Hartz IV: Im Corona-Lockdown bei geschlossenen Schulen und Kitas allein gelassen

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Seit gestern sind die Schulen und Kitas wieder geschlossen. Die Kinder mรผssen zuhause betreut werden. Erwerbstรคtige bekommen dafรผr Unterstรผtzung vom Staat, nicht aber Betroffene von Hartz IV.

Harter Corona-Lockdown bis Januar

Vom 16. Dezember bis vorerst zum 10. Januar befindet sich Deutschland im “harten” Lockdown. Nur medizinische Einrichtungen und Versorger und Lebensmittelgeschรคfte bleiben geรถffnet. Alle anderen Geschรคfte und vor allem Schulen und Kitas bleiben geschlossen. Die Kinder mรผssen also zuhause betreut werden.

Verdienstausfallentschรคdigung nur fรผr Berufstรคtige

Das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass Eltern, die wegen der Betreuung ihrer bis zu zwรถfljรคhrigen Kinder nicht zur Arbeit gehen kรถnnen, eine Verdienstausfallentschรคdigung in Hรถhe von 67 Prozent des nettoeinkommens erhalten, jedoch nicht mehr als 2016 Euro im Monat. Den Antrag fรผr Entschรคdigung muss der Arbeitgeber stellen. Eltern, die im Home-Office oder in Kurzarbeit arbeiten haben keinen Anspruch.

Im Rahmen des Bund-Lรคnder-Beschlusses zum Lockdown wird auรŸerdem eine Mรถglichkeit fรผr bezahlten Urlaub zur Kinderbretreung vorgesehen, doch hierzu liegt noch keine Regelung vor.

Keine Nรคchstenliebe fรผr die ร„rmsten

Auch in der Weihnachtszeit bleiben Betroffene von Hartz IV durch die Hilfsprogramme konsequent unberรผcksichtigt. Sozialverbรคnde und Gewerkschaften fordern weiterhin wenigstens einmalige Sonderzuschlรคge. Der Deutsche Kinderschutzbund wies darauf hin, dass Kinder, die in Armut leben, durch die gegenwรคrtige Situation noch weiter abgehรคngt wรผrden. AuรŸerdem steige das Risiko fรผr hausliche Gewรคlt im Lockdown erheblich.

Familien in Hartz IV werden in dieser schweren Zeit also wieder alleine gelassen. Fรผr sie gibt es keine Corona-Zuschlรคge, um Preissteigerungen auszugleichen, Mehrkosten durch den Wegfall von Schul- und Kita-Essen zu decken oder sich oder ihren Kindern zu Weihnachten etwas zu gรถnnen.

Kinderzuschlag bei Hartz IV

Die einzige Mรถglichkeit, zusรคtzliche Unterstรผtzung zu bekommen, ist der Kinderzuschlag. Dieser muss bei der Familienkasse beantragt werden und kann fรผr sechs Monate ausgezahlt werden. Bedingung ist jedoch, dass betroffene Eltern Kindergeld fรผr ihr Kind beziehen und ein monatliches Bruttoeinkommen von mindestens 900 Euro (600 Euro bei Alleinerziehenden) erzielen.

Gegenรผber der Familienkasse mรผssen Eltern daher fรผr sechs Monate rรผckwirkend ihr Einkommen nachweisen. Dieses umfasst neben mรถglichem Arbeitslohn auch Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Mutterschafts- und Elterngeld sowie BAfรถG.

Anstatt schneller und konsequetner Corona-Hilfen mรผssen Betroffene also auf eine umstรคndlich zu beantragende, regulรคre Fรถrderleistung zurรผckgreifen, die so kurzfristig wohl auch nicht ausgezahlt werden kann.

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Beitragsbild: Gargonia / AdobeStock