Hartz IV-Regelleistungen: Tausende ohne Geld

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Viele Hartz IV Bezieher haben kein Geld überwiesen bekommen

31.12.2013

Es mehren sich die Anzeichen, dass vermutlich Tausende Hartz IV Bezieher noch immer kein Geld auf ihrem Konto haben. In Foren und auch in unzähligen Emails an die Redaktion „Gegen-Hartz“ berichten Betroffene, dass die Regelleistungen für Januar 2014 nicht überwiesen wurden. Eine pünktliche Überweisung ist jedoch wichtig, da es sonst zu Überziehungszinsen kommt, wenn Banken die Daueraufträge an Stadtwerke und Vermieter vornehmen, obwohl noch kein Geldeingang gebucht wurde.

Eine offizielle Bestätigung seitens der Bundesagentur für Arbeit für die verspäteten Überweisungen gibt es nicht. Ursächlich für die verspätete Überweisung können verschiedene Begebenheiten sein. Zum einen kommt es regelmäßig zu Verzögerungen, wenn die Regelleistungen umgestellt werden. Zum Jahresbeginn erhöhen sich die Regelsätze 2,27 Prozent. Daher muss auch die Computersoftware umgestellt werden. In der Vergangenheit kam es deshalb wiederholt zu verzögerten Überweisungen. Ein weiterer Grund können die verspäteten Anweisungen durch die Jobcenter selbst sein. Wurden die Überweisungen nicht bereits am 20. Dezember getätigt, ist es vielfach unwahrscheinlich, dass die Gelder vor dem 31. Dezember auf dem Konto des Empfängers sind.

Storno und Zinsen müssen Jobcenter bei Verschulden zahlen
Was können Betroffene tun, wenn durch den Zahlungsverzug Storno-Gebühren für nicht eingelöste Lastschriften oder Zinsen entstehen? Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Az: A L 7 B 341/08 AS ER) hat bereits vor einigen Jahren eindeutig geurteilt, dass die Leistungspflicht des Leistungsträgers am ersten eines Monats fällig ist. Um dies zu gewährleisten, überweisen die Jobcenter in der Regel einige Tage vor dem letzten Werktag im Monat.

Entstehen Kosten durch verspätete Überweisungen, sollten diese vom Jobcenter zurück gefordert werden. Hierzu kann man sich auf das oben genannte Urteil berufen. Weigert sich die Behörde, ist es ratsam mit Hilfe eines Anwalts den Rechtsanspruch durchzusetzen. Denn die Stornogebühren sind eindeutig durch das Verschulden der Behörde entstanden. (sb)

Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

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