Jobcenter lässt Hartz IV-Empfänger leiden und fordert fast EUR 1.000.
Moritz H. aus Bonn konnte seinen Augen kaum trauen, als er vor einigen Wochen einen Aufhebungs- sowie Erstattungsbescheid in der Post fand. In dem Brief von seinem Jobcenter Bonn stand, dass er zu Unrecht Leistungen erhalten habe und nun sage und schreibe 937,33 EUR auf einmal zurückzahlen sollte.
Das Jobcenter hatte das Einkommen von Moritz H. nicht richtig berechnet und verlangte die zu viel ausgezahlte Summe in einer einzigen Zahlung zurück. Die Summe wurde ihm in einem Zeitraum von 6 Monaten ausgezahlt. Wie soll man als Aufstocker einen solchen Betrag auf der hohen Kante haben? Herr H. ist davon ausgegangen, dass das Jobcenter seiner Arbeit richtig nachgeht und, sollte dieses einen Fehler machen, er nicht der Leidtragende sei. Es stellte sich nämlich heraus, dass genau das geschehen ist:
Kurz nach Erhalt des Erstattungsbescheids kontaktierte er eine Anwaltskanzlei und erfuhr, dass die Rückforderung an sich rein rechtlich ein vollkommen korrektes Verhalten des Jobcenters ist. Wie üblich prüften die Anwälte den Bewilligungsbescheid und errechneten, dass die Angaben von Moritz H. korrekt waren und der Fehler tatsächlich beim Jobcenter gelegen hat.
Das Jobcenter Bonn hatte das aktuelle Einkommen vorliegen, genauso wie aktuelle Unterlagen bezüglich der Miete und anderen Kosten, auch an der beruflichen Lage von Moritz H. hat sich nichts geändert. Der Fehler war nicht leicht zu finden. Denn dieser wurde bereits beim ursprünglichen Bescheid gemacht
Woher soll der Hartz 4-Bezieher wissen, dass das Jobcenter seiner Arbeit nicht richtig nachgeht? Betroffene sind meist nicht so geschult wie Jobcenter-Mitarbeiter. Woher auch?! Daher ist es immer zu empfehlen, eine unabhängige Beratungsstelle aufzusuchen oder einen Anwalt für Soziarecht zu kontaktieren. Weiteres zum Fall findet ihr auch hier.
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