Hartz IV: Massenhaft falsche Sanktionsbescheide

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Fast die Hälfte aller Hartz IV Sanktionsbescheide rechtswidrig

Wer die Vorgaben der Jobcenter nicht einhält, wird mit Hartz IV Sanktionen belegt. Obwohl das Existentminimum dabei massiv unterschritten wird, werden Tausenden Leistungen gekürzt. Doch selbst nach den Vorgaben des SGB II sind vielfach Sanktionsbescheide rechtswidrig. Wie sich nun herausstellte, sogar fast die Hälfte!

Was sind Sanktionen?

Kürzungen, auch Sanktionen genannt, werden dann verhängt, wenn es nach Ansicht des Jobcenters zu einem Fehlverhalten von Seiten des Leistungsbeziehers gekommen ist. In den meisten Fällen sind das nicht wahrgenommene Termine. Aber auch die Ablehnung eines Jobs oder einer Fortbildung sind häufige Ursachen. Der Vorwurf an den Leistungsbezieher ist dann die fehlende Erfüllung seiner Mitwirkungspflicht.

Was bedeutete diese Entscheidung für Hartz IV-Bezieher?

Empfindet das Jobcenter eine fehlende Mitwirkungspflicht, ist es berechtigt, dem Hartz IV-Bezieher schrittweise die zugesprochene Leistung teilweise oder komplett zu streichen. Derartige Kürzungen können für Betroffene jedoch gravierende Folgen haben. Hartz IV soll eine Grundsicherung darstellen und Empfängern somit ein Leben in Würde ermöglichen. Allerdings ist der Regelsatz so knapp bemessen, dass ein Alltag genaueste Kalkulation erfordert. Bleibt diese Leistung in Teilen oder komplett aus, ist das für die Betroffenen kaum aufzufangen.

Fast die Hälfte aller Sanktionen unrechtmäßig

Wie sich jetzt zusätzlich herausstellte, sind fast die Hälfte der vom Jobcenter verhängten Sanktionen unzulässig. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Demnach waren fast 50 Prozent der Klagen und Widersprüche gegen die Entscheidung des Jobcenters erfolgreich. Das bedeutet, dass Betroffene in diesen Fällen zu Unrecht unter den Folgen leiden müssen. Nicht mit einbezogen sind zudem die Fälle, gegen die kein Widerspruch eingelegt wurde, weil Betroffene die Entscheidung unwissentlich akzeptiert haben.

In Zahlen:

  • Von 17.700 Widersprüchen wurde 8.100 ganz oder teilweise stattgegeben
  • Von 1.200 Klagen waren etwa 500 erfolgreich, weil der Klage stattgegeben wurde, oder auch, weil das Jobcenter vorher einlenkte

Diese Zahlen belegen erneut, wie willkürlich und unrechtmäßig das Jobcenter Sanktionen verhängt. Was derartige Kürzungen für Leistungsbezieher bedeuten, ist für die Mitarbeiter der Jobcenter offensichtlich irrelevant.

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