Immer weniger Erwerbslose machen sich nach der Einstellung der sog. "Ich- AG" selbstständig.
Die bisherige Förderung nach den Regeln der so genannten Ich-AG wurde zum Januar 2007 durch den neu eingeführten Gründungszuschuss ersetzt. Nach der Abschaffung der Ich-AGs im Sommer 2006 ist die Existenzgründung bei Erwerbslosen stark eingebrochen. Die Bundeagentur für Arbeit sparte durch den starken Rückgang rund 540 Millionen Euro.
Wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) in ihrem Finanzbericht für das Jahr 2006 mitteilte, wurden 180 000 neue Anträge zur Förderung gestellt. Im Jahr 2005 waren es noch 250 000 Erwerbslose, die eine staatliche Bezuschussung in Anspruch nahmen. Rückläufig war demnach die Zahl der Neuanträge, seitdem die sog. Ich-AG und das Überbrückungsgeld zum 1. August 2006 zum Gründungszuschuss zusammengelegt wurden. Seit August 2006 machten sich rund 49 000 Erwerblose mit staatlichen Finanzhilfen sich selbstständig – in sieben Monaten zuvor waren es mit über 130 000 fast dreimal soviel.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hatte im Januar 2007 die faktische Abschaffung der Fördermaßnahme "Ich-AG" starl kritisiert. Das Institut bewertete die Ich-AGs und das Überbrückungsgeld ls erfolgreiche Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Es kommt zu dem Ergebnis, dass die Teilnehmer beider Maßnahmen heute mit einer "deutlich geringeren Wahrscheinlichkeit arbeitslos gemeldet sind" und somit den Weg aus der Arbeitslosigkeit schafften. Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse und der vergleichsweise moderaten Kosten der Ich-AG für die Bundesagentur bewertet das DIW Berlin die 2006 erfolgte Änderung der Existenzgründungsförderung kritisch.
Statt Ich AG heute Gründungszuschuss
Bei ALG II:
Wenn Hartz IV Empfänger/innen eine Selbstständigkeit aus dem alleinigen Bezug von Arbeitslosengeld II heraus beginnen, und Ihre Einnahmen zunächst nicht für die Bestreitung Ihres Lebensunterhaltes ausreichen, kann ein ergänzendes Arbeitslosengeld II gezahlt werden. Zudem ist eine Unterstützung durch ein zusätzliches Einstiegsgeld für maximal 24 Monate möglich.
Bei ALG I:
Beim Arbeitslosengeld I ist man schon etwas großzügiger. Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen gezahlt: Gründer in die Selbstständigkeit erhalten für neun Monate monatlich einen Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe des zuletzt gezahlten Arbeitslosengeldes I. Zur Absicherung wird in dieser Zeit zusätzlich ein Betrag von 300 Euro gezahlt. Dieser Betrag ist dafür gedacht sich freiwillig in den gesetzlichen Sozialversicherungen abzusichern.
Nach neun Monaten wird davon ausgegangen, dass sich die Gründung soweit gefestigt und am Markt bewährt hat, dass der Lebensunterhalt aus der selbstständigen Tätigkeit bestritten werden kann. Um die soziale Absicherung auch danach zu gewährleisten, kann die Agentur für Arbeit für weitere sechs Monate 300 Euro monatlich bewilligen.Voraussetzung dafür ist, dass eine intensive Geschäftstätigkeit vorliegt. (15.02.07)
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