Hartz IV: Kein Erbarmen bei Stromschulden

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13.06.2012

Weiterhin werden bei Stromschulden nur Darlehen seitens der Jobcenter an Hartz IV-Bezieher erteilt, wie der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Hans-Joachim Fuchtel, gegenüber dem ARD-Magazin „Report Mainz“ erklärte. Auch wenn eine Stromsperre drohe, werden die Behörden keine Übernahme der Kosten anstreben, so Fuchtel.

Allerdings ist die Vergabe eines Darlehen eine „Kann-Leistung“ und hängt somit vom Wohlwillen des zuständigen Sachbearbeiters ab. Es haben aber „vertrauliche Gespräche“ mit Vertretern der Sozial-, Wohlfahrts- und Kirchverbände und dem Ministerium stattgefunden. In diesen habe der Staatssekretär versprochen, die Vergabepraxis von Darlehen bei Energieschulden bei den Leistungsträgern überprüfen zu lassen.

Schulden bei den Energielieferanten gehören zu den häufigsten Darlehens-Gründen von Hartz IV-Beziehern. Laut dem ARD-Magazin hätten „in letzter Zeit rund 18.000 Bedarfsgemeinschaften einen entsprechenden Antrag gestellt“. Rund 200.000 Schuldner im Hartz IV-Bezug wurde in 2011 die Stromversorgung gekappt.

Für die Stromschulden ist in den aller meisten Fällen kein verschwenderisches Verhalten ursächlich, sondern „eine regelrechte Unterdeckung“. Denn die Energiekosten steigen immer mehr, während die Regelleistungen trotz höherer Lebenshaltungskosten kaum angepasst werden. So steigen die jährlichen Kosten vielerorts um 150 bis 300 Euro jährlich. Zuviel bei einem Eckregelsatz von 374 Euro. (ag)

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