Eine Familienzusammenführung von Menschen Nicht-Deutscher Herkunft wird immer schwieriger. Kein Anspruch auf ein Visum bei vorrausichtlichem Arbeitslosengeld II Bezug
Im vorliegenden Fall wollte eine junge, aber volljährige Türkin (18) zu ihrer Mutter nach Deutschland ziehen. Die Ausländerbehörde verweigerte jedoch die Erteilung eines Visums, da das Einkommen der Mutter – nach Abzug der steuerlichen Abzüge- nicht für den alltäglichen Unterhalt für beide Personen ausreichen würde. Wenn die Mutter und Tochter nun zusammen gewohnt hätten, hätten beide automatisch einen Anspruch auf staatliche Sozialleistungen (ALG II Bezug) gehabt.
Die Mutter der Tochter hatte sich erfolglos vor dem das Bundesverwaltungsgericht zur Wehr setzen wollen. Zuvor ist die Klägerin in allen vorigen Instanzen gescheitert. Das Argument der Klägerin lautete, dass die Steuerfreibeträge dazu ausreichen würden, um den Unterhalt der Tochter zu gewährleisten. Doch das Bundesgericht folgte der Argumentation der Klägerin nicht und machte deutlich, dass es egal sei, ob die Sozialleistungen tatsächlich in Anspruch genommen würden. (Urteil: Bundesverwaltungsgericht, BVerwG 1 C 32.07) "Es sei nach dem gesetzgeberischen Regelungsmodell unerheblich", argumentierte das Bundesverwaltungsgericht. Zudem gebe es keine Annahme eines Härtefalles. Aus dem Urteilsspruch: "Der Lebensunterhalt eines Ausländers ist dann nicht im Sinne des Aufenthaltsgesetzes gesichert, wenn er Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II hat." (27.08.2008)
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