Hartz IV Optionskommune und die Behördenwillkür

Lesedauer 2 Minuten

Optionskommune Wiesbaden und die Behördenwillkür
von Dietmar Brach

Verträge sind eigentlich dafür da, dass sie eingehalten werden. Dies gilt im Besonderen für die öffentlich-rechtlichen Verträge, die sog. Eingliederungsvereinbarungen. Wer sich nicht an diese hält, hat mit empfindlichen Strafen zu rechnen in Form von Sanktionen bis hin zur völlige Leistungsstreichung. Dies gilt aber offensichtlich nur für die eine Seite, nämlich die Leistungsempfänger. Die andere Seite, die Sozialbehörde glaubt, zumindest in der Optionskommune Wiesbaden, in beliebiger Willkür entscheiden zu können, ob sie sich an die getroffenen Vereinbarungen hält oder nicht. So hat die Optionskommune einem leistungsberechtigten Umschüler in der Eingliederungsvereinbarung vom 05.12.2008 eine monatliche Qualifizierungsaufwandsentschädigung in Höhe von 100 Euro für den gesamten Zeitraum der Umschulung vertraglich zugesichert.

Nachdem dann im Januar und Februar der Betrag auch zweimal gezahlt wurde, wurde im März die Leistung ohne Ankündigung oder Begründung eingestellt. Erst auf Nachfrage des Betroffenen erklärte die zuständige Sachbearbeiterin, die Leistung sei eine freiwillige Zahlung der Stadt Wiesbaden und nun habe man beschlossen diese nicht mehr zu zahlen. Nachdem der Umschüler auf seine Vereinbarung verwies, wurde er kurzfristig über den Träger der Umschulung zur Sachbearbeiterin geladen. Er nahm diesen Termin gemeinsam mit einem Rechtsbeistand wahr. Auch hier beharrte die Sachbearbeiterin auf der Streichung der vertraglich zugesicherten Leistung, da diese freiwillig gewährt würde. Den Hinweis auf den bestehenden Vertrag entgegnete sie, es habe eine Gesetzesänderung stattgefunden, die dieser Zahlung die gesetzliche Grundlage nähme.

Also einer freiwilligen Zahlung, die lediglich auf Grund einer ebensolcher freiwilligen Vereinbarung in einem Vertrag erfolgt soll die gesetzliche Grundlage fehlen? Das besondere an einer freiwilligen Zahlung ist doch gerade, das diese keine gesetzliche Grundlage hat. Insofern könnte die Optionskommune natürlich diese Zahlung jederzeit einstellen, wenn sie nicht, und da liegt das Problem, mit der Eingliederungsvereinbarung aus der freiwilligen Leistung eine jederzeit einklagbare Leistung geschaffen hätte.

Offensichtlich ist der netten Dame vom Amt da ein Fehler unterlaufen. Und was tut sie nun?
Sie versucht denjenigen, den sie eigentlich über seine Rechte informieren soll, über den Tisch zu ziehen. Man will eine neue Vereinbarung abschließen – ohne die Zusatzzahlung. Und wenn der Betroffene dieser nicht zustimmt, dann, wie bereits vorsorglich angekündigt, per Verwaltungsakt. Nur müsste dazu die bestehende Vereinbarung ja erst einmal aufgehoben werden. Offensichtlich soll dies wohl auch per Verwaltungsakt geschehen. Ein Schelm, wer da an Behördenwillkür denkt.
Mir tun solche Mitarbeiter immer auch ein bisschen leid. Offensichtlich sind sie mit den Anforderungen an ihre Tätigkeit völlig überfordert. So berief sie sich denn in dem Gespräch auch immer wieder auf ihren Vorgesetzten und auf einen Bekannten der Jura studiert hätte und dies so wie sie sähe.

Die Folge dieser Geschichte wird ein weiterer völlig überflüssiger Rechtsstreit vor dem Sozialgericht sein. Völlig überflüssig, da jeder der zumindest eine kaufmännische Ausbildung hat, soviel über das Vertragsrecht wissen sollte, dass Verträge von beiden Seiten eingehalten werden müssen und nicht einseitig geändert werden können. Die Verantwortlichen in den Behörden kennen natürlich die Rechtslage. Allerdings versuchen sie die Unwissenheit der Betroffenen auszunutzen und mit versteckten Drohungen "es geht ja schließlich auch um die Finanzierung der Maßnahme" diese einzuschüchtern.

Deshalb noch einmal mein dringender Rat an alle Betroffenen:
Nehmt die Angebote von Vereinen, Selbsthilfegruppen und Organisationen an und geht nicht alleine zu solchen Gesprächen. Gerade wenn Termine besonders kurzfristig anberaumt werden, sollte man hellhörig sein. Lasst Euch nicht auf mündliche Vereinbarungen ein. Nur was schriftlich vorliegt, kann auf seine Rechtskonformität geprüft werden. Unterschreibt nicht spontan ohne mit einem Dritten, darüber gesprochen zu haben. (31.03.2009, Dietmar Brach, Wiesbaden)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...