Hartz IV: Keine Erhöhung der Rentenanwartschaft

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Keine Erhöhung der Rentenanwartschaften für ALG II-Empfänger: Regierungskoalition lehnt sämtliche Oppositionsanträge ab. Kommission zur Altersarmut soll eingesetzt werden.

Die Rentenanwartschaften für Arbeitslosengeld II (Hartz IV) Empfänger bleiben wie sie sind. Sämtliche Anträge der Opposition, die eine Erhöhung der Rentenanwartschaften vorsahen, wurden von der schwarz-gelben Regierungskoalition abgeschmettert. Allerdings erklärten sich CDU / CSU und FDP dazu bereit, eine Kommission zur Altersarmut einzusetzen.

Anträge der Opposition abgelehnt
Die von den Oppositionspolitikern der SPD (Vorlage 17/1747), der Grünen (Vorl. 17/2436) und der Linken (Vorl. 17/1735 und 17/256) eingebrachten Anträge zu den Rentenanwartschaften für Arbeitslosengeld-II-Bezieher, wurden von der Regierungskoalition gänzlich abgelehnt. So hat der Ausschusses für Arbeit und Soziales hat am Mittwoch die vier entsprechenden Anträge, welche auch eine Erhöhung der Rentenanwartschaften für ALG-II-Empfänger vorsahen, mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP mehrheitlich abgelehnt. Ein weiterer Antrag der Linksfraktion (17/1116), der die Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten zum Ziel hatte, wurde ebenfalls abgelehnt, wobei hier die SPD mit den Regierungsparteien stimmte und die Grünen sich enthielten.

Unterschiedliche Planungen zur Erhöhung der Rentenanwartschaften
Obwohl alle vier Anträge der Oppositionsparteien eine Erhöhung der Rentenanwartschaften
für ALG-II-Empfänger erreichen wollten, beschreiten die Parteien mit ihren Vorschlägen sehr unterschiedliche Wege. Während die Grünen das fiktive Einkommen, welches die Grundlage der von der Bundesagentur für Arbeit abgeführten Rentenversicherungsbeiträge für ALG-II-Empfänger bildet, von 205 Euro auf 400 Euro anheben wollten, forderte die SPD für ALG-II-Bezieher mit weniger als 30 Entgeltpunkten, ein fiktives Einkommen in Höhe des durchschnittlichen Werts der Beitragszeiten des ALG-II-Beziehers zugrunde zu legen (maximal 0,5 Entgeltpunkte pro Jahr) und die Linke schlägt vor generell 0,5 Entgeltpunkte pro Jahr des ALG-II-Bezuges anzurechnen. Außerdem fordert die SPD eine bis 2011 befristete und die Linke eine unbefristete Anhebung der Rentenanwartschaften von Geringverdienern mit mehr als 35 Beitragsjahren, um einerseits der Lebensarbeitszeit der Betroffenen gerecht zu werden und anderseits der Altersarmut vorzubeugen.

Altersarmut muss vermieden werden
An dieser Stelle zeigte sich auch Union und FPD einsichtig, obwohl sie doch die Anträge einhellig ablehnten. Das Thema Altersarmut liege auch ihnen "besonders am Herzen", hieß es aus Reihen der Regierungsparteien und daher werde die Bundesregierung im Frühjahr des kommenden Jahres eine Kommission zur Altersarmut einsetzen, welche noch in der laufenden Legislaturperiode Ergebnisse vorlegen soll. Diese Kommission werde sich auch mit den jetzt gemachten Vorschlägen der Oppositionsparteien bei gegebener Zeit wieder beschäftigen, so die Aussage von CDU / CSU und FDP. Das Problem der Altersarmut sei jedoch äußerst komplex und schwierig zu lösen, da es oft an ”präzisen Aussagen“ und Zahlen fehle, so die Regierungsparteien weiter. Die rentenrechtliche Regelung, welche am morgigen Donnerstag mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 verabschiedet werden soll, bietet jedoch für ALG-II-Bezieher große Vorteile, betonte ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion. Denn künftig werden Zeiten des ALG-II-Bezuges als sogenannte Anrechnungszeiten in der Rentenversicherung berücksichtigt, womit „Lücken in den Erwerbsbiografien vermieden“ werden so die Auffassung in der Union. Auch blieben etwaige Ansprüche bei der Erwerbsminderungsrente erhalten. Damnach bewirke die Neuregelung für viele Betroffenen sogar höhere Leistungen in dem Bereich, wie auch die Sachverständigen bestätigt hätten, erklärten CDU / CSU und FDP. Auch die Bundestagsfraktion der Grünen begrüßte diese rentenrechtliche Regelung im Haushaltsbegleitgesetz, bemängelte allerdings, dass hierdurch keine neuen Ansprüche erworben werden können.

Der weitest-reichende Antrag der Linksfraktion wurde von den anderen Fraktionen als zu kostspielig beziehungsweise nicht gegenfinanziert verworfen, da hier rund 10 Milliarden Euro Kosten auf den Bund zukommen würden. Die Linksfraktion verwies ihrerseits hingegen auf die parallel laufende Debatte zum Mindestlohn, denn wenn der von ihnen geforderte Mindestlohn in Höhe von 10 Euro eingeführt werden würde, wäre dies auch „aus rentenpolitischer Sicht sinnvoll“. Weil 45 Jahre Lebensarbeitszeit nur ausreichen um eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu erwirtschaften, wenn der Stundenlohn mindestens bei 9,47 Euro liegt, ist ein Mindestlohn oberhalb dieser Grenze unerlässlich. Hier müsse auch die SPD die Höhe des von ihnen geforderten Mindestlohns eventuell noch einmal überdenken.Die Bundestagsfraktion der SPD stieg hingegen auf die Deabtte um Den Mindestlohn an dieser Stelle nicht weiter ein sondenr kritisierte die Pläne der Bundesregierung, wonach die Beiträge für ALG-II-Empfänger an die Rentenversicherung gestrichen werden sollen. Dies sei nicht nur für die Betroffenen ein Einschnitt sondern es fehlen dann 1,8 Milliarden Euro, welche die verbleibenden Beitragszahler schultern müssten, so die Kritik der Sozialdemokraten. Da die Regierungskoalition im Bundesrat auch auf die Unterstützung durch die SPD angewiesen ist, um eine Mehrheit für ihre Pläne zu sichern, bleibt abzuwarten, welche Änderungen die Oppositionsparteien CDU / CSU und FDP noch abringen können.(fp, 27.10.2010)