Hartz IV: Landkreis treibt zum Schwarzfahren an

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27.04.2015

Wie das Erwerbslosen Forum Deutschland berichtet, treibe offenbar der Landkreis Mayen-Koblenz „aus haushaltpolitischen Erwägungen Methadon-Patienten, die im Hartz IV-Bezug sind, seit dem 1. Februar systematisch zum Schwarzfahren und damit auch in die Kriminalität“ hinein. Denn bis Ende Januar hatte der Landkreis die Fahrtkosten zum ärztlichen Methadon-Programm für Drogenkranke Hartz IV Beziehende übernommen. Doch seit dem 1. Februar 2015 werden die anfallenden Fahrtkosten nicht mehr erstattet. Die Rechtslage habe sich verändert, argumentierte man von Seiten des Landkreises gegenüber den Betroffenen.

Stattdessen sollen sich die Patienten an ihre Krankenkassen wenden. Das Jobcenter sei lediglich für die Begleichung der Kranken-Kosten zuständig. Und diese seien übernommen.

Ein Betroffener, der nun auf einmal 180 Euro von seinem Regelsatz selbst aufbringen sollte, hatte sich daraufhin an das Erwerbslosen Forum Deutschland gewandt. Zusammen mit der Initiative wurde eine Eilklage beim Sozialgericht Koblenz eingereicht. Das Sozialgericht hat nun dieser rechtswidrigen Praxis ein Ende gesetzt und beschlossen, dass die Fahrtkosten weiter vom Landkreis zu tragen sind. (Sozialgericht Koblenz, Beschluss vom 17.03.2015, Az.: S 6 AS 214/15 ER).

Rechtslage seit 2010 eindeutig
„Ausgerechnet die Menschen, von denen zu erwarten ist, dass sie sich nur schwer gegen solche absurden Entscheidungen zur Einsparmöglichkeit des Landkreises wehren können, werden bewusst in die Schwarzfahrerfalle geschickt. Sie haben ja kaum eine andere Wahl oder müssten auf Essen oder Strom verzichten“, kritisiert Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland. Denn die Rechtslage sei seit 2010 eindeutig. „Wir fordern den Landkreis auf, diese rechtswidrige Praxis bei allen Betroffenen sofort zu stoppen und den Menschen die zusätzlichen Fahrtkosten rückwirkend ab Februar und auch weiterhin zu erstatten“, so Behrsing weiter. (sb)

Bild: FotoHiero / pixelio.de

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