Hartz IV: Massenhaft falsche Sanktionsbescheide

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Fast die Hรคlfte aller Hartz IV Sanktionsbescheide rechtswidrig

Wer die Vorgaben der Jobcenter nicht einhรคlt, wird mit Hartz IV Sanktionen belegt. Obwohl das Existentminimum dabei massiv unterschritten wird, werden Tausenden Leistungen gekรผrzt. Doch selbst nach den Vorgaben des SGB II sind vielfach Sanktionsbescheide rechtswidrig. Wie sich nun herausstellte, sogar fast die Hรคlfte!

Was sind Sanktionen?

Kรผrzungen, auch Sanktionen genannt, werden dann verhรคngt, wenn es nach Ansicht des Jobcenters zu einem Fehlverhalten von Seiten des Leistungsbeziehers gekommen ist. In den meisten Fรคllen sind das nicht wahrgenommene Termine. Aber auch die Ablehnung eines Jobs oder einer Fortbildung sind hรคufige Ursachen. Der Vorwurf an den Leistungsbezieher ist dann die fehlende Erfรผllung seiner Mitwirkungspflicht.

Was bedeutete diese Entscheidung fรผr Hartz IV-Bezieher?

Empfindet das Jobcenter eine fehlende Mitwirkungspflicht, ist es berechtigt, dem Hartz IV-Bezieher schrittweise die zugesprochene Leistung teilweise oder komplett zu streichen. Derartige Kรผrzungen kรถnnen fรผr Betroffene jedoch gravierende Folgen haben. Hartz IV soll eine Grundsicherung darstellen und Empfรคngern somit ein Leben in Wรผrde ermรถglichen. Allerdings ist der Regelsatz so knapp bemessen, dass ein Alltag genaueste Kalkulation erfordert. Bleibt diese Leistung in Teilen oder komplett aus, ist das fรผr die Betroffenen kaum aufzufangen.

Fast die Hรคlfte aller Sanktionen unrechtmรครŸig

Wie sich jetzt zusรคtzlich herausstellte, sind fast die Hรคlfte der vom Jobcenter verhรคngten Sanktionen unzulรคssig. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Demnach waren fast 50 Prozent der Klagen und Widersprรผche gegen die Entscheidung des Jobcenters erfolgreich. Das bedeutet, dass Betroffene in diesen Fรคllen zu Unrecht unter den Folgen leiden mรผssen. Nicht mit einbezogen sind zudem die Fรคlle, gegen die kein Widerspruch eingelegt wurde, weil Betroffene die Entscheidung unwissentlich akzeptiert haben.

In Zahlen:

  • Von 17.700 Widersprรผchen wurde 8.100 ganz oder teilweise stattgegeben
  • Von 1.200 Klagen waren etwa 500 erfolgreich, weil der Klage stattgegeben wurde, oder auch, weil das Jobcenter vorher einlenkte

Diese Zahlen belegen erneut, wie willkรผrlich und unrechtmรครŸig das Jobcenter Sanktionen verhรคngt. Was derartige Kรผrzungen fรผr Leistungsbezieher bedeuten, ist fรผr die Mitarbeiter der Jobcenter offensichtlich irrelevant.