Hartz IV: Heizkostenabrechnung für 2010

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Hartz IV und die Heizkostenabrechnung für 2010: Hoher Verbrauch, hohe Kosten – aber was wird erstattet?

02.02.2011

Die Heizkosten sind im Jahr 2010 drastisch gestiegen, hohe Nachzahlungen stehen an. Die Ursache: Der frostige Start ins vergangene Jahr und der frühe Wintereinbruch im Dezember. Der Energiedienstleister TECHEM geht davon aus, dass der Heizenergieverbrauch allein von Oktober bis Dezember 2010 im Vergleich zum Vorjahr um 20 Prozent angestiegen ist. Kein Wunder: Der Dezember war der kälteste seit 40 Jahren. – Bei den Haushalten, die mit Öl heizen, kam eine Erhöhung der Brennstoffpreise hinzu: Um 22 Prozent ist der Ölpreis laut Techem 2010 im Vergleich zu 2009 gestiegen – das ergibt unterm Strich um 30 bis 50 Prozent höhere Nachzahlungen.

Empfänger/innen von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) können sich nach allen Erfahrungen der letzten Jahre deshalb wieder auf Konflikte mit dem Leistungsträger, also hier dem Landkreis Celle, einrichten.

Gemäß § 22 Abs. 1 SGB II werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Die Frage der "Angemessenheit" wird dabei immer wieder zum Streitfall. Ein wenig Ruhe war eingekehrt, nachdem der Landkreis sich seit gut einem Jahr auf den bundesweiten Heizspiegel bezieht. Zuletzt hieß es deshalb immer in den Bescheiden: "Der Heizkostenberechnung liegt der bundesweite Heizspiegel zugrunde."

Das Problem der aktuellen Heizkostenabrechnung: Der gültige Heizspiegel ist vom Mai 2010 und berücksichtigt nicht die extremen Kälteverhältnisse. Bisher (15 Januar 2011) hat der Landkreis Celle nicht bekannt gegeben, wie er mit dieser Situation umgehen will. Wir können deshalb zunächst nur folgendes raten:

Wenn Heizkostennachzahlungen also mit Verweis auf den Heizspiegel 2010 nicht anerkannt werden, sollten Betroffene in jedem Fall fristgerecht Widerspruch einlegen. Wahrscheinlich wird es ziemlich schnell von Seiten des Sozialgerichts Lüneburg Entscheidungen im Einstweiligen Anordnungsverfahren geben; darüber werden wir im nächsten Flyer berichten. Wir gehen davon aus, dass der Leistungsträger die kältebedingten Heizkostenerhöhungen in jedem Fall übernehmen muss. (Erwerbslosen Ini Celle)