Einen Anspruch auf den Kinderfreizeitbonus haben zum Beispiel Kinder, die Wohngeld oder Sozialleistungen nach dem SGB II/XII (Hartz IV) oder dem Bundesversorgungsgesetz. Es gibt aber auch Kinder, die zwar in einem Hartz-IV-Haushalt leben, aber keine Sozialleistungen oder Wohngeld erhalten, mahnt die Linkenpolitikerin Katja Kipping.
Lรผcke im Gesetz
Eine Lรผcke im Gesetz verursacht dieses Problem. Dennoch sollte ein Antrag gestellt werden. Denn automatisch wird in solchen Fรคllen der Bonus nicht ausgezahlt. Fรผr das Jobcenter sind die betroffenen Kinder “ohne Leistungsanspruch”.
โZum wiederholten Mal in der Corona-Krise hat die Bundesregierung den รคrmsten Familien im Land Versprechungen gemacht und sie dann nicht eingehalten. Mit dem Kinderfreizeitbonus in Hรถhe von 100 Euro fรผr Ferienaktivitรคten sollten Kinder aus Familien unterstรผtzt werden, die wenig finanziellen Spielraum haben und auf eine lange Zeit mit teils harten Einschrรคnkungen wรคhrend der Pandemie zurรผckblicken. Jetzt zeigt sich: Wegen einer Lรผcke im Gesetz werden womรถglich mehr als hunderttausend arme Kinder leer ausgehenโ, kritisiert Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag.
Kinder, die vom Unterhalsvorschuss leben, sind am hรคufigsten bestroffen
โAnspruch auf den Kinderfreizeitbonus haben beispielsweise Kinder, die Wohngeld oder Sozialleistungen nach dem SGB II/XII oder dem Bundesversorgungsgesetz erhalten. Es gibt aber auch Kinder, die zwar in einem Hartz-IV-Haushalt leben, aber keine Sozialleistungen oder Wohngeld erhalten. Das sind vor allem Kinder von Alleinerziehenden, die selbst einen Unterhaltsvorschuss bekommen, wรคhrend ihr alleinerziehendes Elternteil Hartz IV erhรคlt. Diese Kinder sind aus Sicht des Jobcenters โKinder ohne Leistungsanspruchโ. Da aber der Leistungsanspruch Voraussetzung fรผr den Kinderfreizeitbonus ist, erhalten sie diesen nicht.
Nach Berechnungen der Bundesagentur fรผr Arbeit leben in Deutschland derzeit 116.650 Kinder ohne Leistungsanspruch in sogenannten Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften. Zum grรถรten Teil sind das Kinder, die beispielsweise einen Unterhaltsvorschuss erhalten und wegen der geltenden Anrechnungsregeln faktisch auch auf dem niedrigen Hartz-IV-Niveau leben.
Weil aber die Vorgaben fรผr den Kinderbonus diese Kinder “vergessen” hat, wird der Bonus nicht gezahlt. Einige von ihnen kรถnnten zwar unter Umstรคnden aufgrund anderer Reglungen einen Anspruch auf den Kinderfreizeitbonus haben. “Dies dรผrfte jedoch nur einen geringen Anteil ausmachen. Hier braucht es dringend eine Klarstellung”, fordert Kipping.
Auch betroffen: Patchworkfamilien
In Patchworkfamilien kann sogar die Situation entstehen, dass in der gleichen Familie ein Kind den Kinderbonus erhรคlt, wรคhrend ein anderes leer ausgeht. Unserer Gesellschaft sollte aber jedes Kind gleich viel wert sein. Statt mit bรผrokratischen, ungezielten und kleinteiligen Notlรถsungen Flickschusterei zu betreiben, muss die Bundesregierung endlich Kindern in allen Familien ein Aufwachsen ohne Not ermรถglichen. Dies kรถnnte durch eine Kindergrundsicherung aus einer Hand gewรคhrleistet werden, wie DIE LINKE, aber auch Grรผne, SPD und zahlreiche Familien- und Sozialverbรคnde fordern.โ
Wichtig: Hartz IV und Kinderfreizeitbonus: Jetzt Antrag auf Kinderwohngeld stellen!