Jobcenter-Schikane gegen neue Partei „Plattform Brandenburg“?
09.02.2015
Das Jobcenter Berlin-Mitte scheint es mit der Verfassung nicht so genau zu nehmen. Wie die aus der Piratenpartei im November letzten Jahres gegründete Partei „Plattform Brandenburg“ auf ihrer Internetseite berichtet, wurde ein Vorstandsmitglied vom Jobcenter aufgefordert, das Parteikonto im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung offenzulegen. Der „Kunde“ besitze dafür schließlich eine Verfügungsberechtigung, so die Begründung des Jobcenters. Weigere er sich, müsse er mit Sanktionen in Form von Leistungskürzungen rechnen. Dass der Landesverband der Partei und auch die damit verbundene Kontoführung dem Parteiengesetz unterliegt, scheint das Jobcenter dabei nicht zu interessieren. Schikane gegen eine Partei, die sich für die Abschaffung von Hartz IV einsetzt?
Dummheit oder Schikane?
Über die schriftliche Aufforderung des Jobcenters, ihr Parteikonto offenzulegen, staunte der Vorstand der „Plattform Brandenburg“ nicht schlecht. Wie die Partei berichtet, vermutet das Amt ein Geschäftskonto hinter dem Parteikonto. Natürlich kann sich niemand, der eine Verfügungsberechtigung besitzt, einfach an einem Parteikonto zur eigenen Existenzsicherung bedienen, da das Konto dem Parteiengesetz unterliegt. Sollte dieser Sachverhalt dem Jobcenter tatsächlich nicht klar gewesen sein? Hinzu kommt, dass der sich der politisch aktive Kunde möglicherweise sogar strafbar macht, wenn er das Parteikonto offenlegen legt.
Ob das Jobcenter tatsächlich nicht wusste, dass sich nicht jeder automatisch an jedem Konto, für das er eine Verfügungsberechtigung besitzt, bedienen darf oder ob es sich schlichtweg um Schiklane gegen eine Partei handelt, die Hartz IV abschaffen will und sich für ein bedingungsloses Grundeinkommen stark macht, ist reine Spekulation. In beiden Fällen sollte die Vorgehensweise der betreffenden Jobcenter-Mitarbeiter jedoch Konsequenzen haben, denn hier wird offensichtlich gegen die Freiheitlich Demokratische Grundordnung verstoßen!
Jobcenter setzt sich über verfassungsrechtlich geschütztes Parteienprivileg hinweg
Der Finanzvorstand von „Plattform Brandenburg“ reagierte auf das Jobcenter-Schreiben wie folgt: „Bei der Organisationsform der Landespartei handelt es sich nach § 6 Abs. 4 Parteiengesetz um eine politische Partei, deren Organisation sich auf das Gebiet eines Bundeslandes beschränkt.
Die mit Ihrer Frage ‘Ist dies ein Geschäftskonto?’ angedeutete Überlegung, eine Landespartei könne sich bei ausreichend gewissenhafter Betrachtung durch Sozialschnüffler_innen Ihrer Einrichtung als Supermarkt, Kaffeerösterei oder Boutique enttarnen, ist von vorn herein abwegig, da alle Banken in Deutschland dem Geldwäschegesetz unterliegen und mindestens von daher anhand sachlich geeigneter Unterlagen einen Eindruck von der Namenswahrheit und Namensklarheit des Kontoinhabers sich machen.“ Und weiter: „Dies vorausgeschickt, stellen wir fest, dass Sie durch Ihr Schreiben in schwerer Weise in das verfassungsrechtlich geschützte Parteienprivileg unserer Republik eingreifen.“ Der vollständige Brief der Partei wurde hier veröffentlicht. (ag)
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