Hartz IV: Der Staat soll die Stromkosten zahlen

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Sozialverband fordert umfassende Reform bei den Stromkosten von Hartz IV Beziehende

29.07.2015

Immer mehr Menschen sitzen im Dunkeln, weil die Energieversorger den Strom abgestellt haben. Das hat zwei Gründe: Zum einen steigen die Stromkosten seit Jahren kontinuierlich an. Zum anderen sollen gerade einmal 33 Euro innerhalb der Hartz IV Regelsätze ausreichen, um die Strombeiträge zu begleichen. Viel zu wenig, da auch in anderen Anspruchsbereichen eine Unterdeckung besteht. Der Paritätische Gesamtverband fordert nun eine grundsätzliche Änderung der bestehenden Regellungen.

Der  Paritätische Gesamtverband  warnt vor Verschuldungen durch unbezahlbare Stromkosten für Hartz-IV-Bezieher. "Es kann nicht angehen, dass Strom in Deutschland zum Luxusgut wird. Energie gehört wie ein Dach über dem Kopf zum Existenzminimum", warnt Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider. Aus diesem Grund fordert der Sozialverband unbürokratische Hilfen. Ansonsten drohe hunderttausenden Familien bald im Dunkeln zu sitzen.

Strombeiträge massiv gestiegen
Laut Schneider seien die Energiepreise seit 2005 quasi explodiert. Jedes Jahr erleben knapp 350.000 Haushalte Stromsperren, weil sie die immer höher werdenden Kosten nicht mehr tragen können. "Selbst das Bundesverfassungsgericht mahnte im letzten Sommer hier eine zeitnahe Lösung an", beschwert sich Schneider. Aus diesem Grund solle eine schnelle Reform stattfinden. Statt der pauschalisierten Kosten im Regelsatz, sollen die Stromkosten in tatsächlicher Höhe in angemessener Form übernommen werden. Das werde bei den Heizkosten bereits erfolgreich angewendet.

Etwa 120 Euro zusätzlich aufbringen
Rund 120 Euro müssen Hartz IV Beziehende für Stromkosten zusätzlich aufbringen, um die Energiekosten zu begleichen. Laut dem Vergleichsportal „Check24“ bestünde vor allem in Ostdeutschland hohe Handlungsbedarf. Ein Singlehaushalt zahle jeden Monat etwa 43 Euro für Strom und Grundversorgung. Im Regelsatz sind aber nur 33 Euro monatlich für die Ausgaben vorgesehen. Die Extrakosten müssen Arbeitslosengeld II Bezieher bei Kleidung und Essen einsparen. In Ostdeutschland ist der Strompreis durchschnittlich 4 Prozent höher als im Westen. Gut 10,50 Euro zahlen Hartz-IV-Bezieher hier durchschnittlich pro Monat aus eigener Tasche hinzu. (sb)

Bild: Jürgen Fälchle – fotolia

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