Hartz IV: Höheres Schonvermögen unsinnig

Lesedauer < 1 Minute

Hartz IV: Schonvermögen-Erhöhung ist unsinnig und entspricht nicht der Lebensrealität von Arbeitslosengeld II Beziehern.

Die in diesem Jahr vollzogene Erhöhung des Schonvermögens bei Hartz IV von 250 auf 750 Euro pro Lebensjahr ist nach Ansicht des Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit (BA) in der Realität ohne Wirkung. So sagte Alt gegenüber der Rheinischen Post: "Nach unseren Beobachtungen hat die Erhöhung des Schonvermögens in der Praxis keine relevante Rolle gespielt.“ Es gab schon vor der Erhöhung des Schonvermögens kaum Ablehnungsgründe aufgrund von angesparten Geldern. „Die Realität sieht eher so aus, dass wir in der Grundsicherung über verschuldete Haushalte sprechen und nicht über ein zu dickes Sparbuch." resümierte Alt.

Seit April diesen Jahres wurde das Schonvermögen für Arbeitslosengeld II Bezieher angehoben. Schon damals kritisierten Erwerbslosen Initiativen die Gesetzesänderungen. Die Anhebung sei nicht im Sinne der Betroffenen, sondern im Sinne der Versicherungsanstalten. Denn nur ein sehr geringer Teil der Erwerbslosen verfügte bei ALG II-Antragstellung über hohe private Altersvorsorge-Versicherungen. Durch die beschlossene Gesetzesänderung werden die privaten Lebens- und Altersvorsorge Produkte dadurch "Hartz IV sicher" und lassen sich bei Angst vor Arbeitslosigkeit besser verkaufen. Nutznießer sind also zum Größten Teil die privaten Versicherungsanstalten. Anscheinend hat dies nun auch die Bundesagentur für Arbeit erkannt. (sb, 07.12.2010)

Lesen Sie auch:
Anhebung Hartz IV-Schonvermögen beschlossen

Bildnachweis: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...