Hartz IV: Jobcenter versuchen Aufrechnungsschutz zu umgehen

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Wenn Hartz IV Beziehende Schulden wegen รœberzahlungen haben, werden diese an die laufenden Hartz IV Regelleistungen angerechnet. Immer wieder versuchen Jobcenter, den sog. Aufrechnungsschutz zu umgehen.

Schulden beim Jobcenter kรถnnen entstehen, wenn zum Beispiel die Lebensumstรคnde sich verรคndern und es dadurch zu รœberzahlungen kommt.

Schulden werden vom Regelsatz abgezogen

Leistungsbeziehende mรผssen allerdings die Schulden nicht aktiv zurรผckzahlen. Einen Teil des Regelsatzes wird seitens des Jobcenter dazu verwendet, eine Abzahlung in Raten zu realisieren. Allerdings mรผssen sich die Jobcenter dabei an die Gesetzgebung halten.

Mit ยง 43 SGB II wurde eine Vorschrift geschaffen, die besagt, wie hoch der Anteil der Abtretung aus dem Regelsatz ist. Das bedeutet, dass die Jobcenter den Regelsatz um einen Abzahlungsbetrag mindern, um die Schuldenlast abzubauen.

Maximal 30 Prozent Abzug vom Regelsatz

Fรผr die Betroffenen bedeutet dies faktisch eine Kรผrzung der Regelleistungen. Allerdings muss die Behรถrde das Existenzminimum wahren. Demnach kann das Jobcenter nicht einfach den Schuldenbetrag wahllos vom Regelsatz abziehen.

Laut Absatz 2 des ยง43 SGB II darf nicht mehr als 30 Prozent der monatlichen Regelleistung zur Aufrechnung verwendet sein. Wurden die Hartz IV Leistungen nur vorlรคufig gewรคhrt, dรผrfen nur 10 Prozent einbehalten werden.

Aufrechnungsschutzverzichtserklรคrung nicht unterzeichnen

Trotz der eindeutigen Rechtslage versuchen die Behรถrden immer wieder hรถhere Raten einzubehalten. So legte beispielsweise das Jobcenter Hamburg unlรคngst einem Leistungsbezieher eine Aufrechnungsschutzverzichtserklรคrung vor. Der Betroffene sollte diese unterzeichnen.

Bei einer Aufrechnungsschutzverzichtserklรคrung sollen die Unterzeichner auf die gesetzlichen Regelungen verzichten, damit das Jobcenter auch รผber 30 Prozent Leistungen einbehalten darf. Das Jobcenter behauptete, dass solche Verzichtserklรคrungen “normal” seien.

Allerdings verstoรŸen solche Erklรคrungen ganz klar gegen das Gesetz und auch gegen die Weisung der Bundesagentur fรผr Arbeit, an die sich die Jobcenter halten mรผssen.

Sollte also ein Jobcenter eine Aufrechnungsschutzverzichtserklรคrung vorlegen, sollten Betroffene diese nicht unterzeichnen und sich Hilfe bei einem Anwalt holen. Wurde bereits eine solche Aufrechnungsschutzverzichtserklรคrung unterzeichnet, sollte auch gegen diese mit Hilfe eines Sozialrechtsanwalts vorgegangen werden.

Immer Rรผckforderungen รผberprรผfen lassen

Bevor allerdings รผberhaupt einer Rรผckzahlung zugestimmt wird, muss zunรคchst der Rรผckforderungsbescheid รผberprรผft sein. Viele Bescheide sind fehlerhaft und es kommt immer auf viele Details an.

Rรผckforderungs- und Weiterbewilligungsbescheide kรถnnen hier kostenfrei รผberprรผft werden.