Zwischen der Bundesregierung und dem Freistaat Bayern gibt es seit längerem Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Anrechnung des Familiengeldes auf die Hartz IV-Leistungen. Sozialministerin Kerstin Schreyer (CSU) ließ nun verlauten, dass endlich ein Kompromiss gefunden wurde.
Familiengeld wurde bislang auf Hartz IV-Leistungen angerechnet
Die Anrechnung des Familiengeldes auf Hartz IV-Leistungen führte dazu, dass Hartz IV-Bezieher das Familiengeld zwar vom Freistaat Bayern erhielten, dieses jedoch als sonstiges Einkommen im Hartz IV-Bescheid berücksichtigt wurde. Dadurch gingen Hartz IV-Bezieher am Ende trotzdem leer aus.
Einbehaltenes Familiengeld wird zurückgezahlt
Vergangenen Freitag wurde jedoch endlich ein Kompromiss gefunden. Dieser sieht eine Präzisierung des Gesetzes vor. Die Auszahlung des Familiengeldes wird nun einer förderlichen frühkindlichen Betreuung des Kindes zugeordnet, was dazu führt, dass eine Anrechnung des Familiengeldes nicht mehr erfolgen darf.
Der Bund wird bei Hartz IV-Neuanträgen zudem nun vollständig auf die Anrechnung des Familiengeldes verzichten. Was Hartz IV-Bezieher zusätzlich freuen wird: Der Bund hat sich zudem bereit erklärt, bereits einbehaltene Zahlungen aufgrund der Anrechnung des Familiengeldes zurückzuerstatten.
Familien in Bayern gingen bisher leer aus
Das Familiengeld wird nun seit September 2018 ausgezahlt. In Bayer beträgt das Familiengeld 250 EUR pro Kind im Alter von 13 – 16 Monaten. Ab dem dritten Kind wird zudem ein Zuschuss von 300 EUR gezahlt. In Bayern war es jedoch bisher so, dass Hartz IV-Familien aufgrund der Anrechnung als Einkommen kein Familiengeld erhalten haben. Seit der Einführung des Familiengeldes wurden 275.000 Familiengeldbescheide erlassen. In 8 Prozent der Fälle wurde das Familiengeld auf die Hartz IV-Leistung angerechnet. Diese Vorgehensweise kassierte selbstverständlich Kritik, denn die Familien, die das Familiengeld am nötigsten hatten, nämlich Hartz IV-Familien, wurden durch die Anrechnung unnötig bestraft.
Hartz IV-Familien erhalten keinen Zuschuss
Eine weitere Besonderheit in Bayern, was die Auszahlung des Familiengeldes betrifft, ist die Auszahlung des Zuschusses für das dritte Kind. Eltern, die Hartz IV-Leistungen beziehen, erhielten in Bayern teilweise keinen Zuschuss. Die Zahlung des Zuschusses in Bayern ist nämlich vom Wohnsitz abhängig. Lediglich in Ingolstadt, Schweinfurt, München, Miesbach, Günzburg und im Oberallgäu wurde dieser Zuschuss ausgezahlt.
Es bleibt nun abzuwarten, wie viel Zeit verstreicht, bis die bereits angerechneten Familiengelder an die betroffenen Hartz IV-Bezieher zurückgezahlt werden.
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