Hartz IV: Inkasso drohte wegen 5 Cent mit weiteren Schritten

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Immer wieder erreichen uns kuriose Forderungsschreiben an Hartz IV Bezieher. Ein neuer Fall aus dem Kreis Erlangen-Höchstadt lässt an dem Tun mancher Jobcenter zweifeln. Von einem aktuellen Fall berichtet der ehemalige Kreistagsabgeordnete und Nürnberger Ex-Stadtrat Konrad Eitel.

Familien wandte sich hilfesuchend an Sozialberater

Eitel betreut ehrenamtlich Sozialleistungsbezieher. Eine Familie habe sich an ihn gewandt, weil das Jobcenter den Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit eingeschaltet hat. In dem Anschreiben werden ganze 5 Cent zurück gefordert.

„Warum diese fünf Cent gezahlt werden müssen, davon steht nichts in dem Brief“, berichtet Eitel dem Portal “InFranken”. „Das Jobcenter konnte mir auch nicht weiterhelfen, da hieß es, der Fall sei erledigt, ich soll mich an die zuständige Inkassostelle wenden.“

Wegen 5 Cent Inkasso eingeleitet

In dem Schreiben droht der Recklinghausener Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit der Familie, die auf Hartz IV Zahlungen angewiesen ist, “mit weiteren Schritten”. Eitel vermutet, dass es sich dabei um eine Überzahlung handelt. “Das ist ja keine unübliche Sache”, so Eitel. Wie es weitergeht, weiß der ehrenamtliche Sozialberater nicht.

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Eines ist jedoch gewiss. Wegen 5 Cent sogar den Inkasso-Dienst einzuschalten, sei total unwirtschaftlich. Unternehmen würden wegen solchen Kleckerbeträgen nie so einen bürokratischen Aufwand betreiben, so Eitel.

Aufgrund des Briefes wandte sich der Sozialberater an Walter Nussel, den Bürokratiebeauftragter der Bayerischen Staatsregierung.

Papieraufwand der Behörden nimmt eher zu als ab

„Das setzt dem Ganzen die Krone auf, der Papierverschleiß nimmt in den Ämtern eher zu als ab“, ärgert sich Eitel. „Es heißt immer, die Verwaltung hätte kein Personal, die kommen nicht nach und dabei wird intern unnötigerweise Bürokratie aufgebaut.“

Jobcenter weist Schuld von sich

Das zuständige Jobcenter erklärte, dass man so handeln müsse. Seit Jahren würde man sich aber für Bagatellgrenze aussprechen, betonte ein Sprecher. „Wir sehen auch den Aspekt der Wirtschaftlichkeit, eine Bagatellgrenze würde auch uns helfen. Aber es gibt bisher keine Verlautbarungen zu diesem Thema aus der Politik.“

Bundesagentur gibt mehr Geld für Rückforderungen aus, als sie einnimmt

Jedes Jahr aufs Neue vermeldet die Bundesagentur für Arbeit eine Steigerung bei den Ausgaben für den Verwaltungsapparat.

So wurden beispielsweise 72 Millionen Euro nur dafür verwendet, um rund 30 Millionen Euro Überzahlungen per Mahnverfahren wieder einzuholen. Jedes normale Unternehmen würde diese offensichtliche Diskepanz erkennen und gegensteuern.

Dabei geht es nicht nur um Minimalbeträge, sondern auch um “ein paar Euro”. Aber selbst dann übersteigen die Kosten zur Eintreibung ein Vielfaches die Forderungen.

Politik fordert sinnvolle Bagatellgrenzen

Die Linke kritisiert schon längerer Zeit, das Fehlen einer sinnvollen Bagatellgrenze. Wirtschaftlich und sozial mache es keinen Sinn, Kleinstbeträge mit Mahnverfahren einzuholen. “Bei den Ärmsten wird mehr Geld fürs Eintreiben von Minibeträgen ausgegeben, als reinkommt”, stellte Linken-Politikerin Katja Kipping fest.

Es sei “eine Gründlichkeit bei den Armen, die bei den Reichen fehlt, die teilweise Steuerbetrug im großen Stile betreiben”. Daher fordert ihre Partei die Einführung einer Bagatellgrenze zwischen 50 und 100 Euro.

Achtung bei Mahngebühren

Hartz-IV Bezieher zahlten über Jahre hinweg rechtswidrige Mahngebühren an die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg. Das urteilte das Bundessozialgericht in Kassel mit dem Aktenzeichen: AZ: B 14 AS 54/10 R. Konkret geht es hierbei um Mahngebühren bei zu viel gezahlten Hartz IV-Leistungen, wenn Betroffene das Geld nicht in dem von der BA vorgegeben Zeitraum zurückzahlen. (Bild: BillionPhotos.com – fotolia)