Hartz IV: Dauerstreit um das Familiengeld bald beendet?

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Zwischen der Bundesregierung und dem Freistaat Bayern gibt es seit lรคngerem Meinungsverschiedenheiten bezรผglich der Anrechnung des Familiengeldes auf die Hartz IV-Leistungen. Sozialministerin Kerstin Schreyer (CSU) lieรŸ nun verlauten, dass endlich ein Kompromiss gefunden wurde.

Familiengeld wurde bislang auf Hartz IV-Leistungen angerechnet

Die Anrechnung des Familiengeldes auf Hartz IV-Leistungen fรผhrte dazu, dass Hartz IV-Bezieher das Familiengeld zwar vom Freistaat Bayern erhielten, dieses jedoch als sonstiges Einkommen im Hartz IV-Bescheid berรผcksichtigt wurde. Dadurch gingen Hartz IV-Bezieher am Ende trotzdem leer aus.

Einbehaltenes Familiengeld wird zurรผckgezahlt

Vergangenen Freitag wurde jedoch endlich ein Kompromiss gefunden. Dieser sieht eine Prรคzisierung des Gesetzes vor. Die Auszahlung des Familiengeldes wird nun einer fรถrderlichen frรผhkindlichen Betreuung des Kindes zugeordnet, was dazu fรผhrt, dass eine Anrechnung des Familiengeldes nicht mehr erfolgen darf.

Der Bund wird bei Hartz IV-Neuantrรคgen zudem nun vollstรคndig auf die Anrechnung des Familiengeldes verzichten. Was Hartz IV-Bezieher zusรคtzlich freuen wird: Der Bund hat sich zudem bereit erklรคrt, bereits einbehaltene Zahlungen aufgrund der Anrechnung des Familiengeldes zurรผckzuerstatten.

Familien in Bayern gingen bisher leer aus

Das Familiengeld wird nun seit September 2018 ausgezahlt. In Bayer betrรคgt das Familiengeld 250 EUR pro Kind im Alter von 13 โ€“ 16 Monaten. Ab dem dritten Kind wird zudem ein Zuschuss von 300 EUR gezahlt. In Bayern war es jedoch bisher so, dass Hartz IV-Familien aufgrund der Anrechnung als Einkommen kein Familiengeld erhalten haben. Seit der Einfรผhrung des Familiengeldes wurden 275.000 Familiengeldbescheide erlassen. In 8 Prozent der Fรคlle wurde das Familiengeld auf die Hartz IV-Leistung angerechnet. Diese Vorgehensweise kassierte selbstverstรคndlich Kritik, denn die Familien, die das Familiengeld am nรถtigsten hatten, nรคmlich Hartz IV-Familien, wurden durch die Anrechnung unnรถtig bestraft.

Hartz IV-Familien erhalten keinen Zuschuss

Eine weitere Besonderheit in Bayern, was die Auszahlung des Familiengeldes betrifft, ist die Auszahlung des Zuschusses fรผr das dritte Kind. Eltern, die Hartz IV-Leistungen beziehen, erhielten in Bayern teilweise keinen Zuschuss. Die Zahlung des Zuschusses in Bayern ist nรคmlich vom Wohnsitz abhรคngig. Lediglich in Ingolstadt, Schweinfurt, Mรผnchen, Miesbach, Gรผnzburg und im Oberallgรคu wurde dieser Zuschuss ausgezahlt.

Es bleibt nun abzuwarten, wie viel Zeit verstreicht, bis die bereits angerechneten Familiengelder an die betroffenen Hartz IV-Bezieher zurรผckgezahlt werden.