Wieviel Rentenpunkte bekommt man beim Krankengeld?

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Wer lรคnger krank ist, fragt sich schnell, wie sich das auf die spรคtere Rente auswirkt.

Die kurze Antwort: Wรคhrend des Krankengeldbezugs entstehen weiter Rentenpunkte โ€“ allerdings auf Basis eines reduzierten, fiktiven Einkommens.

Entscheidend ist eine 80-Prozent-Regel, die dafรผr sorgt, dass die Entgeltpunkte in dieser Phase merklich niedriger ausfallen als im regulรคren Job. Wie das genau berechnet wird, welche Grenzen gelten und worauf Betroffene achten sollten, erklรคrt dieser Beitrag.

Krankengeld erzeugt weiter Rentenansprรผche โ€“ aber auf 80 Prozent der frรผheren Basis

Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber springt die gesetzliche Krankenkasse mit Krankengeld ein โ€“ und zwar fรผr dieselbe Krankheit bis zu 72 Wochen innerhalb von drei Jahren.

Wรคhrend der Lohnfortzahlung laufen Rentenbeitrรคge wie gewohnt weiter; mit Beginn des Krankengelds werden Rentenbeitrรคge aus einem verminderten Bemessungsentgelt gezahlt.

Dieses Bemessungsentgelt betrรคgt 80 Prozent des Arbeitsentgelts, das der Krankengeldberechnung zugrunde liegt. Die Folge ist, dass die wรคhrend des Krankengelds gutgeschriebenen Rentenpunkte systematisch niedriger sind als im aktiven Beschรคftigungsmonat.

Wer zahlt die Beitrรคge wรคhrend des Krankengelds?

Die Rentenversicherungsbeitrรคge werden wรคhrend des Krankengeldbezugs grundsรคtzlich hรคlftig von der Krankenkasse und von der versicherten Person getragen; der Versichertenanteil wird regelmรครŸig direkt vom Krankengeld einbehalten.

Bei Arbeitslosen werden in der Praxis Abzรผge oft vermieden, weil der Leistungstrรคger den Versichertenanteil รผbernimmt.

Wichtig ist: Fรผr Sie entstehen dadurch weiterhin Pflichtbeitragszeiten โ€“ sie zรคhlen voll fรผr Wartezeiten und die Erwerbsminderungsrente.

Die Rentenpunkt-Logik in einem Satz

Ein Kalenderjahr in Krankengeld ergibt Rentenpunkte aus der Formel: Entgeltpunkte = 0,8 ร— Bruttojahresentgelt vor der Arbeitsunfรคhigkeit รท Durchschnittsentgelt des Jahres (jeweils begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze). Fรผr 2025 liegt das maรŸgebliche Durchschnittsentgelt bei 50.493 โ‚ฌ (vorlรคufiger Wert).

Was bedeutet das in Euro?

Rentenpunkte sind die โ€žWรคhrungโ€œ der gesetzlichen Rente. Seit dem 1. Juli 2025 ist ein Rentenpunkt 40,79 โ‚ฌ pro Monat wert. Damit lรคsst sich aus den zusรคtzlich erworbenen Punkten wรคhrend einer Krankengeldphase die spรคtere Monatsrente ableiten.

Rechenbeispiele aus der Praxis

Wer 2025 vor der Erkrankung 50.493 โ‚ฌ brutto im Jahr verdient hat, bekรคme im Normalfall 1,0 Rentenpunkt pro Jahr. Fรคllt die Person ein volles Jahr in den Krankengeldbezug, werden die Beitrรคge nur aus 80 Prozent davon berechnet โ€“ das ergibt 0,8 Rentenpunkte.

Bei 45.000 โ‚ฌ Vorjahresentgelt wรคren es rund 0,713 Punkte; bei 60.000 โ‚ฌ etwa 0,951 Punkte. Typisch ist eine lรคngere Erkrankung innerhalb eines Jahres: sechs Wochen Lohnfortzahlung (volle Beitragsbasis) und anschlieรŸend Krankengeld.

Eine Durchschnittsverdienerin erreicht in diesem Fall rund 0,823 Punkte im Jahr, statt der 1,0 Punkte bei durchgรคngiger Beschรคftigung. Hintergrund ist die 80-Prozent-Bemessung wรคhrend des Krankengelds.

Obergrenzen dรคmpfen hohe Einkommen zusรคtzlich

Auch wรคhrend des Krankengelds wirkt die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. 2025 liegt sie bei 96.600 โ‚ฌ jรคhrlich. Wer auf diesem Niveau verdient, sammelt im Arbeitsjahr maximal rund 1,91 Rentenpunkte. Im Krankengeldjahr sind es wegen der 80-Prozent-Regel hรถchstens etwa 1,53 Punkte โ€“ ein deutlicher Unterschied.

Gesetzlicher Rahmen und Rechenbasis

Die 80-Prozent-Bemessung leitet sich aus den Vorgaben zur Beitragsberechnung bei Entgeltersatzleistungen her; maรŸgeblich ist das โ€žRegelentgeltโ€œ, das auch der Krankengeldhรถhe zugrunde liegt.

Fachkommentierungen bestรคtigen, dass die beitragspflichtige Einnahme fรผr die Rentenversicherung bei Krankengeld 80 Prozent dieses Bemessungsentgelts betrรคgt; berรผcksichtigt wird dabei maximal die tรคgliche Beitragsbemessungsgrenze, erst danach erfolgt die Kรผrzung.

Sonderfรคlle: Privat versichert oder ohne Krankengeld

Wer privat krankenversichert ist und Krankentagegeld bezieht, zahlt nicht automatisch Beitrรคge in die gesetzliche Rentenversicherung. Um Versicherungslรผcken zu vermeiden, kommt โ€“ je nach Konstellation โ€“ eine beitragspflichtige Weiterversicherung auf Antrag in Betracht; die Bemessung orientiert sich auch hier an 80 Prozent des letzten versicherten Arbeitsentgelts. Lassen Sie sich dazu frรผhzeitig beraten, damit Wartezeiten und Erwerbsminderungsschutz erhalten bleiben.

Krank ohne Leistung: Anrechnungszeiten statt Punkte

Phasen der Arbeitsunfรคhigkeit ohne Leistungsbezug โ€“ etwa zwischen Beschรคftigungen โ€“ kรถnnen als Anrechnungszeiten gelten. Sie bringen keine Rentenpunkte, zรคhlen aber zur Erfรผllung bestimmter Wartezeiten, etwa fรผr die Altersrente fรผr langjรคhrig Versicherte. Das ist fรผr die Gesamtbiografie wichtig, ersetzt jedoch die fehlenden Entgeltpunkte nicht.

Fazit

Krankengeld schรผtzt die Rente โ€“ aber mit gedrosseltem Tempo. Weil die Beitrรคge nur aus 80 Prozent des frรผheren Bruttogehalts berechnet werden, fallen die Entgeltpunkte pro Jahr spรผrbar geringer aus als im regulรคren Job.

Wer lรคnger krank ist, sollte die Auswirkungen anhand des eigenen Bruttojahresentgelts und des jeweils gรผltigen Durchschnittsentgelts durchrechnen und die Meldungen der Krankenkasse im Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung prรผfen.

Bei besonderen Konstellationen wie privater Krankenversicherung lohnt sich eine Beratung, um Lรผcken zu vermeiden und den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu sichern.