Hartz IV: Hunderttausend gehen beim Kinderfreizeitbonus leer aus

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Einen Anspruch auf den Kinderfreizeitbonus haben zum Beispiel Kinder, die Wohngeld oder Sozialleistungen nach dem SGB II/XII (Hartz IV) oder dem Bundesversorgungsgesetz. Es gibt aber auch Kinder, die zwar in einem Hartz-IV-Haushalt leben, aber keine Sozialleistungen oder Wohngeld erhalten, mahnt die Linkenpolitikerin Katja Kipping.

Lücke im Gesetz

Eine Lücke im Gesetz verursacht dieses Problem. Dennoch sollte ein Antrag gestellt werden. Denn automatisch wird in solchen Fällen der Bonus nicht ausgezahlt. Für das Jobcenter sind die betroffenen Kinder “ohne Leistungsanspruch”.

„Zum wiederholten Mal in der Corona-Krise hat die Bundesregierung den ärmsten Familien im Land Versprechungen gemacht und sie dann nicht eingehalten. Mit dem Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro für Ferienaktivitäten sollten Kinder aus Familien unterstützt werden, die wenig finanziellen Spielraum haben und auf eine lange Zeit mit teils harten Einschränkungen während der Pandemie zurückblicken. Jetzt zeigt sich: Wegen einer Lücke im Gesetz werden womöglich mehr als hunderttausend arme Kinder leer ausgehen“, kritisiert Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag.

Kinder, die vom Unterhalsvorschuss leben, sind am häufigsten bestroffen

„Anspruch auf den Kinderfreizeitbonus haben beispielsweise Kinder, die Wohngeld oder Sozialleistungen nach dem SGB II/XII oder dem Bundesversorgungsgesetz erhalten. Es gibt aber auch Kinder, die zwar in einem Hartz-IV-Haushalt leben, aber keine Sozialleistungen oder Wohngeld erhalten. Das sind vor allem Kinder von Alleinerziehenden, die selbst einen Unterhaltsvorschuss bekommen, während ihr alleinerziehendes Elternteil Hartz IV erhält. Diese Kinder sind aus Sicht des Jobcenters ‚Kinder ohne Leistungsanspruch‘. Da aber der Leistungsanspruch Voraussetzung für den Kinderfreizeitbonus ist, erhalten sie diesen nicht.

Nach Berechnungen der Bundesagentur für Arbeit leben in Deutschland derzeit 116.650 Kinder ohne Leistungsanspruch in sogenannten Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften. Zum größten Teil sind das Kinder, die beispielsweise einen Unterhaltsvorschuss erhalten und wegen der geltenden Anrechnungsregeln faktisch auch auf dem niedrigen Hartz-IV-Niveau leben.

Weil aber die Vorgaben für den Kinderbonus diese Kinder “vergessen” hat, wird der Bonus nicht gezahlt. Einige von ihnen könnten zwar unter Umständen aufgrund anderer Reglungen einen Anspruch auf den Kinderfreizeitbonus haben. “Dies dürfte jedoch nur einen geringen Anteil ausmachen. Hier braucht es dringend eine Klarstellung”, fordert Kipping.

Auch betroffen: Patchworkfamilien

In Patchworkfamilien kann sogar die Situation entstehen, dass in der gleichen Familie ein Kind den Kinderbonus erhält, während ein anderes leer ausgeht. Unserer Gesellschaft sollte aber jedes Kind gleich viel wert sein. Statt mit bürokratischen, ungezielten und kleinteiligen Notlösungen Flickschusterei zu betreiben, muss die Bundesregierung endlich Kindern in allen Familien ein Aufwachsen ohne Not ermöglichen. Dies könnte durch eine Kindergrundsicherung aus einer Hand gewährleistet werden, wie DIE LINKE, aber auch Grüne, SPD und zahlreiche Familien- und Sozialverbände fordern.“

Wichtig: Hartz IV und Kinderfreizeitbonus: Jetzt Antrag auf Kinderwohngeld stellen!