Hartz IV: Ex-Jobcenter-Mitarbeiterin reicht Petition gegen Datenhandel der BA ein- Jetzt mitmachen!

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Ex-Jobcenter-Mitarbeiterin reicht Petition gegen Datenhandel der BA ein

โ€žStellen Sie sich vor, mit Ihren vertraulichen Bewerbungsunterlagen wird ohne ihr Einverstรคndnis Handel betrieben. Sie werden an Drittparteien verkauft. Zum Festpreis fรผr drei Euro je Datensatz oder als โ€˜Flatrateโ€™.โ€œ

Laut einem Bericht von SWR wurden Monat fรผr Monat tausende persรถnliche Bewerber-Daten aus dem Jobportal der Bundesagentur fรผr Arbeit verkauft. Inge Hannemann sieht diesen massenhaften Verkauf von Daten als rechtswidrig und findet: โ€žDem muss umgehend ein Ende gesetzt werden.โ€œ Sie fordert die Bundesagentur fรผr Arbeit dazu auf, aktiv gegen die Datenhรคndler vorzugehen.

Mein Name ist Inge Hannemann. Vielen bin ich bekannt als โ€žHartz IV-Rebellinโ€œ. Ab 2005 war ich Mitarbeiterin bei unterschiedlichsten Jobcentern โ€“ zuletzt in Hamburg. Ich wurde am Arbeitsplatz รผberwacht und schlieรŸlich freigestellt, weil ich รถffentlich das Hartz-IV-System kritisiert habe. Derzeit bin ich als Politiaktivistin tรคtig.

Es ist skandalรถs: Gerade hat der SWR herausgefunden, dass Monat fรผr Monat tausende persรถnliche Daten von Bewerbern aus der Jobbรถrse der Bundesagentur fรผr Arbeit verkauft werden. Zum Festpreis fรผr drei Euro je Datensatz oder als โ€žFlatrateโ€œ. Alles, was ein Bewerber tun muss, ist Lebenslauf und Zeugnisse an Arbeitgeber-Profile wie das von โ€žJohann S.โ€œ per E-Mail zu schicken. Der Bewerber hat das Gefรผhl sich damit bei einem Unternehmen beworben zu haben. Falsch gedacht: Die Daten werden von โ€žJohann S.โ€œ ohne Einverstรคndnis der BewerberIn an Unternehmen verkauft! Dieser massenhafte Verkauf von Daten ist rechtswidrig und muss umgehend gestoppt werden! Eine zweckentfremdete Weiterverarbeitung oder gar Weitergabe von Daten ist ein DatenschutzverstoรŸ und muss mit hohen BuรŸgeldern geahndet und strafrechtlich verfolgt werden!

Ich fordere von der Bundesagentur fรผr Arbeit gegen die Datenhรคndler vorzugehen:

ยท Keine Weitergabe an Dritte bei โ€žanonym verรถffentlichtenโ€œ Bewerberdaten ohne schriftliche Zustimmung der BewerberInnen.
ยท MitarbeiterInnen der Bundesagentur fรผr Arbeit, oder eingesetzte Krรคfte durch die Kommunen, mรผssen Stellenangebote auf RechtmรครŸigkeit, Richtigkeit, Vollstรคndigkeit und Zulรคssigkeit รผberprรผfen.
ยท ArbeitgeberInnen dรผrfen nicht mehrfach die selben Stellenangebote in die Jobbรถrse einstellen. Bei VerstรถรŸen muss den ArbeitgeberInnen der Zugang verwehrt werden.
ยท Stellenangebote und zukรผnftige Stellenangebote dรผrfen nicht weiterhin โ€žunbetreutโ€œ eingestellt werden.
ยท VerstรถรŸe gegen die Datenschutzverordnung sowie den Bundesdatenschutz mรผssen umgehend geahndet werden.

Je mehr Menschen meine Petition unterschreiben, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Bundesagentur fรผr Arbeit dem Datenhandel den Kampf ansagt. Danke, dass du unterschreibst! Inge Hannemann Hier unterschreiben!