Die Berliner Kampagne gegen Hartz IV deckte auf: Eine Frau sollte eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben, in der sie gezwungen werden sollte, dem “Gewerbe der Prostitution” nachzugehen
Die Berliner Kampagne gegen Hartz IV deckte auf: Eine erwerbslose Frau sollte eine Eingliederungsvereinbarung in der Arge unterschreiben, in der sie gezwungen werden sollte, dem “Gewerbe der Prostitution” nachzugehen. Verona Strom* lebt in Berlin und ist Mutter von einem neunjรคhrigen Sohn. Sie sollte eine “Eingliederungsvereinbarung” unterschreiben, in der u.a. benannt wurde, dass sie dem “Nebengewerbe der Prostitution” nachgehen sollte. Anderfalls drohten 30 Prozent Arbeitslosengeld II (ALG II) Kรผrzungen. Etwa einen Monat zuvor hatte sie einer Sozialarbeiterin mitgeteilt, dass sie der Prostitution aus psychischen Grรผnden nicht mehr nachgehen kann. Eine Entscheidung die die Arbeitsagentur laut der Berliner Initiative wohl nicht mittragen wollte. Nach der neuen Gesetzeslage darf รผbrings eine nicht unterschriebene Eingliederungsvereinbarungen nicht mehr sanktioniert werden.
Offenkundig wurde dieser und weitere Fรคlle durch eine Umfrage der Berliner Kampagne gegen Hartz IV. Eigens dafรผr hat die Initiative eine Broschรผre mit dem Titel: “Wer nicht spurt, kriegt kein Geld” heraus gebracht, in der etwa zehn skandlรถse Fรคlle zusammen gefasst sind. Die Namen der Betroffenen wurden dabei anonymisiert. Zwischen den Monaten Oktober 2007 und August 2008 suchte die Initiative vor sechs Argen mittels Fragebogen nach Hartz IV-Empfรคngern, die bereits sanktioniert wurden oder denen eine Kรผrzung des ALG IIยดs drohte. Die ganz Broschรผre kann hier als PDF datei runter geladen werden. (*Name geรคndert, 20.01.2009)