Hartz IV Kürzung bei Krankenhaus- Aufenthalt

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Hartz IV & Krankenhausaufenthalt

Die Arbeitsagenturen kürzen das Arbeitslosengeld II (ALG II), wenn der Betroffene im Krankenhaus verweilt oder zur Kur gefahren ist. Diese "Sanktion wegen Krankheit" ist höchst umstritten

Bei einer Behandlung im Krankenhaus oder bei einem Aufenthalt in einer Kuranstalt müssen ALG II Empfänger diese Behandlung den zuständigen Sozialbehörden melden. Die übliche Praxis zeigt, dass die Arbeitsagenturen das ALG II um 35 Prozent (ca. 100 Euro) kürzen, da die Ämter davon ausgehen, dass der betroffene Patient weniger Ausgaben zum Lebensunterhalt benötigt. Patienten würden ihre Essensmahlzeiten im Krankenhaus oder als Kurgast einnehmen, so müßten sie weniger Geld für den Grundbedarf ausgeben.

Dem widerspricht jedoch die Verbraucherzentrale Thüringen und weist darauf hin, dass verschiedene Sozialgerichte das anders sehen. Die Sozialgerichte gaben den Hartz-IV Betroffenen, die sich gegen die Kürzung wehrten, Recht und begründeten das mit dem Pauschalcharakter des ALG II. Ebenfalls strittig ist die Frage, ob die Krankenhausverpflegung als Einkommen angerechnet werden muss. Das Sozialgericht Mannheim sieht keinen in Geld tauschbaren Marktwert des Krankenhausessens und deshalb auch keinen Grund zur Kürzung des ALG II Regelsatzes bei einem Aufenthalt im Krankenhaus von weniger als 6 Monaten. Ebenfalls zugunsten der Betroffenen urteilten die Sozialgerichte Gotha und Schleswig, während die Sozialgerichte Karlsruhe und Koblenz sowie das Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen eine Kürzung rechtfertigten.

Die etwas unübersichtliche Rechtslage wird erst durch ein Urteil des Bundessozialgerichtes geklärt werden. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland bietet hierbei ihre Hilfe an. (13.05.07)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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