Die Pandemie-Jahre haben gezeigt, wie unverzichtbar ein stabiler Internetanschluss für Behördengänge, Gesundheitsversorgung, Banking oder schlicht den Kontakt zu Familie und Freunden ist.
Seit der Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) gilt in Deutschland sogar ein gesetzlicher Anspruch auf eine “angemessene Versorgung” mit breitbandigem Internet – ein Meilenstein für alle Haushalte mit kleinem Budget, besonders aber für Rentnerinnen und Rentner sowie Menschen, die Bürgergeld beziehen.
Internet und Telefon im Regelsatz
Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht, findet die laufenden Kosten für Telefon, Handy und Internet im monatlichen Regelbedarf wieder – 50,35 Euro sind dafür im Eckregelsatz 2025 reserviert. Für Alleinstehende liegt der gesamte Regelbedarf derzeit bei 563 Euro.
Anders sieht es bei einmaligen Ausgaben aus: Muss nach einem behördlich genehmigten Umzug ein neuer Anschluss geschaltet werden, hat das Bundessozialgericht entschieden, dass Jobcenter oder Sozialamt die Installationsgebühren zusätzlich übernehmen müssen. Gleiches gilt für Rentnerinnen und Rentner, die ergänzende Grundsicherung im Alter erhalten.
Rentnerinnen und Rentner: Spielräume in der Grundsicherung
Auch in der Grundsicherung sind rund 45 Euro für Kommunikation einkalkuliert. Wer schon heute Schwierigkeiten hat, die monatliche Grundgebühr zu stemmen, sollte prüfen, ob Wohngeld oder ein Lastenzuschuss den Spielraum erhöhen – oder ob regional ein sogenannter Digitalbonus bereitsteht.
Sozialtarife der großen Anbieter
Die Deutsche Telekom gewährt Menschen mit geringem Einkommen oder anerkannter Schwerbehinderung eine Ermäßigung auf Verbindungsentgelte: 6,94 Euro netto im “Sozialtarif 1” bzw. 8,72 Euro netto im “Sozialtarif 2”. Voraussetzung ist stets der Nachweis – etwa ein aktueller Bürgergeld-Bescheid oder der Befreiungsausweis vom Rundfunkbeitrag.
Wichtig: Der Rabatt senkt nicht die Grundgebühr des DSL-Pakets, sondern nur die Gesprächskosten.
Vodafone setzt dagegen auf zielgruppenspezifische Seniorentarife: Ein GigaZuhause-16-DSL-Anschluss kostet im ersten Jahr 19,99 Euro, bevor der Standardpreis greift; Kabel-Tarife starten teilweise schon bei 9,99 Euro für die ersten sechs Monate. Wer einen Router mietet, zahlt ab dem 25. Monat nochmals 2,99 Euro monatlich.
Andere Provider wie o2 bieten zwar Rabatte für über-60-Jährige oder “Family-&-Friends”-Codes, verzichten aber bislang auf einen klassischen Sozialtarif. Verbraucherschützer kritisieren deshalb, dass die Telekom-Vergünstigung nur eine kleine Zielgruppe erreicht und den eigentlichen Internetpreis unberührt lässt.
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Bescheid prüfenAntragstellung: So geht es Schritt für Schritt
Für den Telekom-Sozialtarif laden Antragstellerinnen und Antragsteller das PDF-Formular von der Unternehmenswebsite herunter, fügen eine Kopie des Leistungsbescheids oder Schwerbehindertenausweises bei und senden alles online oder per Post ein.
Das Jobcenter verlangt für die Übernahme von Anschlussgebühren einen formlosen Antrag vor Bestellung des Technikers; Rechnungen müssen in der Regel binnen drei Monaten nachgereicht werden.
In der Grundsicherung kümmert sich das Sozialamt um dieselben Formalitäten. Behörden akzeptieren zunehmend digitale Nachweise, doch wer auf Papier setzt, sollte Kopien beglaubigen lassen.
Regionale und zivilgesellschaftliche Hilfe
Wo kein Provider-Rabatt greift, springen häufig Kommunen oder Stiftungen ein. Die Aktion Mensch fördert unter dem Programm “Internet für Alle” etwa Hot-Spots in Senioren- und Behinderteneinrichtungen sowie Beratung zur digitalen Teilhabe; Sachkosten für private Anschlüsse können in Einzelfällen ebenfalls erstattet werden.
Effekt: Ein Rechenbeispiel
Eine alleinstehende Rentnerin mit Grundsicherung verbraucht ihren monatlichen Kommunikationsanteil von 45 Euro fast vollständig für einen marktüblichen 25-Mbit-Anschluss à 34,99 Euro und einen günstigen Mobilfunkvertrag à 9,99 Euro.
Wechselt sie in den Vodafone-Seniorentarif für 19,99 Euro im ersten Jahr, entstehen 14 Euro monatliche Freiräume.
Kommt noch der Telekom-Sozialtarif-Rabatt von gut 7 Euro hinzu, bleiben sogar knapp 21 Euro übrig – genug, um Routermiete oder Streaming-Gebühren aufzufangen.
Blick nach vorn
Ab 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Dienstleister, ihre Online-Angebote barrierefrei zu gestalten. Das erhöht den Druck, erschwingliche Tarife mit einfachen Vertragsbedingungen anzubieten.
Die BNetzA will bis Ende 2025 prüfen, ob neue Preisobergrenzen nötig sind; gleichzeitig arbeitet die EU an einem “Connectivity-Voucher”, der Haushalten unterhalb der Armutsgrenze einen Zuschuss von bis zu 20 Euro monatlich in Aussicht stellt.