Hartz IV: Erhöhung der Übungsleiterpauschale

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Die Übungsleiterpauschale wird auf 200 Euro pro Monat erhöht

25.10.2012

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch beschlossen, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement zu verbessern. Hintergrund ist eine Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts zugunsten des bürgerlichen Engagement. Im Zuge dessen soll die Übungsleiterpauschale auf 200 Euro pro Monat erhöht werden.

Demnach wird die Übungsleiterpauschale um 300 Euro auf 2400 Euro pro Jahr erhöht werden. Für Bürger, die sich ehrenamtlich betätigen, heißt das übersetzt, dass zukünftig Einnahmen aus anerkannten Vereinen im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements bis 2400 Euro Steuer- und damit auch Sozialabgabenfrei pro Jahr bleiben. Zusätzlich soll die Ehrenamtspauschale von 500 auf 720 Euro ansteigen. Mit dieser Erhöhung soll beispielsweise das Schiedsrichterwesen entlastet werden.

Für Bezieher von Hartz IV-Leistungen, die sich ehrenamtlich betätigen, bleiben durch eine künftige Änderung des § 11 Abs. 2 Satz 3 SGB II, § 82 Abs. 3 Satz 4 SGB XII für monatlich gezahlte Vergütungen im gemeinnützigen Verein nun 200 Euro statt der bisherigen 175 Euro anrechnungsfrei. Die Einnahmen gelten bei Hartz IV als sogenanntes „begünstigtes Einkommen“. (wm)

Bild: Gerd Altmann, Pixelio