Hartz IV: Ein-Euro-Jobber und 1. Arbeitsmarkt

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1 Euro Job und der erste Arbeitsmarkt

1. bundesweit und auch in Bochum wird davon gesprochen, dass ca. 15 % der 1-Euro-JobberInnen im Anschluss an eine solche "Massnahme" eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung fänden. Das entspricht nicht unseren Erfahrungen aus den Einzelberatungen, Volkshochschulkursen und Seminaren und Vorträgen bei Trägern solcher Massnahmen. Allein in dieser Woche wurden so mehr als 25 Betroffene über ihre Rechte unterrichtet. Ergebnis: zwei davon im Anschluss „in Arbeit“, allerdings niemand davon durch Aktivitäten der ARGE – von daher käme nie etwas.

2. Bei der angegebenen hohen „Vermittlungsquote“ müssen wir natürlich fragen:

a) wie viele dieser „Jobs“ sind der ARGE oder dem 1-Euro-Job zu verdanken?

b) Was sind das für Jobs, entsprechen sie der Qualifikation und der früheren Tätigkeit dieser Menschen, oder führen sie volkswirtschaftlich gesehen gerade zu einer Vernichtung dieser Qualifikation und persönlich zu einer Beraubung dieser Qualifikationen, die oftmals mit viel Zeitaufwand und Geldeinsatz, nicht selten auch aus eigenen Mitteln, aufgebaut wurden?

c) Kann man überhaupt leben von diesen Jobs und sich und seine Familie ernähren, oder handelt es sich um Jobs mit Armutslöhnen, zu denen es noch ergänzenden/ aufstockenden Geldes nach Hartz IV bedarf?

d) Wie lange wird der Job bestehen bleiben? Viele ARGEn unterscheiden nicht, ob der Job einen Monat dauert oder ein Jahr.

e) Sind diese Jobs tatsächlich Zusätzliche, oder sollten sie ohnehin eingerichtet werden?

f) Sind diese Jobs vielleicht sogar billiger Ersatz für zuvor gestrichene reguläre Arbeitsplätze? Nach einer gerade veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) ist bei Einrichtungen , die 1-Euro-JobberInnen beschäftigen, gleichzeitig eine übermässig hohe Entlassungsbereitschaft festzustellen. Das hat dazu geführt, dass "anständige Einrichtungen", das sind je nach Ort unterschiedliche, auch mal die AWO oder die Diakonie, erklärt haben, in Zukunft davon absehen zu wollen, weiterhin 1-Euro-Jobber zu beschäftigen. Man würde sich ja sonst selbst den Boden unter den Füssen wegziehen.


Statistik geschönt
Auf jeden Fall wird die Statistik dadurch geschönt, wie auch durch die 1-Euro-JobberInnen überhaupt. Sie werden nämlich nicht mehr als erwerbslos geführt. So haben wir erlebt, dass kurz vor Jahresende noch viele Kollegen und Kolleginnen kurzfristig überraschend in Massnahmen oder Fortbildungen kamen, denn das verbliebene Geld musste ja vor Jahresende noch ausgegeben werden.

1-Euro-Jobs – Entlassungen – Billigarbeitskräfte
Diese Kette wird deutlich sichtbar am Beispiel der Schliessung der Schul-Horte und der Einrichtung der „OGS – Offene Ganztags-Schule“: Erst werden Erzieher und Erzieherinnen auf die Strasse gesetzt, dann im 1-Euro-Bereich untergebracht, schliesslich für kleines Geld als „Schulassistenzen“ usw. wieder eingestellt. Ermöglicht wird das auch durch Tarifverschlechterungen im öffentlichen Bereich: so können jetzt Diplom-SozialpädagogInnen in Vollzeit für 1.600,00 (eintausendsechshundert) brutto eingestellt werden. Das bekam man früher locker für eine halbe Stelle.

Im Altenpflegebereich ist gesetzlich ein Anteil von 50 % examinierten Kräften vorgeschrieben. Fach- und Sozialverbände halten das für viel zu wenig. Ohnehin wird die Arbeit in allen Bereichen immens verdichtet. – Aber selbst diese Quote kann mit Ausnahmegenehmigung noch unterschritten werden – hier springen auch 1-Euro-JobberInnen ein. Immer wieder gibt es Klagen, sie würden für nicht zusätzliche oder sachfremde Tätigkeiten eingesetzt. O.g. Studie des IAB bestätigt das.

Ungesetzliches Vorgehen
Manche der Betroffenen sind natürlich froh, wieder sozial eingebunden zu sein und sich sinnvoll einbringen zu können. Viel andere wiederum sind nur verärgert. Anfangs hiess es in Bochum: „solche Jobs nur auf freiwilliger Basis“! Nichts mehr davon. Auch die gesetzlichen Vorgaben werden missachtet, nicht nur in Bezug auf die „Zusätzlichkeit“: der „Zusatzjob“ soll das Letzte sein in einer Kette von Massnahmen, die Menschen in Arbeit zu vermitteln. Persönlich müssen sie der Eignung und der individuellen und familiären Situation der Betroffenen entsprechen und auf dauerhafte „Eingliederung“ hinführen. Voraussetzung dafür wäre, dass in gemeinsamer Arbeit das „Profil“ der Betroffenen erstellt würde: was können diese Menschen, und was könnten sie können und was täten sie gerne. Wo könnte ihr Platz in der Gesellschaft sein? Fest gehalten würde das Ergebnis in einer sog. „Eingliederungsvereinbarung“ – in gemeinsamen Beratungen sorgfältig erstellt und gemeinsam getragen.

In vielen uns bekannten Fällen ist in dieser Hinsicht gar nichts passiert, ansonsten werden nur die vorgefertigten Vordrucke der Bundesagentur für Arbeit verwendet. Weite Teile davon sind fest vorgegeben und durch die ArbeitsvermittlerInnen überhaupt nicht änderbar.

Kommen die Betroffenen selbst mit Vorschlägen bezüglich ihrer beruflichen Zukunft, so heisst es oft: „keine Zeit, unterschreiben Sie das, sonst gibt es eine Strafe.“ Dieses Vorgehen und das Instrument der erzwungenen Vereinbarung überhaupt ist inzwischen sogar von einem Richter des Bundessozialgerichts selbst für ungesetzlich erklärt worden. Wir können nur allen Betroffen anraten, sich über ihre Rechte zu informieren und ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen. (Unabhängige Sozialberatung Bochum, 24.02.07)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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