Bürgergeld: Bürgergeld gestoppt wegen Bareinzahlung – Gericht fällt hartes Urteil

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Ein Kunsthändler aus Bayern bezog Leistungen nach dem SGB II. Nach einer vorläufigen Bewilligung verlangte das Jobcenter Geld zurück und setzte später sogar für mehrere Monate auf 0 Euro fest.

Begründung: nicht schlüssige Unterlagen, widersprüchliche EKS-Angaben im Vergleich zu den Kontoauszügen – und mehrere Bareinzahlungen, deren Herkunft der Mann nicht belegen konnte. Das Bayerische Landessozialgericht (Az. L 7 AS 404/22) bestätigte im Ergebnis:

Bareinzahlungen ohne Herkunftsnachweis dürfen als Einkommen berücksichtigt werden. Nur für August 2016 bekam der Kläger einen kleinen Teilerfolg (32,53 Euro).

Warum das Urteil wichtig ist

Das Gericht stärkt eine Linie, die viele Betroffene hart trifft: Wer Geld bar aufs Konto bringt, muss lückenlos belegen, woher es stammt. Gelingt das nicht, darf das Jobcenter diese Beträge als Einkommen anrechnen – mit der Folge, dass Leistungsansprüche entfallen oder Rückforderungen drohen.

Besonders brisant ist das für Haushalte, in denen Angehörige „mal eben“ mit Bargeld aushelfen oder Selbstständige Kassenumsätze unpräzise verbuchen.

Mitwirkungspflichten ernst nehmen

Im Verfahren hatte das Gericht wiederholt Unterlagen angefordert: vollständige Kontoauszüge, Kassenbuch, Versicherungs- und KdU-Nachweise. Weil die EKS nicht zu den Kontoauszügen passte und Belege fehlten, durfte das Jobcenter nach § 41a SGB II (a. F.) die Leistungen im Zweifel auf Null festsetzen und bereits gezahlte Beträge zurückfordern.

Genau daran scheitern in der Praxis viele Fälle: Es reicht nicht, pauschal zu erklären, es handle sich um „Umbuchungen“ oder „Geschenke“. Ohne belegbare Verträge, Quittungen oder Überweisungsnachweise gehen Unklarheiten zulasten der Leistungsberechtigten.

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Kosten der Unterkunft: Fälligkeit statt Durchschnitt

Interessant am Urteil ist auch der Blick auf die KdU im Eigenheim einer gemischten Bedarfsgemeinschaft. Maßgeblich ist die monatliche Fälligkeit einzelner Posten (etwa Abfallgebühren, Versicherungen, Wasser) – Durchschnittswerte bilden ist unzulässig.

Außerdem gilt das Kopfteilprinzip: Die Kosten werden pro Kopf aufgeteilt, auch wenn nicht alle Mitglieder SGB II beziehen. Für August 2016 ergab sich so ein kleiner ungedeckter Bedarf, der dem Kläger 32,53 Euro sicherte – und die Rückforderung für diesen Monat leicht minderte.

Verjährung: Häufiger Irrtum

Der Kläger berief sich auf Verjährung – ohne Erfolg. Wichtig: Die Frist nach § 50 Abs. 4 SGB X beginnt erst nach Ablauf des Jahres, in dem der Erstattungsbescheid bestandskräftig wird. Solange hierüber gestritten wird, läuft die Uhr nicht.

Was das für Betroffene bedeutet

Das Urteil ist kein exotischer Einzelfall, sondern liefert handfeste Leitplanken für den Alltag mit Jobcenter. Besonders Selbstständige und Familien, die sich mit Bargeld aushelfen, sollten die Botschaft ernst nehmen: Bargeld ist riskant, wenn die Dokumentation fehlt.

Problem So sichern Sie sich ab
Bareinzahlungen aufs Privatkonto Wenn möglich Überweisung statt bar. Bei Bargeld: Sofort Belege sichern (Quittung, Herkunftsnachweis, Kassenbericht).
Unterstützung durch Angehörige Schenkungsvertrag oder Darlehensvertrag schriftlich festhalten (Datum, Betrag, Zweck, Rückzahlungsmodalitäten). Am besten per Überweisung mit klarem Verwendungszweck.
„Umbuchungen“ zwischen eigenen Konten Konto-zu-Konto-Nachweise aufbewahren, Buchungsvermerke eindeutig halten.
EKS passt nicht zu Kontoauszügen Kassenbuch sauber führen, Einnahmen/Ausgaben zeitnah verbuchen. EKS nur mit vollständigen Belegen abgeben.
KdU im Eigenheim / gemischte BG Fälligkeiten je Monat belegen (Bescheide, Rechnungen, Zahlungsnachweise). Kopfteil im Blick behalten.
Verjährung falsch eingeschätzt Fristen prüfen: Verjährung läuft erst nach Bestandskraft. Vorher nicht auf „Zeit heilt alles“ vertrauen.

Zusammenfassung und Fazit

Das LSG macht unmissverständlich klar: Transparenz schlägt Bargeld. Wer Leistungen bezieht und bar einzahlt, trägt die Beweislast. Ohne saubere Papiere drohen Nullfestsetzung und Rückforderung.

Zugleich zeigt der Mini-Erfolg im August: Sorgfältig dokumentierte KdU und stimmige Unterlagen können den Anspruch retten – wenn auch manchmal nur im Detail. Für Betroffene heißt das: präventiv handeln, Belege sammeln und gegenüber dem Jobcenter proaktiv erklären, bevor die Anrechnung zuschlägt.

Die Revision ist nicht zugelassen – die Linie dürfte sich also in der Praxis fortsetzen.