlich besteuert werden. Ob das Gesamteinkommen eines Rentners steuerfrei bleibt, hรคngt aber vor allem von der Hรถhe und dem steuerpflichtigen Anteil seiner Rente ab.

Minijob, Midijob und Aktivrente: Wie passt das zusammen?

Neben der Aktivrente bleiben auch die bekannten Minijob-Regelungen wichtig. Ab dem 1. Januar 2026 soll die Verdienstgrenze im Minijob auf 603 Euro im Monat steigen. Die Grenze ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt, der 2026 voraussichtlich 13,90 Euro pro Stunde betragen wird.

Fรผr Rentner ergeben sich damit drei Ebenen:
Erstens kann ein Minijob weiterhin so gestaltet werden, dass der Arbeitgeber eine Pauschsteuer abfรผhrt und fรผr den Minijobber selbst keine zusรคtzliche Einkommensteuer entsteht. Aus Sicht des Rentners fรผhlt sich der Minijob in vielen Fรคllen โ€žsteuerfreiโ€œ an, obwohl tatsรคchlich eine pauschale Steuer gezahlt wird โ€“ nur eben vom Arbeitgeber.

Zweitens gibt es die Beschรคftigungen im sogenannten รœbergangsbereich (Midijobs), bei denen der Lohn รผber der Minijob-Grenze liegt, aber noch unterhalb von etwa 2.000 Euro im Monat. Fรผr diese Jobs gilt kรผnftig grundsรคtzlich die Aktivrente: Bis 2.000 Euro Monatslohn bleiben sie einkommensteuerfrei, solange die รผbrigen Voraussetzungen erfรผllt sind.

Drittens kรถnnen Rentner mit Regelaltersrente ihre Rente seit 2023 unabhรคngig von der Hรถhe des Hinzuverdienstes in voller Hรถhe beziehen, egal ob Minijob oder sozialversicherungspflichtige Beschรคftigung. Eine Kรผrzung der Altersrente wegen zu hohen Hinzuverdienstes ist damit abgeschafft.

Kombinationen sind grundsรคtzlich mรถglich: Wer mรถchte, kann einen Minijob ausรผben und zusรคtzlich eine Aktivrenten-Beschรคftigung haben. Steuerlich und beitragsrechtlich kann das aber komplex werden; hier ist eine individuelle Beratung sinnvoll.

Frรผhrentner, Erwerbsminderungsrentner und Beamte: andere Spielregeln

Nicht alle Rentner profitieren in gleicher Weise von der Aktivrente.
Frรผhrentner, die eine vorgezogene Altersrente beziehen, kรถnnen zwar wie andere Altersrentner unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekรผrzt wird. Die Steuerbefreiung der Aktivrente steht ihnen nach den aktuellen Plรคnen aber erst ab Erreichen der regulรคren Regelaltersgrenze zu.

Wer eine Erwerbsminderungsrente erhรคlt, muss weiterhin Hinzuverdienstgrenzen beachten. Fรผr das Jahr 2026 werden fรผr volle Erwerbsminderungsrenten Hinzuverdienstgrenzen von rund 20.763,75 Euro im Jahr, fรผr teilweise Erwerbsminderungsrenten von 41.527,50 Euro genannt.

Diese Grenzen betreffen aber die Frage, ab wann die Rente gekรผrzt wird โ€“ nicht die Einkommensteuer. Auch hier gilt: Zusรคtzlich kann der Grundfreibetrag wirken, und gewisse Einkommen sind steuerlich begรผnstigt.

Beamte und Pensionรคre wiederum fallen nach derzeitiger Planung nicht in den Anwendungsbereich der Aktivrente. Sie profitieren vom allgemeinen Grundfreibetrag, aber nicht vom speziellen 2.000-Euro-Freibetrag fรผr weiterarbeitende gesetzliche Rentner.

Ehrenamt und รœbungsleiterpauschale: kleine, aber interessante Freibetrรคge

Neben Grundfreibetrag und Aktivrente gibt es ab 2026 voraussichtlich hรถhere Freibetrรคge fรผr Ehrenamtliche. Geplant ist, die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro jรคhrlich und die รœbungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro im Jahr anzuheben.

Diese Betrรคge gelten unabhรคngig davon, ob jemand noch erwerbstรคtig ist oder bereits Rente bezieht. Wer also etwa als รœbungsleiter im Sportverein arbeitet oder sich in einem Ehrenamt engagiert, kann zusรคtzlich zu Rente, Grundfreibetrag und Aktivrente noch einmal mehrere Tausend Euro pro Jahr steuerfrei erhalten. Sie sind eigenstรคndige Freibetrรคge im Einkommensteuergesetz und kommen on top zu den anderen Regelungen.

Was bleibt netto รผbrig? Steuerfrei heiรŸt nicht abgabenfrei

Auch wenn bis zu 2.000 Euro im Monat aus der Aktivrente einkommensteuerfrei bleiben sollen, ist der Betrag nicht automatisch vollstรคndig netto verfรผgbar. Auf sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn fallen in aller Regel Beitrรคge zur Kranken- und Pflegeversicherung an; gegebenenfalls kommen noch Beitrรคge zur Rentenversicherung hinzu, wenn der oder die Beschรคftigte weiter einzahlt.

