Pflegebedรผrftige und ihre Angehรถrigen blicken 2026 auf ein Jahr, in dem viele Verbesserungen aus den Vorjahren erstmals in voller Breite wirken โ die eigentlichen Betrรคge bleiben allerdings weitgehend auf dem Stand von 2025 eingefroren.
Inhaltsverzeichnis
Dynamisierung mit Pause
Die soziale Pflegeversicherung ist im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt. Mit dem Pflegeunterstรผtzungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) hat der Gesetzgeber eine stufenweise Anhebung der Leistungen beschlossen: Zum 1. Januar 2024 wurden Pflegegeld und Pflegesachleistungen um 5 Prozent erhรถht, zum 1. Januar 2025 folgte eine weitere Anhebung sรคmtlicher Leistungsbetrรคge um 4,5 Prozent.
Fรผr 2028 ist bereits eine weitere Erhรถhung vorgesehen, die sich an einem Inflationsmaร orientieren soll. Fรผr die Jahre 2026 und 2027 dagegen sind nach derzeitiger Beschlusslage keine zusรคtzlichen Erhรถhungen geplant; die Leistungen bleiben auf dem Niveau von 2025 stabil.
Damit gilt: Wer 2026 auf Pflegeleistungen angewiesen ist, kann mit den Betrรคgen planen, die bereits seit Anfang 2025 in Kraft sind โ ergรคnzt um strukturelle รnderungen, die zum 1. Juli 2025 eingefรผhrt wurden und ab 2026 erstmals das gesamte Kalenderjahr betreffen.
Pflegegeld ab Pflegegrad 2 im Jahr 2026
Pflegegeld nach ยง 37 SGB XI erhalten Pflegebedรผrftige, die zu Hause vor allem von Angehรถrigen, Nachbarn oder anderen nicht professionell Pflegenden versorgt werden. Es wird an die pflegebedรผrftige Person ausgezahlt, gedacht ist es aber als Anerkennung und finanzielle Unterstรผtzung fรผr die pflegende Person.
Die Hรถhe hรคngt ausschlieรlich vom Pflegegrad ab. Seit 2025 โ und nach aktuellem Stand auch 2026 โ gelten folgende monatliche Sรคtze:
- Pflegegrad 2: 347 Euro
- Pflegegrad 3: 599 Euro
- Pflegegrad 4: 800 Euro
- Pflegegrad 5: 990 Euro
Anmerkung: Fรผr Pflegegrad 1 gibt es weiterhin kein Pflegegeld.
Wichtig: Pflegegeld soll ermรถglichen, dass Angehรถrige Pflege und Beruf, Rente oder eigene gesundheitliche Belastungen besser unter einen Hut bringen. Es kann etwa fรผr eine Haushaltshilfe, eine stundenweise Entlastung oder als Ausgleich fรผr reduzierten Erwerbsumfang dienen. Steuerlich kรถnnen pflegende Angehรถrige zusรคtzlich in vielen Fรคllen einen Pflege-Pauschbetrag oder auรergewรถhnliche Belastungen geltend machen.
Pflegebedรผrftige, die Pflegegeld beziehen, haben zudem Anspruch auf regelmรครige Beratungsbesuche durch einen Pflegedienst. Diese sind Voraussetzung dafรผr, dass das Pflegegeld dauerhaft weiterflieรt und dienen gleichzeitig der Qualitรคtssicherung der hรคuslichen Pflege.
Ambulante Pflegesachleistungen und Kombinationspflege
Wer sich zu Hause von einem ambulanten Pflegedienst unterstรผtzen lรคsst, nutzt Pflegesachleistungen nach ยง 36 SGB XI. Damit bezahlt die Pflegekasse โ bis zu einem bestimmten Hรถchstbetrag โ kรถrperbezogene Pflege, pflegerische Betreuungsleistungen und Hilfe im Haushalt.
