Im Allgemeinen gilt, dass Alleinerziehende einen besonderen Schutz und Unterstรผtzung bedรผrfen. Anscheinend gilt dies nicht, wenn Mutter und Kind von Hartz IV abhรคngig sind. Denn das zustรคndige Jobcenter verwehrte einer alleinerziehenden Mutter รผber viele Monate hinweg den Mehrbedarf. Die Rechtsanwรคlte von “Rightmart” gingen erfolgreich dagegen vor.
Erfolgreiche Klage: Alleinerziehende Mutter erstritt 1.700 EUR Nachzahlung
Die junge Mutter lebt mit ihrem Kind in der Hansestadt Lรผbeck. Die kleine Familie ist auf Hartz IV Leistungen angewiesen.
Da die junge Mutter allein ihr Kind versorgen muss, steht ihr eigentlich ein Mehrbedarf fรผr den erhรถhten Aufwand eines alleinerziehenden Elternteils zu.
Mehrbedarf orientiert sich nach Alter und Anzahl der Kinder
Die Rechtsanwaltskanzlei berichtet: “Die Hรถhe des Mehrbedarfs richtet sich sowohl nach jeweiligen Regelsatz als auch dem Alter und der Anzahl der Kinder.
Allerdings darf der Mehrbedarf fรผr Alleinerziehende nicht 60 % des Regelsatzes รผberschreiten. Der Hรถchstbetrag liegt daher aktuell bei 259,20 EUR.” Doch das Jobcenter weigerte in diesem Fall den Mehrbedarfszuschlag zu zahlen.
Freund der Mutter soll Vaterrolle รผbernehmen
Nachdem die Anwรคlte den Bescheid vom Jobcenter รผberprรผften, stellten sie fest, dass der jungen Mutter rechtmรครig 155,52 EUR Mehrbedarf monatlich zusteht. Allerdings wurde der Mehrbedarf bereits seit September letzten Jahres verweigert.
Das Jobcenter argumentierte, dass der Freund der Mutter seit kurzer Zeit mit in der Wohnung lebt. Der Freund ist aber nicht der Vater des Kindes. Dennoch meinte die Behรถrde, dass der Freund die Mutter erheblich bei der Pflege und der Erziehung des Kindes entlastet. Dem war jedoch nicht so.
Weil ein durch die Anwรคlte eingereichter Widerspruch erfolglos blieb, reichte die Kanzlei eine Klage vor dem zustรคndigen Gericht ein. Nach einem Wink durch das Gericht anerkannte das Jobcenter den Mehrbedarfsanspruch fรผr Alleinerziehende an. Denn auch wenn die Mutter in einer Beziehung mit einem Mann lebt, der nicht der leibliche Vater ist, bedeutet dies nicht im Umkehrschluss, dass der Freund sich auch um die Versorgung und Erziehung des Kindes kรผmmert. Demnach stehen Alleinerziehenden ein Mehrbedarf zu.
Aber: Die Behรถrde muss nur im ersten Jahr des Zusammlebens den Mehrbedarf anerkennen. In dem verhandelten Fall lebte die junge Frau aber nicht ein Jahr mit dem Mann zusammen.
Insgesamt 1700 Euro Nachzahlung erstritten
Das Gericht sprach nunmehr der Klรคgerin 155,52 EUR einen Alleinerziehenden-Mehrbedarf zu. Zudem muss die Behรถrde insgesamt 1700 Euro fรผr die Monate nachzahlen, in denen das Jobcenter den Zuschlag verwehrte.