Je nach Versicherungsstatus kรถnnen so schnell einige Hundert Euro im Monat an Beitrรคgen zusammenkommen. Fรผr freiwillig gesetzlich oder privat Krankenversicherte kann sich die Konstellation nochmals unterscheiden. Im Einzelfall entscheidet die Krankenkasse, wie die zusรคtzlichen Einkรผnfte beitragsrechtlich zu behandeln sind.

Wer auรŸerdem Grundsicherung im Alter oder Wohngeld bezieht, muss beachten, dass steuerfreie Einkรผnfte wie die Aktivrente bei der Berechnung dieser Sozialleistungen angerechnet werden kรถnnen. Steuerlich mag der Lohn โ€žunsichtbarโ€œ sein, fรผr die Bedรผrftigkeitsprรผfung im Sozialrecht gilt das allerdings nicht automatisch.

Tabelle: So viel Hinzuverdienst mit der Rente bleibt ab 2026 steuerfrei

Art des Hinzuverdienstes ab 2026 (alleinstehende/r Rentner/in) Monatlicher Betrag, der typischerweise ohne Einkommensteuer mรถglich ist (neben der Rente)
Aktivrente: Weiterarbeit in einer sozialversicherungspflichtigen Beschรคftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze Bis zu 2.000ย โ‚ฌ Bruttolohn pro Monat (24.000ย โ‚ฌ/Jahr) aus nichtselbststรคndiger Arbeit sind nach dem Aktivrentengesetz steuerfrei.
Es fallen aber weiterhin Beitrรคge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Rentenversicherung an.
Kombination Aktivrente + Ausnutzung des Grundfreibetrags (vereinfachte Gesamtbetrachtung) Liegt der steuerpflichtige Teil der Rente und sonstiger Einkรผnfte im Jahr hรถchstens beim Grundfreibetrag von 12.348ย โ‚ฌ,
kรถnnen in der Spitze rund 3.029ย โ‚ฌ pro Monat steuerfrei bleiben:

ca. 2.000ย โ‚ฌ Arbeitslohn aus der Aktivrente + ca. 1.029ย โ‚ฌ weitere steuerpflichtige Einkรผnfte im Rahmen des Grundfreibetrags.

Minijob neben der Rente (ohne Aktivrente, z.ย B. kleiner Nebenjob im Handel oder in der Dienstleistung) Bis zu 603ย โ‚ฌ Lohn pro Monat (7.236ย โ‚ฌ/Jahr) im Minijob sind mรถglich, ohne eigene Einkommensteuer,
wenn der Arbeitgeber den Minijob pauschal besteuert. Zusรคtzlich bleibt der steuerpflichtige Rentenanteil bis zur Hรถhe des Grundfreibetrags einkommensteuerfrei.
Ehrenamt / รœbungsleiter-Tรคtigkeit (z.ย B. Trainer im Sportverein, Chorleitung, Vereinsvorstand) Ab 2026 sind bis zu 3.300ย โ‚ฌ pro Jahr als รœbungsleiterpauschale und bis zu 960ย โ‚ฌ pro Jahr als Ehrenamtspauschale steuerfrei.
Bei zwei getrennten Tรคtigkeiten kรถnnen so zusammen bis zu 4.260ย โ‚ฌ jรคhrlich erzielt werden โ€“ das entspricht rund 355ย โ‚ฌ pro Monat zusรคtzlich, ohne Einkommensteuer.

Fazit: Wieviel darf ein Rentner ab 2026 monatlich steuerfrei dazuverdienen?

Um es leichter verstรคndlicher zu machen, hier ein Beispiel zum Abschluss: Eine Rentnerin, die die Regelaltersgrenze erreicht hat und in einem sozialversicherungspflichtigen Beschรคftigungsverhรคltnis weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat steuerfrei erhalten. Dazu kommt der allgemeine Grundfreibetrag von voraussichtlich 12.348 Euro im Jahr, der in erster Linie den steuerpflichtigen Anteil der Rente schรผtzt.

Zusammen ergibt sich rechnerisch ein Spielraum von 36.348 Euro steuerfreiem Einkommen im Jahr โ€“ also im Schnitt mehr als 3.000 Euro im Monat, wenn Rente und Aktivrenten-Lohn passend zusammenspielen.

Wie viel davon im konkreten Fall wirklich steuerfrei bleibt, hรคngt jedoch von der Rentenhรถhe, dem Rentenbeginn, weiteren Einnahmen und den Sozialabgaben ab. Hinzu kommt, dass das Aktivrentengesetz Stand heute noch nicht endgรผltig verabschiedet ist und sich Details im parlamentarischen Verfahren noch รคndern kรถnnen.

Wer genau wissen mรถchte, welcher steuerfreie Monatsbetrag im eigenen Fall mรถglich ist, sollte die neue Regelung bei einer Lohnsteuerhilfe, einem Steuerberater oder direkt mit der Deutschen Rentenversicherung durchrechnen lassen. Fรผr die grobe Orientierung lรคsst sich aber bereits sagen: Ab 2026 werden die Spielrรคume fรผr steuerfreien Zuverdienst im Rentenalter so groรŸzรผgig sein wie noch nie.