Auch hier richtet sich der Umfang nach dem Pflegegrad. Seit 2025 stehen bei hรคuslicher Pflege folgende Monatsbetrรคge zur Verfรผgung, die voraussichtlich auch 2026 gelten:
- Pflegegrad 2: bis zu 796 Euro
- Pflegegrad 3: bis zu 1.497 Euro
- Pflegegrad 4: bis zu 1.859 Euro
- Pflegegrad 5: bis zu 2.299 Euro.
Zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen muss nicht strikt gewรคhlt werden. In der sogenannten Kombinationspflege kรถnnen beide Leistungsarten miteinander verbunden werden. Die Logik ist einfach: Wird ein bestimmter Prozentsatz der Sachleistungen ausgeschรถpft, reduziert sich das Pflegegeld im gleichen Verhรคltnis.
Ein Beispiel zeigt dies: Bei Pflegegrad 2 stehen 2026 voraussichtlich 796 Euro Pflegesachleistungen oder 347 Euro Pflegegeld zur Verfรผgung. Nutzt eine Familie 50 Prozent der Pflegesachleistungen โ etwa fรผr Hilfe bei Kรถrperpflege und Duschen durch einen ambulanten Dienst โ, bleiben 50 Prozent des Pflegegeldes, also rund 173 Euro im Monat.
Fรผr viele Haushalte lohnt es sich, mit solchen Kombinationen zu rechnen, weil sich damit professionelle Hilfe und familiรคre Pflegearbeit flexibel aufteilen lassen, ohne vollstรคndig auf das Pflegegeld zu verzichten.
Entlastungsbetrag, ambulante Wohngruppen und Pflegehilfsmittel
Neben Pflegegeld und Pflegesachleistungen haben Pflegebedรผrftige ab Pflegegrad 1 Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag nach ยง 45b SGB XI. Durch die Dynamisierung liegt dieser seit 2025 bei 131 Euro und soll auch 2026 in dieser Hรถhe gelten.
Dieser Betrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern kann zweckgebunden eingesetzt werden, etwa fรผr anerkannte Alltags- und Betreuungsangebote, haushaltsnahe Dienste, stundenweise Unterstรผtzung durch ambulante Dienste oder โ ergรคnzend โ fรผr die Eigenanteile bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege.
Fรผr Menschen, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben, gibt es zusรคtzlich einen monatlichen Zuschlag von 224 Euro. Diese Leistung steht ab Pflegegrad 2 zur Verfรผgung und soll das gemeinschaftliche Wohnen mit externer Pflege attraktiver machen.
Eine weitere wichtige Sรคule sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, etwa Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Seit 2025 รผbernehmen die Pflegekassen dafรผr bis zu 42 Euro im Monat, wenn ein Pflegegrad und hรคusliche Pflege vorliegen.
In der Praxis lassen sich diese Hilfen miteinander verbinden: Eine pflegebedรผrftige Person mit Pflegegrad 3 kรถnnte also 2026 weiterhin Pflegegeld oder Pflegesachleistungen nutzen, zusรคtzlich รผber den Entlastungsbetrag anerkannte Entlastungsangebote finanzieren und parallel die Pauschale fรผr Pflegehilfsmittel in Anspruch nehmen.
Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und der gemeinsame Jahresbetrag 2026
Die wohl folgenreichste strukturelle Neuerung betrifft Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Mit der Reform zum 1. Juli 2025 wurden beide bisher getrennten Budgets zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefรผhrt. Die Hรถhe: bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr.
Zuvor standen 1.685 Euro fรผr Verhinderungspflege und 1.854 Euro fรผr Kurzzeitpflege zur Verfรผgung; mit geschickter รbertragung war die Summe zwar รคhnlich hoch, das System aber deutlich komplizierter.
Seit 2026 gilt nun: Pflegebedรผrftige mit Pflegegrad 2 bis 5 verfรผgen das ganze Jahr hindurch รผber einen flexiblen Topf von 3.539 Euro. Sie entscheiden selbst, ob sie dieses Geld ausschlieรlich fรผr Kurzzeitpflege in einer stationรคren Einrichtung, ausschlieรlich fรผr Verhinderungspflege im hรคuslichen Umfeld oder in einer Mischung aus beidem einsetzen. Nicht genutzte Mittel verfallen am Jahresende.
