ALG II Vorschuss vom Jobcenter an der Supermarktkasse
In Notsituationen können Hartz IV Bezieher einen Vorschuss bekommen. Bisher konnte Bargeld in den Jobcentern am Schalter abgeholt werden. Damit ist seit April diesen Jahres Schluss. Vorschüsse gibt es nur noch an den Supermarktkassen. Die Kassen in den Behörden schließen. Von Vorteil ist, dass Lebensmittelgutscheine so gut wie abgeschafft sind und nur noch in Einzelfällen ausgehändigt werden.
Das neue Verfahren sei nach Angaben der BA “fordergründig für Arbeitslosengeld II Bezieher gedacht, die in Notlagen geraten und Bargeld benötigen”. Bisher mussten Betroffene dafür in das nächste Jobcenter gehen. Dort gab es sogenannte Kassenautomaten. Diese sollen jedoch abgebaut werden, da diese laut BA zu Störanfällig seien.
In der Vergangenheit wurde bei Akutanträgen häufig mit völlig diskriminierenden Lebensmittelgutscheinen geantwortet. Jeder Supermarkt bekam mit (insofern er die Gutscheine überhaupt angenommen hat), dass es sich um Hartz IV Beziehende handelte. Es durfte von dem Geld kein Tabak und Alkohol gezahlt werden und am Ende gab es den Kassenbon an das Jobcenter, damit diese auch noch im Detail jeden Einkauf mitbekommen konnten.
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Lebensmittelgutscheine? Damit ist mit der Neuregelung Schluss!
Jetzt hat es immer im Akutfall Geld zu geben, Lebensmittelgutscheine sind jetzt nur noch laut Tacheles e.V. in drei Fällen zulässig:
– ungeeigneter Umgang mit Regelbedarf (§ 24 Abs. 2 SGB II)
– wenn ein vom Regelbedarf umfasster unabweisbarer Bedarf vorliegt (§ 24 Abs. 1 SGB II)
– Lebensmittelgutscheine bei Sanktionen (§ 31a Abs. 3 SGB II)
In allen anderen Fällen haben bei Akutanträgen (Vorschüsse nach § 42 Abs. 1 S. 2 SGB I und bei vorläufiger Leistungsgewährung nach § 41a Abs. 1 SGB II) Geldleistungen zu erfolgen.
Bei Optionskommunen kommt es im Einzelfall darauf an, welche Regelung diese getroffen hat. Aber auch hier hat ein diskriminierungsfreier und zügiger Zugang zum Geld organisiert zu werden, Sachleistungen sind auch hier, außer in den drei genannten Fällen, rechtswidrig.
Verfahren ist anonym und nicht diskriminierend
Betroffene sollen bei den großen Supermarktketten Geld bekommen, ohne zum Kauf verpflichtet zu sein. Auf einem neutal gehaltenen Zettel ist ein Barcode enthalten, der vom Jobcenter ausgegeben wurde. Dieser muss an der Kasse eingescannt und vorgelegt werden. Der angezeigte Betrag wird im Anschluss sofort ausgezahlt. Durchschnittlich werden laut der Bundesagentur für Arbeit 245 Euro als Vorschuss in Notlagen gewährt.
“Leistungsempfänger bleiben somit anonym”, sagte der Sprecher der BA. “Der ausgehändigte Zahlschein ist anonym, enthält keine Personendaten und lässt keinen Rückschluss auf die Arbeitsagentur oder das Jobcenter zu.” Offenbar hat man in der Bundesbehörde auf die Kritik von Erwerbslosenverbände angemessen reagiert.
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