Mehrere weitere รnderungen wirken 2026 voll:
Die bisherige Wartezeit von sechs Monaten, in denen hรคusliche Pflege nachgewiesen werden musste, bevor Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden konnte, wurde abgeschafft. Damit kรถnnen Familien bereits unmittelbar nach Bewilligung eines Pflegegrads ab Stufe 2 auf Ersatzpflege zurรผckgreifen.
Die zulรคssige Dauer der Verhinderungspflege wurde von sechs auf acht Wochen pro Jahr angehoben und damit an die Kurzzeitpflege angeglichen.
Wรคhrend einer lรคnger andauernden Kurzzeit- oder Verhinderungspflege wird das zuvor bezogene Pflegegeld hรคlftig weitergezahlt, solange die Inanspruchnahme an einzelnen Tagen mehr als acht Stunden umfasst. Bei sehr kurzen, stundenweisen Entlastungen bleibt das Pflegegeld hรคufig ungekรผrzt.
Fรผr nahe Angehรถrige als Ersatzpflegepersonen gelten nach wie vor besondere Grenzen: Wird die Verhinderungspflege durch Familienmitglieder durchgefรผhrt, die nicht erwerbsmรครig tรคtig sind, orientiert sich der erstattungsfรคhige Betrag in der Regel an der Hรถhe des Pflegegeldes zuzรผglich nachgewiesener Aufwendungen, wรคhrend bei professionellen Diensten der volle gemeinsame Jahresbetrag nutzbar ist.
Tages- und Nachtpflege sowie vollstationรคre Pflege
Neben der hรคuslichen Versorgung gibt es teilstationรคre Angebote โ meist Tages- oder Nachtpflege โ und die vollstationรคre Pflege im Pflegeheim.
Fรผr teilstationรคre Tages- und Nachtpflege stehen ab Pflegegrad 2 monatliche Betrรคge zur Verfรผgung, die zusรคtzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen genutzt werden kรถnnen. 2025 โ und nach aktuellem Stand auch 2026 โ gelten fรผr pflegebedingte Aufwendungen folgende Hรถchstsรคtze:
- Pflegegrad 2: 721 Euro
- Pflegegrad 3: 1.357 Euro
- Pflegegrad 4: 1.685 Euro
- Pflegegrad 5: 2.085 Euro.
Diese Leistungen ermรถglichen etwa den Besuch einer Tagespflegeeinrichtung an mehreren Tagen pro Woche, wรคhrend Angehรถrige arbeiten oder sich erholen. In der vollstationรคren Pflege รผbernimmt die Pflegeversicherung einen festen Anteil an den pflegebedingten Kosten, der ebenfalls vom Pflegegrad abhรคngt. 2025 betragen diese Anteile:
- Pflegegrad 2: 805 Euro monatlich
- Pflegegrad 3: 1.319 Euro
- Pflegegrad 4: 1.855 Euro
- Pflegegrad 5: 2.096 Euro.
Hinzu kommen Zuschlรคge, die mit der Aufenthaltsdauer im Heim steigen: 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils ab dem ersten Monat, 30 Prozent nach einem Jahr, 50 Prozent nach zwei Jahren und 75 Prozent ab dem vierten Jahr im Heim.
Trotz dieser Zuschรผsse bleiben die Eigenanteile hoch. Auswertungen des Verbandes der Ersatzkassen zeigen, dass Pflegebedรผrftige Anfang 2025 im Durchschnitt knapp 3.000 Euro im Monat aus eigener Tasche fรผr einen Heimplatz aufbringen mussten โ inklusive Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.
Genau hier setzt die politische Diskussion รผber eine Deckelung der Eigenanteile an, die im Rahmen der Pflegereform 2026 weitergefรผhrt wird.
Voraussetzungen ab Pflegegrad 2
Der Zugang zu Pflegeleistungen beginnt mit der Einstufung in einen Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst (oder bei Privaten durch Medicproof). Grundlage ist ein Punktesystem, das unter anderem Mobilitรคt, kognitive Fรคhigkeiten, Selbstversorgung und Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen bewertet.
Pflegegrad 2 setzt eine โerhebliche Beeintrรคchtigung der Selbststรคndigkeitโ voraus; in der Regel entspricht dies einer Punktzahl zwischen 27 und unter 47,5 Punkten.
Ab dieser Stufe besteht Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, auf den Entlastungsbetrag und โ ab 2026 โ auf den vollen gemeinsamen Jahresbetrag fรผr Kurzzeit- und Verhinderungspflege.
Fรผr pflegende Angehรถrige kรถnnen darรผber hinaus
Rentenversicherungsbeitrรคge รผbernommen werden, wenn sie regelmรครig mindestens zehn Stunden wรถchentlich an mindestens zwei Tagen pflegen und daneben nicht oder nur geringfรผgig erwerbstรคtig sind. Auch die gesetzliche Unfallversicherung schรผtzt pflegende Angehรถrige wรคhrend der Pflege.
Pflegereform 2026: Was zusรคtzlich diskutiert wird
Parallel zur Umsetzung der PUEG-Regelungen wird in Bund und Lรคndern seit 2024 an einer weitergehenden Pflegereform gearbeitet, die schrittweise ab 2026 greifen soll. Facharbeitsgruppen und Expertengremien befassen sich mit Finanzierungsfragen, der Weiterentwicklung des Pflegebedรผrftigkeitsbegriffs und Entlastungsmaรnahmen fรผr pflegende Angehรถrige.
Im Raum stehen unter anderem Vorschlรคge, die Eigenanteile in Pflegeheimen zu begrenzen und die Pflegeversicherung stรคrker aus Steuermitteln zu stรผtzen.
Diskutiert werden auรerdem Modelle eines Lohnersatz-Pflegegeldes, das pflegenden Angehรถrigen รคhnlich wie beim Elterngeld eine befristete Freistellung vom Beruf mit teilweisem Einkommensersatz ermรถglichen kรถnnte.
Entscheidend ist: Viele dieser Ideen sind im Herbst 2025 noch nicht in Gesetzesform gegossen. Fรผr die konkrete Haushaltsplanung einer Familie in den Jahren 2025/2026 sollten deshalb ausschlieรlich die tatsรคchlich beschlossenen Leistungen zugrunde gelegt werden. Alles Weitere ist โ im wahrsten Sinn โ politische Zukunftsmusik.
Was Familien 2026 konkret tun kรถnnen
Fรผr pflegebedรผrftige Menschen ab Pflegegrad 2 und ihre Angehรถrigen bedeutet dies: Sie kรถnnen 2026 mit stabilen Pflegegeldern rechnen, die im Vergleich zu 2023 deutlich angehoben wurden, mรผssen aber zugleich steigende Lebenshaltungs- und Pflegekosten im Blick behalten. Wer die Mรถglichkeiten des Pflegegeldes, der Pflegesachleistungen, des Entlastungsbetrags, der Pflegehilfsmittelpauschale und des gemeinsamen Jahresbetrags klug kombiniert, kann die hรคusliche Pflege spรผrbar absichern und pflegende Angehรถrige entlasten.
Hilfreich ist es, mit einer Pflegeberatung der eigenen Kasse oder einer unabhรคngigen Beratungsstelle konkrete Szenarien durchzugehen: Wie viele Stunden ambulanter Dienst sind realistisch? Lohnt sich eine Tagespflege? Wie lรคsst sich das Jahresbudget von 3.539 Euro so einsetzen, dass regelmรครige Verschnaufpausen mรถglich werden, ohne dass Mittel am Jahresende ungenutzt verfallen?
Fest steht: 2026 ist kein Jahr neuer Betrรคge, wohl aber ein Jahr, in dem die Spielrรคume der bereits beschlossenen Reformen erstmals das volle Kalenderjahr รผber genutzt werden kรถnnen.




